Inhaltsverzeichnis
- Bewerbung Wirtschaftswissenschaften: Ein-Fach-Bachelor und Zwei-Fach-Bachelor (Beifach)
- NC-Werte
- Unterschied Ein-Fach-Bachelor (B.Sc.) und Zwei-Fächer-Bachelor (B.A.) Beifach
- Studienverlauf Bachelorstudiengang
- Hochschulort- und Studiengangwechsel
- Allgemeine Anmeldung zum Studium
- Prüfungsanmeldung (auch Beifach/Nebenfach)
- Erkrankung während Prüfungsphase und Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten
- Anmeldung zur Wiederholung einer Lehrveranstaltung (auch Beifach/Nebenfach)
- Was ist bei einem Auslandsstudium zu beachten?
- Anerkennung von Studienleistungen
- Ablauf Bachelorseminar/-modul
- Anmeldung zur Bachelorarbeit
- Abgabe der Bachelorarbeit
- Zeugnis
- Kurse des Fremdsprachenzentrums
Bewerbung Wirtschaftswissenschaften: Ein-Fach-Bachelor und Zwei-Fach-Bachelor (Beifach)
Bei Fragen bezüglich des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens wenden Sie sich bitte an den Studierendenservice der JGU.
NC-Werte
Die NC-Werte der letzten Semester finden Sie hier.
Der NC-Wert für die jeweils aktuelle Bewerbungsphase steht endgültig erst nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens fest - daher können wir Ihnen vorab keine Auskünfte dazu geben.
Unterschied Ein-Fach-Bachelor (B.Sc.) und Zwei-Fächer-Bachelor (B.A.) Beifach
An der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gibt es zwei verschiedene Bachelormodelle. Es gibt einen sogenannten Ein-Fach-Bachelor (z.B. Wirtschaftswissenschaften) und einen Zwei-Fächer-Bachelor.
Der sogenannte Ein-Fach-Bachelor besteht aus einem Studienfach und vermittelt vertiefte Kenntnisse in diesem Bereich. Insgesamt erwerben Sie 180 Leistungspunkte im Fach Wirtschaftswissenschaften. Der Ein-Fach-Bachelor Wirtschaftswissenschaften wird mit einem Bachelor of Science (B.Sc.) abgeschlossen.
Im Zwei-Fächer-Bachelor besteht die Möglichkeit neben einem Kernfach (120 Leistungspunkte) noch ein Beifach (60 Leistungspunkte) zu wählen. Das Fach Wirtschaftswissenschaften kann nur als Beifach gewählt werden. Der Zwei-Fächer-Bachelor mit Wirtschaftswissenschaften als Beifach wird mit einem Bachelor of Arts (B.A.) abgeschlossen.
Mögliche Fächerkombinationen (Kernfach – Beifach) können sie hier abfragen.
Studienverlauf Bachelorstudiengang
Eine Übersicht über die Studienstruktur des Ein-Fach-Bachelors Wirtschaftswissenschaften finden Sie im Downloadcenter des Studienbüros hier.
In der Einführungsveranstaltung zu Beginn des Studiums wird der Studienverlauf ausführlich erläutert.
Bitte beachten Sie dabei:
- Alle Module der ersten beiden Studienjahre sind Pflichtmodule
- Am Ende jedes Moduls findet eine Prüfung statt
- Mit jeder bestandenen Prüfung wird eine gewisse Anzahl von Leistungspunkten (LP) erreicht
- Erste Wiederholungsmöglichkeit bei Nichtbestehen einer Prüfung ist vor Beginn des nächsten Semesters
- Bei Nichtbestehen muss dieser Wiederholungstermin in Anspruch genommen werden
- Für jede Modulprüfung (ausgenommen Bachelorarbeit) sind 2 Wiederholungsprüfungen möglich
Wirtschaftswissenschaften als Beifach:
Erster Studienabschnitt
Die Lehrveranstaltungen des ersten Studienabschnittes sind den drei Bereichen Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Methodenlehre zugeordnet.
Betriebswirtschaftslehre:
Es müssen insgesamt drei der sechs angebotenen betriebswirtschaftlichen Lehrveranstaltungen mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen werden.
Volkswirtschaftslehre:
Es müssen die Lehrveranstaltung “Einführung in die Volkswirtschaftslehre“ und eine der drei sonstigen volkswirtschaftlichen Lehrveranstaltungen mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen werden.
Methodenbereich:
Im Methodenbereich muss eine Lehrveranstaltung mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen werden.
Zweiter Studienabschnitt
Es müssen zwei Lehrveranstaltungen aus den angebotenen Wahlpflichtmodulen mit jeweils einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen werden.
