Mündliches Probeexamen

Im Wintersemester 2023/24 bietet der Fachbereich 03 wieder ein mündliches Probeexamen an.

  1. Das mündliche Probeexamen richtet sich an alle Studierenden, die vor dem staatlichen Teil der ersten juristischen Prüfung stehen. Idealerweise besuchen Sie es spätestens ein halbes Jahr, bevor Sie die mündliche Prüfung im staatlichen Examen ablegen.
  2. Simuliert wird ein Prüfungsgespräch mit zwei Prüferinnen oder Prüfer, die auch im Examen selbst prüfen. Dabei werden zwei der drei Prüfungsfächer – Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht, Strafrecht – im Umfang von zehn Minuten pro Fach und Kandidatin oder Kandidat behandelt.
  3. Das nächste Probeexamen findet vom 15. bis 24. Januar 2024 statt. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Probeexamen. Zuhörerinnen oder Zuhörer sind beim Probeexamen nicht zugelassen.
  4. Die Anmeldefrist endete am 7. Dezember 2023. Eine Nachmeldung ist nicht möglich.