BAFöG

Bescheinigung für BAföG-Studierende gemäß § 48 BAföG
(Der Hinweis auf dem Formular, dass die Leistungen nur von der bestätigenden Stelle eingetragen werden dürfen, ist gegenstandslos.)

Das Formular ist entweder persönlich unter Vorlage der Original-Leistungsnachweise beim Studienbüro - Prüfungsangelegenheiten Jura - vorzulegen oder zusammen mit beglaubigten Kopien der Leistungsnachweise an folgende Adresse zu senden (Kopien oder Originale beizulegen ist allerdings nicht notwendig, soweit Sie Ihr Studium im oder nach dem WS 2004/2005 aufgenommen haben):

Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Studienbüro des FB 03
- Prüfungsangelegenheiten Jura -
55099 Mainz

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