Hochschulort- und Studiengangwechsel
Sofern Sie bereits im B. Sc. Wirtschaftswissenschaften studieren oder studiert haben, also über anrechnungsfähige Studienzeiten verfügen und Ihren Prüfungsanspruch noch nicht verloren haben, bewerben Sie sich direkt für das nächst höhere Fachsemester. In diesem Fall ist eine Einstufung seitens des Studienbüros nicht erforderlich, die Fachsemesterzahl wird fortgeschrieben. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der bisher erbrachten Kreditpunkte.
Bewerber, die bereits in einem fachlich verwandten Studiengang (Haupt- oder Beifach/Nebenfach) eingeschrieben waren bzw. darin zum Zeitpunkt der Bewerbung noch eingeschrieben sind, benötigen für die Immatrikulation eine Fachsemestereinstufung. Dies gilt sowohl für den Ein-Fach-Bachelor Wirtschaftswissenschaften als auch für Wirtschaftswissenschaften im Beifach (Zwei-Fächer-Bachelor).
Die Fachsemestereinstufung ist entweder der Bewerbung bis Bewerbungsschluss beizufügen oder aber - nach der Zusage für den Studienplatz – dem Studierendenservice nachzureichen. Bitte wenden Sie sich jedoch nach Möglichkeit noch vor der Absendung der Bewerbung an das Studienbüro (Kontakt über anerkennungen-wiwi@uni-mainz.de) um eine entsprechende Auskunft hinsichtlich dem Bewerbungssemester bzw. der voraussichtlichen späteren Einstufung zu erhalten. Hierfür sind eine aktuelle Leistungsübersicht (incl. Versuchszähler) sowie eine Übersicht über den Studienverlauf des bisherigen Studienganges (allgemeiner Studienverlaufsplan) und – ggf. nach Rücksprache – die Modulbeschreibungen zu den einzelnen Prüfungsleistungen vorzulegen. Die Unterlagen können auch per Email an anerkennungen-wiwi@uni-mainz.de gesendet werden. Hier ist ein Link zum Modulhandbuch einzufügen.
Falls Sie den Prüfungsanspruch in Ihrem bisherigen Studiengang verloren haben, teilen Sie dies dem Studienbüro Wirtschaftswissenschaften vor der Bewerbung mit. In diesem Falle wird geprüft, ob eine Einschreibung in den Studiengang B. Sc. Wirtschaftswissenschaften bzw. in das Beifach WiWi an der JGU Mainz noch möglich ist.
Die Bewerbung an der JGU Mainz erfolgt online. Der Studiengang B. Sc. Wirtschafts-wissenschaften ist in jedem Fachsemester zulassungsbeschränkt, das Beifach Wirtschaftswissenschaften z.Zt. nur im ersten Fachsemester.
Nach der Zulassung durch den Studierendenservice sind dem Studienbüro Wirtschaftswissenschaften persönlich oder per Email (anerkennungen-wiwi@uni-mainz.de) für die Ausstellung der Fachsemestereinstufung (sowie ggf. nachfolgend die Anerkennung) folgende Dokumente vorzulegen:
- a) Zulassungsbescheid(e) des Studierendensekretariates
- b) Fachsemestereinstufung, im oberen Teil vom Bewerber ausgefüllt und unterschrieben (https://www.studium.uni-mainz.de/files/2012/03/Fachsemestereinstufung_2015_06_10.pdf)
- c) aktuelle Leistungsübersicht incl. Versuchszähler (hier nun obligatorisch die offizielle Version der externen Hochschule (gestempelt und unterschrieben oder elektronisch verifizierbar)
- d) Übersicht über den Studienverlauf des bisherigen Studienganges (allgemeiner Studienverlaufsplan)
- e) Modulbeschreibungen bzw. Hinweis zum Modulhandbuch
Weitere Informationen zur Anerkennung bisheriger Studienleistungen - siehe Punkt 11.
Allgemeine Anmeldung zum Studium
Die allgemeine Anmeldung zum Studium müssen alle Studierende (Bachelor, Beifach und Nebenfach), welche Prüfungsleistungen der Wirtschaftswissenschaften erbringen möchten, einmalig zu Beginn des Studiums im Studienbüro FB 03 abgeben. Die Frist zur Abgabe endet immer vier Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit. Bitte beachten Sie, dass nur Studierende, welche die allgemeine Anmeldung vorgenommen haben, berechtigt sind an Prüfungen teilzunehmen. Das Formular "Zulassung zu den Bachelorprüfungen" finden Sie im Downloadcenter.
