Einsicht in die Semesterabschlussklausuren nach ZwPO und Beifach-PO:
Die Klausurergebnisse der Zwischenprüfungs- und Beifachklausuren des Wintersemesters werden am Freitag, 18. September 2020 im Laufe des Nachmittags veröffentlicht.
Die Klausureinsicht findet am Donnerstag, 22. Oktober 2020 im Hörsaal RW 1 statt. Es wird mehrere Zeiträume geben, in denen die Klausuren eingesehen werden können; Sie erhalten vor dem Termin per Systemnachricht und über die Studienbüro-Homepage nähere Informationen über den für Sie verbindlich vorgesehenen Zeitraum.
Wichtig: Wenn Sie Einsicht in eine oder mehrere Ihrer Zwischenprüfungs- oder Beifachklausuren des Sommersemesters 2020 nehmen wollen, müssen Sie einen Antrag per E-Mail stellen:
- Der Antrag muss an studienbuero-jura@uni-mainz.de gerichtet sein.
- Sie müssen ihn über Ihre studentische E-Mail-Adresse (...@students.uni-mainz.de) stellen.
- Die E-Mail muss bis Freitag, den 25. September 2020, 24 Uhr eingegangen sein; so wird die Frist gemäß § 11 Abs. 2 der Zwischenprüfungsordnung Rechtswissenschaft der JGU gewahrt.
- Der Betreff der E-Mail muss „Klausureinsicht“ lauten.
- Die E-Mail muss Ihrer Namen, Ihre Matrikelnummer und die Bezeichnung der Klausuren, die Sie einsehen möchten, enthalten.
Ihnen geht bei fristgemäßer Stellung des Antrags eine automatische Eingangs-Nachricht zu. Zu spät eingegangene Anträge berücksichtigen wir nicht.
Wir informieren Sie über die Einzelheiten nach Ablauf der Einsichtnahmefrist.