FAQ M.Sc. Accounting and Finance

 

Bewerbung

Eine ausführliche Beschreibung des Bewerbungs- und Auswahlprozesses und der erforderlichen Unterlagen finden Sie hier.

Fachsemestereinstufung

Wenn Sie sich nicht bereits im selben Studiengang befinden und dennoch bereits an einer Hochschule in Deutschland Leistungen erbracht haben, die angerechnet werden können, lassen Sie sich vor der Bewerbung einen Bescheid über die Fachsemestereinstufung ausstellen. Die Fachsemestereinstufung richtet sich dabei nach dem Umfang der durchzuführenden Anerkennungen.

Anerkennung von Studienleistungen

In- und ausländische Studien- und Prüfungsleistungen sind anzuerkennen, wenn zu den zu ersetzenden Leistungen kein wesentlicher Unterschied besteht.

Für die Anerkennung benötigt werden aussagefähige Modul- oder Kursbeschreibungen (Syllabus), sowie das Zeugnis bzw. Transcript im Original oder als beglaubigte Kopie.

Wir empfehlen Ihnen bereits vor dem Auslandssemester ein Learning Agreement mit dem Studienbüro über mögliche anzuerkennende Leistungen abzuschließen. Hierbei werden die Anerkennungsmöglichkeiten aufgrund der Kursbeschreibungen bereits vorab geprüft und festgehalten. Das gibt Ihnen Planungssicherheit für den weiteren Studienverlauf.

Die Notenumrechnung an der Uni Mainz erfolgt unter Benutzung von Einstufungstabellen, soweit diese von der ausländischen Hochschule vorliegen, und ansonsten mit der "modifzierten Bayerischen Formel". In den wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen können auf Antrag auch einzelne Leistungen ohne Note - nur als "bestanden" - angerechnet werden.

Studienaufbau

Informationen über die aktuelle Programmstruktur und den Studienverlauf finden Sie hier:
M.Sc. Accounting and Finance
M.Sc. Management

Allgemeine Anmeldung zur Prüfung

Die allgemeine Anmeldung zur Prüfung müssen alle Studierenden, welche Prüfungsleistungen im Master Accounting and Finance oder Master Management erbringen möchten, einmalig zu Beginn des Studiums im Studienbüro des Fachbereiches 03 Rechts- und Wirtschaftswissenschaften abgeben. Die Frist zur Abgabe endet immer vier Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit. Bitte beachten Sie, dass nur Studierende, welche die allgemeine Anmeldung vorgenommen haben, berechtigt sind, an Prüfungen teilzunehmen. Das Formular („Formular Zulassung zu den Masterprüfungen") zur Anmeldung finden Sie im Downloadcenter des Studienbüros.

Modul- und Veranstaltungsanmeldung

Für das gewünschte Modul bzw. die Lehrveranstaltung können Sie sich über die Veranstaltungsanmeldung in Jogustine anmelden.

Weitere Informationen zur Anmeldung und zum Vorgehen in Jogustine finden Sie im Downloadbereich.

Modulprüfungen

Ein Modul kann aus mehreren Lehrveranstaltungen bestehen. Als Prüfungsform gibt es Modulabschlussprüfungen oder Modulteilprüfungen.

Modulabschlussprüfungen erstrecken sich über den gesamten Inhalt aller im Modul angebotenen Lehrveranstaltungen.

Bei Modulteilprüfungen erstreckt sich der Inhalt nur über eine einzelne Lehrveranstaltung. Wenn Sie eine Modulteilprüfung nicht bestehen, müssen Sie auch nur die nichtbestandene Modulteilprüfung wiederholen.

Ersatz von Modulteilprüfungen

Besteht ein Modul aus mehreren Wahlpflichtprüfungen, kann eine endgültig nicht bestandene Wahlpflichtprüfung durch eine andere Wahlpflichtprüfung des gleichen Moduls ersetzt werden. Die ersetzte Prüfungsleistung wird so lange als „offene Leistung“ vom Studienbüro geführt, bis sie bestanden wird oder als endgültig gescheitert gilt. Eine Modulteilprüfung gilt als endgültig nicht bestanden, wenn die zweite Wiederholungsprüfung als nicht bestanden gilt.

Für die Zeugniserstellung ist es notwendig, dass „offene Leistungen“ geschlossen werden. Daher informieren Sie bitte das Studienbüro über den Ersatz einer Modulteilprüfung wenn Sie das Modul abschließen wollen.

Ersatz von Modulen - Joker

Der Abbruch eines Moduls ist nach dem ersten, zweiten oder dritten Nicht-Bestehen möglich. Der Abbruch erfolgt durch Einreichen des "Joker"-Formulars im Studienbüro.

Es können nur ganze Module, nicht Modulteilprüfungen abgebrochen werden!

Insgesamt können im Master maximal zwei Joker eingesetzt werden. Das Formular finden Sie im Downloadcenter des Studienbüros.

Prüfungsanmeldung

Die Anmeldung zu den Prüfungen ist nur möglich, wenn zuvor die Anmeldung zum Modul und den dazugehörigen Lehrveranstaltungen (Vorlesung/Übung) erfolgt ist.

Studierende entscheiden selbst, ob sie nach dem Hören einer Lehrveranstaltung den Prüfungsstoff beherrschen und ob sie erstmalig an der Prüfung teilnehmen wollen. Sie müssen sich daher auch selbst in Jogustine zu den Prüfungen anmelden. Wenn Sie sich gegen die Prüfungsanmeldung entscheiden, melden Sie sich bitte wieder von Lehrveranstaltungen und Modul ab.

Die Prüfungsanmeldung findet in der zweiten Semesterhälfte statt. Der Anmeldezeitraum wird in Jogustine und durch Aushang bekannt gegeben. Nur während dieser Frist ist eine Anmeldung zu den Klausuren möglich. Eine nachträgliche Anmeldung durch das Studienbüro ist nicht möglich.

