FAQ M.Ed. Wirtschaftspädagogik

Allgemeine Anmeldung

Als Studierende oder Studierender des Masterstudiengangs Wirtschaftspädagogik müssen Sie zu Beginn ihres Studiums innerhalb der ersten vier Wochen der Vorlesungszeit eine allgemeine Anmeldung zum Studiengang vornehmen. Hierzu müssen Sie das Formular „Zulassung zu den Masterprüfungen“ (siehe Downloadcenter des Studienbüros) ausgefüllt und unterschrieben im Studienbüro FB 03 einreichen. Erst nachdem Sie diese Anmeldung vorgenommen haben, dürfen Sie an Prüfungen in Ihrem Studiengang teilnehmen.

Anerkennungen

In- und ausländische Studien- und Prüfungsleistungen sind anzuerkennen, wenn zu den zu ersetzenden Leistungen kein wesentlicher Unterschied besteht.

Für die Anerkennung benötigt werden aussagefähige Modul- oder Kursbeschreibungen (Syllabus), sowie das Zeugnis bzw. Transcript im Original oder als beglaubigte Kopie.

Wir empfehlen Ihnen bereits vor dem Auslandssemester ein Learning Agreement mit dem Studienbüro über mögliche anzuerkennende Leistungen abzuschließen. Hierbei werden die Anerkennungsmöglichkeiten aufgrund der Kursbeschreibungen bereits vorab geprüft und festgehalten. Das gibt Ihnen Planungssicherheit für den weiteren Studienverlauf.

Die Notenumrechnung an der Uni Mainz erfolgt unter Benutzung von Einstufungstabellen, soweit diese von der ausländischen Hochschule vorliegen, und ansonsten mit der "modifzierten Bayerischen Formel". In den wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen können auf Antrag auch einzelne Leistungen ohne Note - nur als "bestanden" - angerechnet werden.

Zur Anerkennung von Leistungen im Schwerpunktfach (außer Unternehmensrechnung/Controlling bzw. Management and Economics) wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung des jeweiligen Faches.

Ansprechpartner

Wenn Sie Fragen zur Lehrveranstaltungs- oder Prüfungsanmeldung in Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftspädagogik haben, wenden Sie sich bitte an Frau Condoluci (Prüfungsmanagerin Wipäd). Bei Fragen zu Lehrveranstaltungs- oder Prüfungsanmeldungen im 2. Fach wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Person im Studienbüro/Prüfungsamt Ihres 2. Faches. Sollten Sie Unstimmigkeiten in Ihrer Leistungsübersicht entdecken, wenden Sie sich bitte immer an das für die Leistung zuständige Studienbüro/Prüfungsamt, d. h. bei Unstimmigkeiten in einem Modul des Zweitfaches Deutsch, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro Deutsch. Bei Fragen zur Studienverlaufsplanung können Sie sich an die Studienfachberatung wenden.

Auslandsaufenthalt (2. Fach)

Wenn Sie das Zweitfach Englisch, Französisch oder Spanisch studieren, müssen Sie entweder im Bachelor- oder im Masterstudiengang einen dreimonatigen Auslandsaufenthalt in einem Land der Zielsprache absolvieren. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Studienfachberatung des jeweiligen Faches.

Auslandssemester

Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten eines Auslandssemesters erhalten Sie beim Erasmusbüro des Fachbereichs und der Abteilung Internationales. Ein Besuch der Studienfachberatung ist zu empfehlen, um den weiteren Studienverlauf zu planen.

