Schwerpunktstudium

Vorstellung der juristischen Schwerpunktbereiche

Die rechtswissenschaftliche Abteilung bietet einmal jährlich - in der Regel gegen Ende des Sommersemesters - eine Informationsveranstaltung zu den juristischen Schwerpunkten an. Sie richtet sich an alle Studierenden, die vor der Entscheidung über die Wahl ihrer Schwerpunkte stehen, die gewöhnlich zum fünften oder sechsten Fachsemester erfolgt. Neben einer allgemeinen Einführung durch die Studienfachberatung stellt jeweils eine Fachvertreterin oder ein Fachvertreter ihren oder seinen Schwerpunkt vor.

Zuletzt fand die Veranstaltung pandemiebedingt in virtueller Form statt. Wir stellen Ihnen diese Informationen auch weiterhin bereit, auch wenn nicht zu allen Teilschwerpunkten Podcasts vorliegen. Dort, wo Sie fehlen, haben wir zumindest einen Link auf Informationsmaterial eingefügt, das Sie auf den Homepages der jeweiligen Fachvertreter finden.

Für einige der Präsentationen müssen Sie sich als Studierende der Johannes Gutenberg-Universität anmelden, damit Sie sie sehen können..

Einführung: Schwerpunktstudium und Schwerpunktexamen (Axel Zibulski)

Auslandsstudium (Prof. Dr. Urs Gruber)

Optionsmodell Strafrechtspflege (Prof. Dr. Jan Zopfs, Prof. Dr. Hauke Brettel)

Kombinationsmodell - Fächergruppe 1 und 2: Wirtschaft und Verwaltung I und II (Prof. Dr. Josef Ruthig)

Kombinationsmodell - Fächergruppe 1: Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht (Prof. Dr. Peter Mülbert, Folien)
Kombinationsmodell - Fächergruppe 1: Internationales Privat- und Verfahrensrecht (Prof. Dr. Peter Huber)
Kombinationsmodell - Fächergruppe 1: Medienrecht  (Prof. Dr. Cornils, Folien)
Kombinationsmodell - Fächergruppe 1: Methodik und Geschichte des Rechts (Prof. Dr. Peter Gröschler)

Kombinationsmodell - Fächergruppe 2: Deutsches und europäisches Arbeitsrecht (Prof. Dr. C.-W. Hergenröder, Folien)
Kombinationsmodell - Fächergruppe 2: Europäisches und deutsches Kartell- und Wettbewerbsrecht (Prof. Dr. Jürgen Oechsler)
Kombinationsmodell - Fächergruppe 2: Familien- und Erbrecht (Prof. Dr. Andreas Roth)
Kombinationsmodell - Fächergruppe 2: Internationales Öffentliches Recht (Prof. Dr. Udo Fink, Folien)
Kombinationsmodell - Fächergruppe 2: Kommunikationsrecht (Prof. Dr. Albert Ingold)
Kombinationsmodell - Fächergruppe 2: Steuerrecht (Prof. Dr. Christian Thiemann)

 


 

Das Schwerpunktbereichsstudium erstreckt sich grundsätzlich auf den Stoff von Lehrveranstaltungen eines Schwerpunktbereichs von insgesamt mindestens 16 Semesterwochenstunden (SWS). Innerhalb dieses Rahmens können Sie zwischen den folgenden drei Modellen wählen:

1. Kombinationsmodell

2. Optionsmodell

3. Auslandsmodell

1. Kombinationsmodell

Es werden selbständige Teilbereiche von jeweils 8 bis 9 SWS angeboten, von denen Sie jeweils zwei zu einem Schwerpunkt von insgesamt mindestens 16 SWS kombinieren können. Alle Fächer der Gruppe 1 können mit allen Fächern der Gruppe 2 kombiniert werden; eine Kombination von Fächern derselben Gruppe ist nicht möglich.

Fächergruppe 1

a) Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Vorlesung Kapitalgesellschaftsrecht (2 SWS)
Vorlesung Konzern- und Umwandlungsrecht (2 SWS)
Vorlesung Kapitalmarkt- und Übernahmerecht (2 SWS)
Übung (2 SWS)

b) Internationales Privat- und Verfahrensrecht

Vorlesung Internationales Privatrecht I (Familien- / Erbrecht, 2 SWS)
Vorlesung Internationales Privatrecht II (Internationales Schuld- und Wirtschaftsrecht, 1 SWS)
Vorlesung Europäisches und Internationales Verfahrensrecht (2 SWS)
Vorlesung Internationales Kaufrecht - CISG - (1 SWS)
Übung (2 SWS)

c) Medienrecht

Medienrecht I – Allgemeines Kommunikations- und Medienrecht (2 SWS, zusammen mit Kommunikationsrecht)
Medienrecht II - Medienordnungsrecht (1 SWS)
Medienrecht III – Rundfunk- und Telemedienrecht (2 SWS)
Medienrecht IV – Urheber- und Verlagsrecht (2 SWS)
Übung/Seminar im Medienrecht (2 SWS)

d) Methodik und Geschichte des Rechts

Methodenlehre (2 SWS)
Strafrechtsgeschichte (1 SWS)
Privatrechtsgeschichte (2 SWS)
Römisches Recht II (1 SWS)
Übung/Seminar/Exegese (2 SWS)

e) Wirtschaft und Verwaltung II

Grundlagen des öffentlichen Wirtschaftsrechts (2 SWS, zusammen mit WuV I)
Öffentliches Wettbewerbsrecht (2 SWS)
Subventionsrecht (1 SWS)
Vergaberecht (1 SWS)*
Recht der Netzregulierung (2 SWS)