Prüfungsanmeldung (auch Beifach/Nebenfach)
Erster Prüfungstermin:
Da Sie den ersten Prüfungsversuch selbst bestimmen können, sind Sie verpflichtet, sich dementsprechend selbst für diesen ersten Prüfungsversuch anzumelden. Die Anmeldung zu einem Prüfungstermin ist nur möglich, wenn zuvor rechtzeitig und ordnungsgemäß die Anmeldung zum Modul und zur Lehrveranstaltung erfolgt ist. Die Prüfungsanmeldephase findet gegen Mitte des Semesters statt und wird durch Aushang bekannt gegeben. Nur während dieser Frist ist eine Anmeldung zu den Klausuren möglich.
Falls Sie zu einer Lehrveranstaltung angemeldet sind, sich jedoch dazu entscheiden nicht an der Prüfung teilzunehmen, melden Sie sich bitte vom Modul ab. Die Abmeldung von Modulen ist bis zum Ende der Prüfungsanmeldephase des gleichen Semesters, in dem Sie sich erstmalig angemeldet haben möglich.
Wiederholungstermine:
Da Sie die nächstmöglichen Wiederholungstermine wahrnehmen müssen, werden Sie vom Studienbüro automatisch zur nächsten Prüfung angemeldet. Sie haben aber auch die Möglichkeit sich selbst wieder anzumelden. Sollten Sie den ersten Prüfungstermin
krankheitsbedingt nicht wahrgenommen haben, werden Sie ebenfalls für den nächsten Versuch von uns pflichtangemeldet, da Sie mit der ersten selbst vorgenommenen Prüfungsanmeldung das Prüfungsverfahren in Gang gesetzt haben. Das Prüfungsverfahren läuft daher trotz Krankheit bei der ersten Klausur automatisch weiter.
Wann Ihre Wiederholungsprüfung stattfindet, können Sie in JOGU-StINe einsehen. Bitte setzen Sie sich unverzüglich mit dem Studienbüro in Verbindung, falls Ihre Pflichtanmeldungen nicht korrekt abgebildet sind. Fehlende Anmeldungen in JOGU-StINe befreien Sie nicht von Ihrer Prüfungswiederholungspflicht.
Wechseln von Prüfungen (nur B.Sc. WiWi):
Im Spezialisierungsstudium haben Sie einmalig die Möglichkeit einen Wechsel einer Wahlpflicht-Modulprüfung nach dem ersten, zweiten oder endgültigen Nicht-Bestehen vorzunehmen. Der Wechsel einer Wahlpflichtprüfung muss per Antrag erfolgen. Das entsprechende Formular finden Sie im Downloadcenter. Sie erhalten für die neue Wahlpflicht-Modulprüfung erneut drei Versuche. Wir empfehlen dringend, diese Möglichkeit erst nach dem endgültigen Nicht-Bestehen (2. Wiederholung) einer Modulprüfung zu nutzen. Empfehlenswert ist der Gebrauch dieses Wechsels auch, falls diese Prüfung Ihre letzte Prüfung darstellt und Sie durch den Wechsel Ihr Studium in geringerer Semesterzahl abschließen können. Wir bitten Sie, dieser Empfehlung zu folgen. Ein Rückwechsel ist ausgeschlossen.
Freistellung von Prüfungen:
Wer eine Klausur nicht besteht, muss diese zum nächstmöglichen Termin wiederholen. Sollten Sie diesen Termin aufgrund eines einschlägigen Praktikums oder eines einschlägigen Auslandssemesters nicht wahrnehmen können, können Sie sich durch einen entsprechenden Antrag freistellen lassen. Zum Stellen dieses Antrages verwenden Sie bitte den Vordruck "Antrag auf Freistellung von Terminen zur Prüfungswiederholung" und reichen diesen frühzeitig vor dem/den entsprechenden Prüfungstermin(en) im Studienbüro ein. Bitte beachten Sie, dass Ihrem Antrag nur stattgegeben werden kann, wenn Sie unmittelbar nach dem Praktikum/Auslandssemester eine Bestätigung des Arbeitgebers bzw. der entsprechenden Universität, welche Ihre Teilnahme und die terminliche Überschneidung der Prüfung belegt, nachreichen.
Falls Sie während des Auslandssemesters beurlaubt sind und Ihre Prüfungstermine in den Beurlaubungszeitraum fallen, müssen Sie diesen Antrag nicht stellen.