Erkrankung während der Prüfungsphase

Wenn Sie die Teilnahme an einer Prüfung krankheitsbedingt versäumen, ist folgendes zu beachten: Die Erkrankung ist unverzüglich durch ein ärztliches Attest nachzuweisen, d. h. spätestens am dritten Tag nach dem Prüfungstermin muss das Attest (Original) dem Studienbüro vorliegen. Hinweise zum Vorgehen bei der zweiten Krankmeldung bei der gleichen Prüfung entnehmen Sie bitte dem im Downloadcenter des Studienbüros FB 03 bereitgestellten Informationsschreiben. Gleiches gilt bei einer Erkrankung während der Bearbeitung der Abschlussarbeit. Bei Fragen wenden Sie sich bitte unverzüglich an Frau Condoluci (Prüfungsmanagerin Wipäd).

Kurse des Fremdsprachenzentrums

Kurse am Fremdsprachenzentrum sind nicht Bestandteil des Masterstudiengangs Wirtschaftspädagogik. Aus diesem Grund fließen dort erbrachte Leistungspunkte nicht in den Masterstudiengang ein. Es handelt sich ausschließlich um freiwillige Zusatzleistungen.

Kurzübersicht

Einen ersten Überblick über Ihren Studiengang erhalten Sie in der Kurzübersicht. Diese wird im Downloadcenter des Studienbüros bereitgestellt.

Lehrveranstaltungsanmeldung

Die Anmeldung zu den Modulen und Lehrveranstaltungen erfolgt jedes Semester innerhalb bestimmter Anmeldephasen über JOGU-StINe. Die konkreten Anmeldephasen können Sie hier einsehen. In den ersten beiden Phasen ist es unerheblich zu welchem Zeitpunkt innerhalb der jeweiligen Phase Sie sich anmelden, es werden zunächst alle Anmeldungen gesammelt und erst nachdem die Anmeldephase beendet ist, werden die Plätze gemäß der Senatsrichtlinie der JGU verteilt. In den wirtschaftspädagogischen Lehrveranstaltungen werden die Plätze zudem gemäß der Richtlinie „höhere Fachsemester bevorzugt“ verteilt. In der dritten Anmeldephase werden die noch vorhandenen Plätze gemäß „first-come-first-served“ vergeben.

Leistungsübersicht

Falls Sie z. B. für eine Bewerbung eine Leistungsübersicht benötigen, können Sie diese bei Frau Condoluci per E-Mail ( studienbuero-wipaed@uni-mainz.de) beantragen. In der Regel liegt Ihre Leistungsübersicht am darauffolgenden Werktag im Infobüro des Studienbüros zur Abholung bereit. Sie erhalten eine Leistungsübersicht pro Semester. Sollten Sie mehrere Übersichten, z. B. für mehrere Bewerbungen o. ä. benötigen, fertigen Sie bitte eigenständig Kopien an und lassen diese z. B. beim Bürgeramt der Stadt Mainz beglaubigen. Das Studienbüro kann keine Beglaubigungen ausstellen.

Masterarbeit

Es ist folgende Regelung zu beachten: Die beiden Abschlussarbeiten, Bachelor- und Masterarbeit dürfen nicht im gleichen Fach geschrieben werden. Eine der beiden Abschlussarbeiten, Bachelor- oder Masterarbeit, muss im Fach Wirtschaft (inklusive Fachdidaktik) geschrieben werden. Die Masterarbeit darf nicht in der Wirtschaftspädagogik geschrieben werden.

Unabhängig davon in welchem Fach Sie die Masterarbeit schreiben, ist immer ein Masterseminar (6 LP) im gleichen Fach vorgelagert. Masterseminar und -arbeit werden im gleichen Semester absolviert und Sie erhalten bei erfolgreichem Bestehen sechs LP für das Masterseminar und weitere 20 LP für die Masterarbeit. Es handelt sich somit um zwei Leistungen, die separat voneinander bewertet werden.