Fächergruppe 2

a) Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht

Koalitions-, Arbeitskampf- und Tarifvertragsrecht (2 SWS)
Betriebsverfassungsrecht und Unternehmensmitbestimmung (3 SWS)
Arbeitsgerichtliches Verfahren (1 SWS)
Übung/Seminar (2 SWS)

b) Europäisches und deutsches Kartell- und Wettbewerbsrecht

Europäisches Kartellrecht (2 SWS)
Deutsches Kartell- und Vergaberecht (2 SWS)
Recht des unlauteren Wettbewerbs (2 SWS)
Übung oder Seminar (2 SWS)

c) Familien- und Erbrecht

Familienrecht (2 SWS)
Erbrecht (2 SWS)
Gestaltungsmöglichkeiten im Familien- und Erbrecht (2 SWS)
Übung oder Seminar (2 SWS)

d) Internationales Öffentliches Recht

Europarecht III - Europäische Grundrechte (2 SWS)
Kollektive Friedenssicherung (2 SWS)
Humanitäres Völkerrecht (2 SWS)
Übung im Völker- und Europarecht (2 SWS)

e) Kommunikationsrecht

Kommunikationsrecht I – Allgemeines Kommunikations- und Medienrecht (2 SWS, zusammen mit Medienrecht)
Kommunikationsrecht II – Informations- und Datenschutzrecht (3 SWS)
Kommunikationsrecht III – Kommunikationsinfrastrukturrecht (2 SWS)
Übung/Seminar im Medienrecht (2 SWS)

f) Steuerrecht

Allgemeines Steuerrecht (2 SWS)
Einkommenssteuerrecht (2 SWS)
Unternehmenssteuerrecht (2 SWS)
Umsatzsteuerrecht (2 SWS)
Übung im Steuerrecht (2 SWS, Winter- und Sommersemester)

g) Wirtschaft und Verwaltung I (Gewerbe-, Umwelt- und Planungsrecht)

Grundlagen des öffentlichen Wirtschaftsrechts (2 SWS, zusammen mit WuV II)
Gewerberecht (2 SWS)
Banken- und Börsenaufsichtsrecht (2 SWS)
Unwelt- und Planungsrecht (2 SWS)

2. Optionsmodell

Die beiden Schwerpunktbereiche Strafrechtspflege I / II bestehen aus einem gemeinsamen Pflichtbereich im Umfang von 8 SWS und zusätzlich aus einem der beiden Wahlpflichtbereiche Kriminologie oder Strafverteidigung mit ebenfalls 8 SWS.

2.1. Schwerpunktbereich Strafrechtspflege, Option Kriminologie

a) Pflichtbereich

Vertiefung Strafprozessrecht (2 SWS)
Sanktionenrecht (StGB) (1 SWS)
Jugendstrafrecht (1 SWS)
Kriminologische Grundlagen (2 SWS)
Übung im Pflichtbereich (2 SWS)

b) Wahlpflichtbereich Kriminologie

Angewandte Kriminologie (4 SWS)
Strafvollzugsrecht (2 SWS)
Übung im Wahlpflichtbereich (2 SWS)

2.2. Strafrechtspflege, Option Strafverteidigung

a) Pflichtbereich

Vertiefung Strafprozessrecht (2 SWS)
Sanktionenrecht (StGB) (1 SWS)
Jugendstrafrecht (1 SWS)
Kriminologische Grundlagen (2 SWS)
Übung im Pflichtbereich (2 SWS)

b) Wahlpflichtbereich Strafverteidigung

Das Verfahren aus Verteidigersicht (2 SWS)
Strafrechtliche Vertiefung (4 SWS)
- Wirtschaftsstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
Übung im Wahlpflichtbereich (2 SWS)

3. Auslandsstudiumsmodell

a) Schwerpunktbereich Französisches Recht

Die im Rahmen der Integrierten Deutsch-Französischen Studiengänge erworbenen nationalen Abschlüsse (Licence und Maîtrise, künftig Bachelor und Master I) werden in vollem Umfang als Schwerpunkt "Französisches Recht" anerkannt; die Studierenden haben in Mainz keine weiteren Prüfungen mehr zu erbringen.

b) Schwerpunktbereich Common Law / Schottisches Recht

c) Schwerpunktbereich Italienisches Recht

 


* Das Vergaberecht ist gleichzeitig Teil der Säule Europäisches und Deutsches Kartell- und Wettbewerbsrecht und wird nur einmal angeboten. Bei einer Kombination von Wirtschaft und Verwaltung II mit der Säule Kartell- und Wettbewerbsrecht werden die 16 SWS durch die Belegung eines Seminars erreicht. Die jeweils einstündigen Vorlesungen Subventions- und Vergaberecht werden als Blockveranstaltungen je für eine Semesterhälfte angeboten.