Beifach
Wenn Sie sich im Rahmen Ihres Beifachs WiWi für eine bestimmte Lehrveranstaltung entscheiden und sich auch zur Prüfung anmelden, so müssen Sie im Falle eines Nichtbestehens immer den nächstmöglichen Prüfungstermin wahrnehmen. Scheitern Sie dann ein zweites Mal, so müssen Sie wiederum den nächstmöglichen Prüfungstermin wahrnehmen. Im Beifach Wirtschaftswissenschaften haben Sie einmalig die Möglichkeit einen Wechsel einer Wahlpflicht-Modulprüfung nach dem ersten, zweiten oder endgültigen Nicht-Bestehen vorzunehmen. Der Wechsel einer Wahlpflichtprüfung muss per Antrag erfolgen. Das entsprechende Formular finden Sie im Downloadcenter. Sie erhalten für die neue Wahlpflicht-Modulprüfung erneut drei Versuche. Wir empfehlen dringend, diese Möglichkeit, erst nach dem endgültigen Nicht-Bestehen (2. Wiederholung) einer Modulprüfung zu nutzen. Empfehlenswert ist der Gebrauch dieses Wechsels auch, falls diese Prüfung Ihre letzte Prüfung darstellt und Sie durch den Wechsel Ihr Studium in geringerer Semesterzahl abschließen können. Wir bitten Sie, dieser Empfehlung zu folgen. Ein Rückwechsel ist ausgeschlossen.
Prüfungen im Nebenfach bzw. im Rahmen andere Studiengänge
Im Rahmen eines Nebenfachs (z.B. B. Sc. Mathematik mit Nebenfach WiWi) oder eines fachbereichsfremden Studiengangs (z.B. Psychologie) gelten die gleichen Regelungen, wie bereits beschrieben.
Erkrankung während Prüfungsphase und Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten
Beachten Sie die Hinweise im Downloadcenter.
Anmeldung zur Wiederholung einer Lehrveranstaltung (auch Beifach/Nebenfach)
Falls Sie zu einer Lehrveranstaltung und der entsprechenden Prüfung bereits in einem früheren Semester angemeldet waren und im aktuellen Semester nur die Prüfung wiederholen möchten, müssen sie sich nicht erneut zur Lehrveranstaltung anmelden! Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung nehmen wir für sie vor. Falls Sie erneut an einer Vorlesung/Übung teilnehmen möchten, können sie sich erneut über das 'alte' Modul anmelden.
Was ist bei einem Auslandsstudium zu beachten?
Beurlaubung:
Sie können sich für das betreffende Semester beurlauben lassen. Dann wird ihnen für dieses Semester kein Fachsemester angerechnet. Beachten Sie aber, dass Sie in dem betreffenden Semester keine Prüfungsleistungen an der JGU erbringen können, d.h. Sie dürfen an keiner Prüfung teilnehmen, die dem entsprechenden Semester zugeordnet ist.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Beurlaubung an den Studierendenservice
Anerkennung von Studienleistungen
In- und ausländische Studien- und Prüfungsleistungen sind auf Antrag anzuerkennen, sofern zu den zu ersetzenden Leistungen kein wesentlicher Unterschied besteht.
Es ist zu beachten, dass auch nicht bestandene Prüfungen und Prüfungsleistungen („Fehlversuche“), die denen im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften im Wesentlichen entsprechen, auf die Zahl der Wiederholungsprüfungen im neuen Studiengang angerechnet werden.
Für den Fall, dass die externen wirtschaftswissenschaftlichen Leistungen zuvor in verschiedenen Studiengängen bzw. an verschiedenen Hochschulen erbracht wurden, sind die jeweils originären und offiziellen Leistungsnachweise vorzulegen. Eine Anerkennung lediglich aufgrund einer extern erfolgten Anerkennung ist nicht möglich.
Für die Anerkennung ausländischer Leistungen benötigt werden aussagefähige Modul- oder Kursbeschreibungen (Syllabus), sowie das Zeugnis bzw. Transcript im Original oder als beglaubigte Kopie.
Wir empfehlen Ihnen bereits vor dem Auslandssemester ein Learning Agreement mit dem Studienbüro über mögliche anzuerkennende Leistungen abzuschließen. Hierbei werden die Anerkennungsmöglichkeiten aufgrund der Kursbeschreibungen bereits vorab geprüft und festgehalten. Das gibt Ihnen Planungssicherheit für den weiteren Studienverlauf.
Die Notenumrechnung an der Uni Mainz erfolgt unter Benutzung von ECTS-Notenverteilungsskalen, soweit diese von der ausländischen Hochschule vorliegen, und ansonsten mit der "modifizierten Bayerischen Formel". In den wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen können auf Antrag auch einzelne Leistungen, die im Rahmen einer Auslandsphase während des Studiums an der JGU erbracht wurden, ohne Note - nur als "bestanden" - angerechnet werden. Die Beantragung ist nur ein Mal pro Studiengang möglich sowie auf einen Umfang von höchstens 30 Leistungspunkten im Bachelorstudiengang beschränkt.