Bevor Sie mit der Masterarbeit beginnen müssen Sie 60 LP erreicht haben und drei Versuchspersonenstunden nachweisen sowie den Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit beim Studienbüro FB 03 stellen. Den entsprechenden Antrag finden Sie im Downloadcenter des Studienbüros. Dieses Formblatt legen Sie beim Studienbüro FB 03 vor, wo Sie dann zur Masterarbeit zugelassen werden. Im Anschluss legen Sie dieses Formblatt Ihrem Betreuer vor, der den Titel Ihrer Masterarbeit sowie Start- und Enddatum einträgt. Sie und Ihr Betreuer unterschreiben das Formblatt, das dann
wieder an das Studienbüro FB 03 zurückgeht. Eine Anmeldung über JOGU-StINe ist nicht erforderlich.

Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt sechs Monate und Sie erhalten bei erfolgreichem Bestehen 20 LP für die Masterarbeit. Die Masterarbeit muss nur in elektronischer Form beim Studienbüro eingereicht werden. Senden Sie dazu eine E-Mail mit der Arbeit als PDF und der unterschriebenen eidesstattlichen Erklärung im Anhang (lesbares Foto oder Scan) von Ihrer studentischen E-Mail-Adresse an  studienbuero-fb03@uni-mainz.de. Mit der vollständigen E-Mail gilt die Arbeit als abgegeben und nicht mehr änderbar.

Im Fall von Krankheit während der Bearbeitungszeit beachten Sie bitte die Hinweise in dem im Downloadcenter des Studienbüros bereitgestellten Informationsschreiben „Krankheit während der Prüfungsphase“.

Masterseminar

Der Masterarbeit (20 LP) ist immer ein Masterseminar (6 LP) im gleichen Fach vorgelagert, in dem eine schriftliche Ausarbeitung (Exposé) und eine mündliche Prüfung in Form eines Referats mit anschließenden Prüfungsfragen zu erbringen sind. Die Prüfungsordnung sieht vor, dass zu dieser mündlichen Prüfung in Form eines Referats eine vom zuständigen Ministerium benannte Person als zusätzliche Prüferin oder Prüfer einzuladen ist (§ 12 Abs. 1 PO). Die Prüfung im Masterseminar und die Masterarbeit werden in der Regel im gleichen Semester absolviert.

Masterseminar und -arbeit in der Fachdidaktik Wirtschaft
Wenn Sie das Masterseminar und die Masterarbeit in der Fachdidaktik Wirtschaft absolvieren möchten, müssen Sie zuvor (in der Regel im Semester davor) das Seminar „Aktuelle Themen empirischer Berufsbildungsforschung“ besuchen. Beachten Sie, dass die Vorbereitungen für die Masterarbeit bereits über ein halbes Jahr vor Beginn der Schreibzeit beginnen. Nähere Informationen (Zeitplan etc.) zum Masterseminar in der Fachdidaktik Wirtschaft können dem Leitfaden zum Masterseminar (siehe Kommunikationsplattform im Reader) entnommen werden. Die Anmeldung zu dem Seminar erfolgt in der Regel nicht über JOGU-StINe, sondern direkt bei dem entsprechenden Lehrstuhl. Die Termine für die mündliche Prüfung werden vom jeweiligen Dozenten an das Studienbüro weitergeleitet, so dass Sie nicht das Formular „Mündliche Prüfung in Form eines Referats im Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik (M.Ed.)“ beim Studienbüro einreichen müssen.

