Hier finden Sie wichtige Informationen zu Prüfungen und Klausurterminen in den Bachelor- und Masterstudiengängen des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften. Die Klausurtermine werden veröffentlicht, sobald sie feststehen.
- Anmeldung zu Prüfungen
- Die Teilnahme an Prüfungen ist nur mit Anmeldung möglich.
- Die grundsätzliche An- und Abmeldung zu den Klausuren erfolgt innerhalb der allgemeinen Prüfungsanmeldephase:
Montag, 11.01.2027, 13:00 Uhr bis Montag, 25.01.2027, 13:00 Uhr. - Sie können bei den meisten Klausuren zwischen dem ersten und zweiten Prüfungstermin im Semester wählen.
- Nach der Notenveröffentlichung des jeweiligen ersten Klausurtermins wird eine weitere An-/Abmeldephase aktiviert. Diese Anmeldephase endet eine Woche vor dem zweiten Termin.
- Bei Modulen mit semesterbegleitenden Leistungen können abweichende Regeln gelten.
- Prüfungswiederholung
- Sie müssen sich selbst während den genannten Phasen anmelden für den neuen Termin, an dem Sie für eine Prüfungswiederholung teilnehmen wollen.
- Prüfungen in den Studiengängen der Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftspädagogik (Bachelor, Master, Beifach) müssen nach nicht bestandenen Versuchen innerhalb von 18 Monaten wiederholt werden. In der Regel bedeutet das, dass z.B. nach einem Nichtbestehen im WiSe 26/27 der angebotenen Prüfungstermine im WiSe 27/28 genutzt werden muss. Dies gilt auch nach entschuldigtem Fehlen (Attest) im vergangenen Termin.
Ein Versäumen der Frist führt zur Bewertung des Prüfungsversuchs als nicht bestanden.
- Teilnahme an Prüfungen
- Sie müssen sich ausweisen können.
- Sie benötigen bei der Beschriftung der Klausurbögen Ihre Matrikelnummer. Dies ist erforderlich, damit die bearbeitete Klausur eindeutig der Verfasserin/dem Verfasser zugeordnet werden kann. Sollten Sie Ihre Matrikelnummer nicht auswendig kennen, notieren Sie sie sich bitte auf einem Zettel, den Sie zur Klausur mitbringen.
- Bei E-Klausuren müssen Sie sich mit Ihrem JGU-Account anmelden. Vergewissern Sie sich, dass Sie Ihre Login-Daten (Benutzername und Passwort) kennen.
- Krankheit während der Prüfungsphase
- Im Downloadcenter des Studienbüros finden Sie Richtlinien im Hinblick auf erforderliche Atteste zum Nachweis von Prüfungsunfähigkeit. Bitte lesen Sie sich die Richtlinien aufmerksam durch.
- Beachten Sie: Prüfungsunfähigkeit ist keine Arbeitsunfähigkeit und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheingung ist nur für Arbeitgeber abrufbar. Wir empfehlen stattdessen die Nutzung unseres Formulars.