Zwischenprüfungserlass

Für die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung und das universitäre Schwerpunktexamen ist die Vorlage einer Zwischenprüfung erforderlich, § 4 Abs. 1 Nr. 7 JAPO

Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2004/05 aufgenommen haben, benötigen daher einen Zwischenprüfungserlass.

Kandidatinnen und Kandidaten, für die die Teilstudienordnung gilt, daher dem Studienbüro - Prüfungsangelegenheiten Jura -die Studiennachweise der TeilStudO in einfacher Kopie sowie einen formlosen Antrag (mit aktueller Adresse!) auf Erlass der Zwischenprüfung ein.
Sie erhalten dann per Post einen Zwischenprüfungserlass, den Sie bei der Anmeldung zum Examen anstatt des Zwischenprüfungszeugnisses vorlegen.

Kandidaten/Innen, die vor dem WS 2002/2003 in Mainz ihr Studium im Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaften aufgenommen haben, für die also weder die Teilstudien- noch die Zwischenprüfungsordnung gilt, reichen beim Studienbüro - Prüfungsangelegenheiten Jura - bitte die Scheine der Großen Übungen in einfacher Kopie, ihr aktuelles Stammdatenblatt (in einfacher Kopie) sowie einen formlosen Antrag (mit aktueller Adresse) auf Erlass der Zwischenprüfung ein.
Sie erhalten dann per Post einen Zwischenprüfungserlass, den Sie bei der Anmeldung zum Examen anstatt des Zwischenprüfungszeugnisses vorlegen.