Masterseminar und -arbeit im Fach Wirtschaft
Wenn Sie Ihre Masterarbeit im Fach Wirtschaft schreiben, müssen Sie als Alternative zum wirtschaftspädagogischen Masterseminar „Aktuelle Themen der empirischen Berufsbildungsforschung“ ein wirtschaftswissenschaftliches Seminar absolvieren. Idealerweise bereitet das Seminar inhaltlich auf die Masterarbeit vor. Für die daran anschließende Masterarbeit erhalten Sie weitere 20 LP. Die Anmeldung zu den wirtschaftswissenschaftlichen Seminaren erfolgt in der Regel nicht über JOGU-StINe, sondern direkt bei dem entsprechenden Lehrstuhl. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen auf den Internetseiten der einzelnen Lehrstühle. Sie müssen somit frühzeitig an einen Dozenten herantreten und fragen, ob Sie bei ihm ein Seminar besuchen und im Anschluss die Masterarbeit schreiben können. Um die mündliche Prüfung beim Landesprüfungsamt anzeigen zu können, müssen Sie dem Studienbüro (Frau Condoluci) den Termin für die mündliche Prüfung mindestens zwei Wochen vorher mit dem Formular „Mündliche Prüfung in Form eines Referats im Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik (M.Ed.)“ (siehe Downloadcenter des Studienbüros) mitteilen. Es ist zu empfehlen die Vereinbarungen mit dem Dozenten bereits während der ersten Lehrveranstaltungsanmeldephase getroffen zu haben, um die technische Umsetzung in JOGU-StINe einleiten zu können.

Masterseminar und -arbeit im 2. Fach
Wenn Sie in Ihre Masterarbeit im 2. Fach schreiben, müssen Sie als Alternative zum wirtschaftspädagogischen Masterseminar „Aktuelle Themen der empirischen Berufsbildungsforschung“ ein weiteres Seminar in Ihrem 2. Fach absolvieren. Idealerweise bereitet das Seminar inhaltlich auf die Masterarbeit vor. Für die daran anschließende Masterarbeit erhalten Sie weitere 20 LP. Die Anmeldung zum Seminar können Sie nicht über JOGU-StINe vornehmen. Sie müssen somit frühzeitig an einen Dozenten herantreten und fragen, ob Sie bei ihm ein Seminar besuchen und im Anschluss die Masterarbeit schreiben können. Um die mündliche Prüfung beim Landesprüfungsamt anzeigen zu können, müssen Sie dem Studienbüro (Frau Condoluci) den Termin für die mündliche Prüfung mindestens zwei Wochen vorher mit dem Formular „Mündliche Prüfung in Form eines Referats im Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik (M.Ed.)“ (siehe Downloadcenter des Studienbüros) mitteilen. Es ist zu empfehlen die Vereinbarungen mit dem Dozenten bereits während der ersten Lehrveranstaltungsanmeldephase getroffen zu haben, um die technische Umsetzung in JOGU-StINe einleiten zu können.

Modulhandbuch

Dem Modulhandbuch können Sie die Inhalte der Module im Bereich Wirtschaft und Wirtschaftspädagogik entnehmen. Sie finden das Modulhandbuch im Downloadcenter des Studienbüros. Die Inhalte Ihres 2. Faches können Sie dem fachspezifischen Anhang der Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien in der jeweils gültigen Fassung entnehmen. Diese beiden Dokumente bilden zusammen mit der Kurzübersicht zum Studiengang die Grundlage für Ihre Stundenplangestaltung in jedem Semester. Bei Fragen können Sie sich an die Studienfachberatung wenden.

Mündliche Prüfung

Im Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik müssen Sie in allen drei Fächern eine mündliche Prüfung absolvieren. Die Prüfungsordnung sieht vor, dass zu dieser mündlichen Prüfung in Form eines Referats eine vom zuständigen Ministerium benannte Person als zusätzliche Prüferin oder Prüfer einzuladen ist (§ 12 Abs. 1 PO).

Mündliche Prüfung im Fach Wirtschaftspädagogik
Die mündliche Prüfung in Form eines Referats mit anschließenden Prüfungsfragen müssen Sie im Fach Wirtschaftspädagogik im Rahmen der Veranstaltung „Aktuelle Themen der empirischen Berufsbildungsforschung“ absolvieren. Die Termine für die mündliche Prüfung werden vom jeweiligen Dozenten an das Studienbüro weitergeleitet, so dass Sie nicht das Formular „Mündliche Prüfung in Form eines Referats im Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik (M.Ed.)“beim Studienbüro einreichen müssen.
Wenn Sie Ihre Masterarbeit im Fach Wirtschaft oder im 2. Fach schreiben, müssen Sie alternativ zu der Veranstaltung „Aktuelle Themen der empirischen Berufsbildungsforschung“ ein wirtschaftswissenschaftliches Seminar bzw. ein Seminar in Ihrem 2. Fach absolvieren. Die mündliche Prüfung findet dann in dem Seminar statt. Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen unter dem FAQ-Punkt „Masterseminar“.