Bei Problemen wenden Sie sich bitte innerhalb der Anmeldefrist an die Prüfungsmanagerin.

Weitere Informationen finden Sie im Downloadcenter.

Wiederholung von Prüfungen

Als Masterstudierende können Sie Widerholungstermine nur wahrnehmen, wenn Sie bereits zum ersten Prüfungstermin angemeldet waren. Es steht Ihnen allerdings frei, ob Sie den nächsten oder übernächsten Termin für die Wiederholung wählen.

Sie müssen sich für die Wiederholungsklausur erneut selbst anmelden. Für Wiederholungsprüfungen wird in den Semesterferien eine extra Anmeldephase für Sie geschaltet, diese beginnt mit Veröffentlichung der Noten und endet eine Woche vor der jeweiligen Wiederholungsklausur.

Müssen Sie die Klausur aufgrund von Krankheit wiederholen, werden Sie vom Studienbüro automatisch für den nächstmöglichen Wiederholungstermin angemeldet.

Erkrankung während der Klausurphase

Wenn Sie die Teilnahme an einer Prüfung aus Krankheitsgründen versäumen, ist folgendes zu beachten:

Die Erkrankung ist unverzüglich durch ein ärztliches Attest und einem formlosen Anschreiben (Name, Matrikelnummer, Studiengang, Prüfungen an denen nicht teilgenommen wird/wurde) nachzuweisen, d. h. spätestens am dritten Tage nach dem Prüfungstermin muss das Attest (Original) dem Studienbüro vorliegen. Weitere Hinweise wie Sie ab der zweiten „Krankmeldung“ für die gleiche Klausur vorgehen finden Sie im Downloadcenter des Studienbüros.

Auslandsstudium

Wenn Sie sich für einen Auslandsaufenthalt entscheiden und Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen lassen wollen, sollten Sie vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts mit Herrn Pastor (Kontakt s. Ansprechpartner) ein Gespräch über die Anerkennungsfähigkeit dieser Studien- und Prüfungsleistungen führen.

Anmeldung zur Masterarbeit

Die Anmeldung zur Masterarbeit ist möglich, sofern Sie mindestens 60 Leistungspunkte erreicht haben. Für die Anmeldung zur Masterarbeit müssen Sie das im Downloadbereich zur Verfügung gestellte Formular ausfüllen. Geben Sie Namen und Matrikelnummer an und reichen Sie es beim Studienbüro FB 03 ein. Wenn Sie die Voraussetzungen zur Anmeldung der Masterarbeit erfüllen, wird Ihre Zulassung auf dem Antrag vermerkt. Anschließend muss ihr Betreuer das Thema der Masterarbeit und den Abgabetermin eintragen und den Antrag unterschreiben.

Bitte beachten Sie, dass bei englischsprachigen Masterarbeiten auch der zweite Teil des Formulars ausgefüllt werden muss und Sie in Ihrer Arbeit eine deutsche Zusammenfassung mit einbinden lassen müssen.

Das vollständig ausgefüllte Formular muss anschließend im Studienbüro FB 03 eingereicht werden. Ausführliche Informationen finden Sie im Downloadbereich.

Hinweise JOGU-StINe

Informationen zur Wahl der Spezialisierung und zur Anmeldung zu Modulen und Lehrveranstaltungen finden Sie im Downloadcenter in der Präsentation der Einführungsveranstaltung des jeweiligen Semesters.

Zeugnis

Die Erstausstellung der Zeugnisunterlagen

  • Urkunde und Zeugnis,
  • Transcript of Records,
  • Diploma Supplement

(jeweils in deutscher und englischer Sprache) erfolgt gebührenfrei.

Im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung kann eine Zweitausfertigung ausgestellt werden.

Für jede weitere Ausstellung der o.g. Dokumente fällt jeweils eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 28,- Euro an. Diese wird auf Grundlage von Ziffer 1.6.5 der Anlage zum Besonderen Gebührenverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz für die Bereiche Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung erhoben. Die Dokumente werden als Zweitausfertigung gekennzeichnet.
Beispiel 1: Benötigen Sie von Ihrer Urkunde und Ihrem Zeugnis (in deutscher Sprache) eine Zweitausfertigung, fallen Gebühren in Höhe von 28,- Euro an.
Beispiel 2: Falls Sie von Ihrer Urkunde und Ihrem Zeugnis sowie Ihrem Transcript of Records (jeweils in deutscher und englischer Sprache) eine Zweitausfertigung benötigen, fallen Gebühren in Höhe von 112,- Euro an.

Bitte gehen Sie bei der gebührenpflichtigen Ausstellung wie folgt vor:

  1. Stellen Sie per E-Mail an studienbuero-fb03@uni-mainz.de einen Antrag auf Zweitausstellung. Bitte geben Sie konkret an, welche der o.g. Abschlussdokumente Sie benötigen.
  2. Überweisen Sie die Gebühr (errechnet sich aus 28,- pro o.g. Dokument) an die Landeshochschulkasse Mainz (Empfänger) bei der Deutschen Bundesbank Mainz,
    BIC: MARKDEF1550,
    IBAN: DE25 5500 0000 0055 0015 11
    unter dem Verwendungszweck "Zweitausfertigung Auflistung der benötigen Dokumente",
  3. Senden Sie den Abbuchungsnachweis (als Anhang) per E-Mail an studienbuero-fb03@uni-mainz.de und nennen Sie die Postanschrift, an die die Dokumente gesendet werden sollen. Erst nach Eingang des Abbuchungsnachweises wird mit der Erstellung der Zweitausfertigungen begonnen. Dies kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.