Ablauf Bachelorseminar/-modul
Beachten Sie die Hinweise im Downloadcenter.
Anmeldung zur Bachelorarbeit
Im Anschluss an das bestandene Seminar erfolgt die Anmeldung zur Bachelorarbeit. Hierfür ist es erforderlich das Formblatt „Vergabe zur Bachelorarbeit“ (inkl. Name, Matrikelnummer und Unterschrift) innerhalb von drei Werktagen nach Notenbekanntgabe per Mail von Ihrer studentischen E-Mail-Adresse als PDF an studienbuero-fb03@uni-mainz.de zu senden.
Sie finden das Formblatt "Vergabe zur Bachelorarbeit" im Downloadcenter.
Nach der Prüfung im Studienbüro werden die Formblätter Ihrer Seminargruppe gesammelt und an den betreuenden Lehrstuhl versandt. Nach Kontrolle und Ergänzung durch den betreuenden Lehrstuhl werden die Angaben zur Bachelorarbeit in Jogustine hinterlegt, sodass diese von Ihnen eingesehen werden können.
Abgabe der Bachelorarbeit
Die Bearbeitungszeit beträgt 8 Wochen. Die Abgabe der Abschlussarbeit erfolgt in elektronischer Form. Senden Sie dazu eine E-Mail mit der Arbeit als PDF und der unterschriebenen eidesstattlichen Erklärung (lesbares Foto oder Scan) in derselben E-Mail von Ihrer studentischen E-Mail-Adresse an studienbuero-fb03@uni-mainz.de. Mit der vollständigen E-Mail gilt die Arbeit als abgegeben und nicht mehr änderbar.
Die Abgabe muss am Abgabetag spätestens bis 23:59 Uhr erfolgen.
Zeugnis
Die Erstausstellung der Zeugnisunterlagen
- Urkunde und Zeugnis,
- Transcript of Records,
- Diploma Supplement
(jeweils in deutscher und englischer Sprache) erfolgt gebührenfrei.
Im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung kann eine Zweitausfertigung ausgestellt werden.
Für jede weitere Ausstellung der o.g. Dokumente fällt jeweils eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 28,- Euro an. Diese wird auf Grundlage von Ziffer 1.6.5 der Anlage zum Besonderen Gebührenverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz für die Bereiche Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung erhoben. Die Dokumente werden als Zweitausfertigung gekennzeichnet.
Beispiel 1: Benötigen Sie von Ihrer Urkunde und Ihrem Zeugnis (in deutscher Sprache) eine Zweitausfertigung, fallen Gebühren in Höhe von 28,- Euro an.
Beispiel 2: Falls Sie von Ihrer Urkunde und Ihrem Zeugnis sowie Ihrem Transcript of Records (jeweils in deutscher und englischer Sprache) eine Zweitausfertigung benötigen, fallen Gebühren in Höhe von 112,- Euro an.
Bitte gehen Sie bei der gebührenpflichtigen Ausstellung wie folgt vor:
- Stellen Sie per E-Mail an studienbuero-fb03@uni-mainz.deeinen Antrag auf Zweitausstellung. Bitte geben Sie konkret an, welche der o.g. Abschlussdokumente Sie benötigen.
- Überweisen Sie die Gebühr (errechnet sich aus 28,- pro o.g. Dokument) an die Landeshochschulkasse Mainz (Empfänger) bei der Deutschen Bundesbank Mainz,
BIC: MARKDEF1550,
IBAN: DE25 5500 0000 0055 0015 11
unter dem Verwendungszweck "Zweitausfertigung Auflistung der benötigen Dokumente", - Senden Sie den Abbuchungsnachweis (als Anhang) per E-Mail an studienbuero-fb03@uni-mainz.deund nennen Sie die Postanschrift, an die die Dokumente gesendet werden sollen. Erst nach Eingang des Abbuchungsnachweises wird mit der Erstellung der Zweitausfertigungen begonnen. Dies kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.
Kurse des Fremdsprachenzentrums
Kurse am Fremdsprachenzentrum sind zweifelsohne zu befürworten und werden Ihnen in Ihrer beruflichen Zukunft Vorteile verschaffen können. Diese Kurse sind jedoch nicht Bestandteil des Wahlpflichtbereiches des Bachelorstudiengangs Wirtschaftswissenschaften und deshalb werden die dort erzielten Leistungspunkte auch nicht im Studiengang angerechnet. Es handelt sich also ausschließlich um freiwillige Leistungen.