Mündliche Prüfung im Fach Wirtschaft
Die mündliche Prüfung in Form eines Referats mit anschließenden Prüfungsfragen müssen Sie im Fach Wirtschaft im Rahmen der Veranstaltung „Analyse, Evaluation und Steuerung von Lehr-Lernprozessen“ absolvieren. Die Termine für die mündliche Prüfung werden vom jeweiligen Dozenten an das Studienbüro weitergeleitet, so dass Sie nicht das Formular „Mündliche Prüfung in Form eines Referats im Masterstudiengang
Wirtschaftspädagogik (M.Ed.)“ beim Studienbüro einreichen müssen.

Mündliche Prüfung im 2. Fach
Mit der mündlichen Prüfung schließen Sie Ihr 2. Fach ab. Bei Fragen zur mündlichen Prüfung im 2. Fach, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro/Prüfungsamt Ihres 2. Faches.

Praktikum

Im Masterstudiengang ist das dreiwöchige Vertiefende Praktikum Master zu absolvieren. Informationen zu diesem Praktikum finden Sie hier. Im Anschluss an das Praktikum ist ein Praktikumsbericht anzufertigen, der vom Dozenten in der nachbereitenden Lehrveranstaltung „Traditionelle und komplexe LLA“ begutachtet wird. Die Vorgaben für die Erstellung des Praktikumsberichts sind dem Praktikumsleitfaden (siehe Downloadcenter des Studienbüros) zu entnehmen. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Praktikumsplattform des Landes RLP. Eine Anmeldung über JOGU-StINe ist nicht erforderlich. Die Eintragung des Praktikums in Ihre Leistungsübersicht in JOGU-StINe wird zu einem späteren Zeitpunkt durch das Studienbüro vorgenommen.

Prüfungsanmeldung

Die Prüfungsanmeldung erfolgt in der Regel gegen Mitte der Vorlesungszeit innerhalb einer vorgegebenen Frist über JOGU-StINe. Die konkrete Prüfungsanmeldephase können Sie hier einsehen. Nur innerhalb dieser Phase kann eine An- oder Abmeldung erfolgen. Bitte überprüfen Sie innerhalb der Prüfungsanmeldephase in JOGU-StINe , ob Sie zu den gewünschten Prüfungen angemeldet sind. Nach Ablauf dieser Phase werden auch vom Studienbüro keine Anmeldungen mehr vorgenommen. Sollten Sie die Prüfungsanmeldung verpassen, werden Sie nicht nachgemeldet und können nicht an der Prüfung teilnehmen. Weitere Informationen zum Thema Prüfungsanmeldung können Sie dem im Downloadcenter des Studienbüros bereitgestellten Dokument „Prüfungsanmeldung Master Wipäd“ entnehmen. Bei Fragen und Anmeldeproblemen wenden Sie sich bitte innerhalb der Frist an das für die Prüfung zuständige Studienbüro/Prüfungsamt. Tritt z. B. bei der Anmeldung zu einer wirtschaftswissenschaftlichen Prüfung ein Problem auf, wenden Sie sich bitte an Frau Condoluci (Prüfungsmanagerin Wipäd).

Hinweis zur Prüfungsanmeldung bei den wirtschaftspädagogischen Veranstaltungen: In diesen Veranstaltungen (Ausnahme: Vorlesungen) melden Sie sich bereits bei der Anmeldung zur Lehrveranstaltung automatisch zur Prüfung an, indem Sie eine TAN eingeben müssen.

