Im Wintersemester 2022/23 bietet der Fachbereich 03 wieder ein mündliches Probeexamen an.
- Das mündliche Probeexamen richtet sich an alle Studierenden, die vor dem staatlichen Teil der ersten juristischen Prüfung stehen. Idealerweise besuchen Sie es spätestens ein halbes Jahr, bevor Sie die mündliche Prüfung im staatlichen Examen ablegen.
- Simuliert wird ein Prüfungsgespräch mit zwei Prüferinnen oder Prüfer, die auch im Examen selbst prüfen. Dabei werden zwei der drei Prüfungsfächer – Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht, Strafrecht – im Umfang von zehn Minuten pro Fach und Kandidatin oder Kandidat behandelt.
- Das nächste Probeexamen findet vom 10. bis 18. Januar 2023 statt. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Probeexamen.
- Die Anmeldefrist ist bereits abgelaufen. Die Teilnahme als Zuhörerin oder Zuhörer ist im Probeexamen nicht möglich.