Klausuren in Grundlagenfächern

I. Angebotene Klausuren

Der Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften bietet zu folgenden Vorlesungen Abschlussklausuren an, mit denen ein Grundlagenschein gemäß §§ 1 Abs. 2 Nr. 2; 4 Abs. 1 Nr. 5 JAPO erworben werden kann:

- Grundzüge der deutschen und europäischen Rechtsgeschichte

- Römisches Recht I

- Verfassungsgeschichte der Neuzeit

- Privatrechtsgeschichte der Neuzeit

- Rechtsphilosophie

- Juristische Methodenlehre

Alle Studierenden müssen für die Anmeldung zum statlichen Pflichtfachexamen einen Leistungsnachweis über eine bestandene Klausur vorlegen.

Darüber hinaus müssen Studierende, die ihr Studium der Rechtswissenschaft in Mainz ab dem Wintersemester 2004/05 aufgenommen haben, einen weiteren Grundlagen-Leistungsnachweis bei der Anmeldung zum Schwerpunktpunktexamen vorlegen, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Schwerpunktbereichsordnung. Das bedeutet, dass diese Studierenden an zwei unterschiedlichen Grundlagen-Klausuren erfolgreich teilnehmen müssen.

II. Zeitpunkt / Anmeldung / Rückgabe der Klausuren

Die Grundlagenklausuren werden in der Regel in der letzten Woche der Vorlesungszeit bzw. in der ersten Woche der sich anschließenden vorlesungsfreien Zeit geschrieben. Näheres erfahren Sie über den Eintrag der Vorlesung in Jogustine, ebenso Zeitraum der Anmeldung für die Klausuren. Zurückgegeben werden die Klausuren in der Regel Ende März bzw. Ende September.