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung bildet die rechtliche Grundlage für Ihr Studium und beinhaltet z. B. die Regelungen zur Abschlussarbeit, zum Wiederholen von Prüfungen etc. Sie finden die Prüfungsordnung im Downloadcenter des Studienbüros. Es wird empfohlen die Prüfungsordnung zu Beginn des Studiums durchzulesen.

Prüfungstermine

Die Termine für die wirtschaftswissenschaftlichen Klausuren werden in der Regel in den ersten fünf Wochen der Vorlesungszeit im Downloadcenter des Studienbüros veröffentlicht. Die Prüfungstermine im Fach Wirtschaftspädagogik werden in der Regel zu Beginn der Veranstaltungen vom jeweiligen Dozenten bekanntgegeben.

Referendariat

Für den Eintritt ins Referendariat im Land Rheinland-Pfalz ist u. a. eine einjährige berufspraktische Tätigkeit nachzuweisen. Nähere Informationen können Sie den Internetseiten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz entnehmen. Der Zugang zum Referendariat obliegt dem jeweiligen Bundesland. Bitte informieren Sie sich dort.

Die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen oder Gymnasien beantragen Sie beim fachlich zuständigen Ministerium (Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen). Bitte beantragen Sie diese Anerkennung umgehend nach Erhalt  über den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsleistungen des Masterstudienganges. Nähe Informationen dazu finden Sie hier.

Versuchspersonenstunden

Während Ihres Studiums müssen Sie insgesamt drei Versuchspersonenstunden absolvieren, d. h. Sie müssen insgesamt drei Stunden an Befragungen des Lehrstuhls Wirtschaftspädagogik (in der Regel sind es Befragungen, bei denen Sie einen Fragebogen ausfüllen) teilnehmen. Die drei Versuchspersonenstunden müssen Sie bei der Anmeldung zur Masterarbeit nachweisen. Bei Fragen zu den Versuchspersonenstunden und den nächsten Befragungsterminen wenden Sie sich bitte an den Lehrstuhl von Frau Prof. Zlatkin-Troitschanskaia.

Vorgezogene Leistung (Tätigkeit als Tutor)

Wenn Sie im Bachelorstudiengang Wirtschaftspädagogik die Veranstaltung Tutorium (Tätigkeit als Tutor) aus dem Masterstudiengang vorgezogenen haben, wird Ihnen diese im Masterstudiengang angerechnet. Dies erfolgt in der Regel automatisch durch das Studienbüro (Frau Condoluci). Sichtbar wird die Leistung für Sie in JOGU-StINe erst, wenn Sie das Modul „Tutorium und Projekt“ abgeschlossen haben.

Wechsel eines Wahlpflichtmoduls

Während des Masterstudiengangs besteht einmal die Möglichkeit des Wechsels einer Wahlpflichtmodulprüfung nach dem ersten, zweiten oder endgültigen Nichtbestehen. Der Wechsel ist per Formular "Wechsel einer Wahlpflichtmodulprüfung" (siehe Downloadcenter des Studienbüros) beim Studienbüro FB 03 zu beantragen. Es wird empfohlen diesen Wechseljoker nur nach reiflicher Überlegung einzusetzen, da ein Rückwechsel ausgeschlossen ist. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung.

Wiederholung von Prüfungen

Sollten Sie eine Prüfung nicht bestehen, sind Sie laut Prüfungsordnung nicht verpflichtet den nächstmöglichen Prüfungstermin wahrzunehmen. Allerdings dürfen die erste und zweite Wiederholung der Prüfung nicht später als ein Jahr und sechs Monate nach dem ersten Termin erfolgen. Die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen erfolgt in der Regel ebenfalls über JOGU-StINe. Bei Anmeldeproblemen melden Sie sich bitte innerhalb der Frist bei dem für die Prüfung zuständigen Studienbüro/Prüfungsamt. D. h. bei Anmeldeproblemen zu wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungen, wenden Sie sich bitte an Frau Condoluci (Prüfungsmanagerin Wipäd).

