Beratung nach § 8 Abs. 4 ZwPO

Gemäß § 8 Abs. 4 Zwischenprüfungsordnung sollen Studierende, die drei Semesterabschlussklausuren oder Hausarbeiten nicht bestanden haben, die Studienfachberatung in Anspruch nehmen.

Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin mit der Studienfachberatung Jura - siehe "Kontakt".