Hier finden Sie Informationen zu den Übungen für Fortgeschrittene.
1. Anmeldung
Die Anmeldung zu den Übungen für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, Öffentlichen Recht und Strafrecht erfolgt - wie für die Vorlesungen auch - über das Studierendenportal Jogustine.
Eine gesonderte Anmeldung zu den Hausarbeiten ist nicht erforderlich.
Eine gesonderte Anmeldung zu den Klausuren ist erforderlich. Dazu erhalten Sie ca. zwei Wochen vor dem Klausurtermin eine E-Mail an Ihren Studierendenaccount ("...@students.uni-mainz.de"), in der Sie über die Anmeldung, insbesondere über die Anmeldefrist, informiert werden.
Nachdem Sie sich angemeldet haben, überprüft das Studienbüro, ob Sie teilnahmberechtigt sind. Dies setzt Folgendes voraus:
2. Teilnahmeberechtigung
- Die gesamte Zwischenprüfung wurde bestanden oder
- in dem Studienfach, in dem Sie an der Fortgeschrittenen-Übung teilnehmen möchten, haben Sie in mindestens zwei bestandenen Zwischenprüfungs-Abschlussklausuren in der Summe mindestens 10 Wertungspunkte erzielt. Außerdem haben Sie eine Anfänger-Hausarbeit in einem der drei Studienfächer (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht) bestanden*; diese kann auch in einem anderen Fach als im Fach der angestrebten Fortgeschrittenen-Übung bestanden sein, § 2 Abs. 6 Satz 2 ZwPO.
- *Teilnahme unter Vorbehalt möglich: Der Nachweis einer bestandenen Zwischenprüfungshausarbeit kann auch noch im Laufe der Vorlesungszeit des Semesters vorgelegt werden, in dem die Fortgeschrittenen-Übung besucht wird. Das erfordert, dass die Hausarbeit in der vorgelagerten vorlesungsfreien Zeit bestanden wurde und das Ergebnis noch nicht vorliegt. Konkret: Wenn Sie im Anschluss an das Wintersemester die zivilrechtliche Zwischenprüfungshausarbeit schreiben, dürfen Sie an Fortgeschrittenen-Übungen des Sommersemesters unter dem Vorbehalt teilnehmen, dass sie diese Zwischenprüfungshausarbeit bestehen. Wenn Sie im Anschluss an das Sommersemester die strafrechtliche oder die öffentlich-rechtliche Zwischenprüfungshausarbeit schreiben, dürfen Sie an Fortgeschrittenen-Übungen des Wintersemesters unter dem Vorbehalt teilnehmen, dass sie eine dieser beiden Zwischenprüfungshausarbeiten bestehen. Leistungen in Fortgeschrittenen-Übungen werden bis dahin mit dem Risiko erbracht, nicht zu zählen, wenn die Zwischenprüfungshausarbeit doch nicht bestanden wurde. Dann führt auch späterer Nachweis über das Bestehen der Zwischenprüfungshausarbeit nicht zur nachträglichen Wertung von Prüfungen im Rahmen der Fortgeschrittenen-Übung.
3. Erfolgreiche Teilnahme an einer Fortgeschrittenen-Übung
Das Bestehen einer Fortgeschrittenen-Übung setzt voraus, dass in einer Übung innerhalb eines Semesters sowohl eine Hausarbeit als auch eine Klausur bestanden werden. Die Hausarbeit kann vor oder nach der Vorlesungszeit bestanden werden, weil die erste 1. Hausarbeit eines Semesters immer zugleich als zweite Hausarbeit des vergangenen Semesters angeboten wird.