Zeugnis

Sobald Sie die im Masterstudiengang erforderlichen Prüfungsleistungen erbracht haben und diese auch alle bewertet in JOGU-StINe vorliegen, senden Sie bitte eine E-Mail an Frau Condoluci (studienbuero-wipaed@uni-mainz.de) mit der Bitte um Erstellung Ihrer Zeugnisdokumente. Ihre Zeugnisunterlagen werden dann erstellt, wobei dies bis zu sechs Wochen dauern kann. Zum Nachweis des abgeschlossenen Masterstudiums beim Studierendensekretariat oder vorab zu Bewerbungszwecken können wir Ihnen auf Antrag (per E-Mail) gerne eine „Vorläufige Bescheinigung über den Masterabschluss“ und/oder eine aktuelle Leistungsbescheinigung erstellen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Frau Condoluci, Prüfungsmanagerin Wipäd.
Die Zeugnisunterlagen umfassen eine Urkunde, ein Zeugnis, ein Transcript of Records und ein Diploma Supplement. Sie werden nach Erstellung an die in Jogustine aufgeführte Adresse verschickt

Die Erstausstellung der Zeugnisunterlagen

  • Urkunde und Zeugnis,
  • Transcript of Records,
  • Diploma Supplement

(jeweils in deutscher und englischer Sprache) erfolgt gebührenfrei.

Für jede weitere Ausstellung der o.g. Dokumente fällt jeweils eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 28,- Euro an. Diese wird auf Grundlage von Ziffer 1.6.5 der Anlage zum Besonderen Gebührenverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz für die Bereiche Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung erhoben. Die Dokumente werden als Zweitausfertigung gekennzeichnet.
Beispiel 1: Benötigen Sie von Ihrer Urkunde und Ihrem Zeugnis (in deutscher Sprache) eine Zweitausfertigung, fallen Gebühren in Höhe von 28,- Euro an.
Beispiel 2: Falls Sie von Ihrer Urkunde und Ihrem Zeugnis sowie Ihrem Transcript of Records (jeweils in deutscher und englischer Sprache) eine Zweitausfertigung benötigen, fallen Gebühren in Höhe von 112,- Euro an.

Bitte gehen Sie bei der gebührenpflichtigen Ausstellung wie folgt vor:

  1. Stellen Sie per E-Mail an studienbuero-fb03@uni-mainz.de einen Antrag auf Zweitausstellung. Bitte geben Sie konkret an, welche der o.g. Abschlussdokumente Sie benötigen.
  2. Überweisen Sie die Gebühr (errechnet sich aus 28,- pro o.g. Dokument) an die Landeshochschulkasse Mainz (Empfänger) bei der Deutschen Bundesbank Mainz,
    BIC: MARKDEF1550,
    IBAN: DE25 5500 0000 0055 0015 11
    unter dem Verwendungszweck "Zweitausfertigung Auflistung der benötigen Dokumente",
  3. Senden Sie den Abbuchungsnachweis (als Anhang) per E-Mail an studienbuero-fb03@uni-mainz.de und nennen Sie die Postanschrift, an die die Dokumente gesendet werden sollen. Erst nach Eingang des Abbuchungsnachweises wird mit der Erstellung der Zweitausfertigungen begonnen. Dies kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.

Zweites Fach

Das 2. Fach umfasst im lehramtsbezogenen Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik 15 LP und wird mit einer mündlichen Prüfung abgeschlossen. Wenn Sie das Zweitfach Englisch, Französisch oder Spanisch studieren, müssen Sie entweder im Bachelor- oder im Masterstudiengang einen dreimonatigen Auslandsaufenthalt in einem
Land der Zielsprache absolvieren. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Studienfachberatung des jeweiligen Faches.