FaQ/Infos Diplom (ausgelaufen)

Gegebenenfalls können auf Grund von Corona abweichende Regelungen gelten. Sie finden diese unter den FAQ Corona Krise.

Kann ich mich in Mainz noch in das erste Fachsemester des Diplomstudiengangs einschreiben?

Nein. Eine Einschreibung in das erste Fachsemester für die Studiengänge Diplom-BWL und Diplom-VWL ist bereits seit dem Wintersemester 2007/08 nicht mehr möglich.

Ich studiere BWL bzw. VWL in ... Kann ich nach Mainz wechseln?

Da die Diplomstudiengänge BWL und VWL zum Wintersemester 2015/16 auslaufen, ist eine Einschreibung in die beiden Studiengänge nicht mehr möglich.

Ich komme von einer anderen Universität. Welche Scheine werden mir in Mainz anerkannt?

Bitte wenden Sie sich an die Ansprechpartner für Anerkennungen.

Wie ist das Hauptstudium im Diplomstudiengang BWL aufgebaut?

Das Hauptstudium im Diplomstudiengang BWL besteht aus den fünf wirtschaftswissenschaftlichen Blöcken ABWL, AVWL, erstes betriebswirtschaftliches Wahlfach, zweites betriebswirtschaftliches Wahlfach, dem Wahlpflichtblock sowie der Diplomarbeit. In ABWL und AVWL müssen jeweils 18 KP durch Klausuren erworben werden. In den beiden Wahlfächern sind jeweils 18 KP durch Klausuren, 5 KP durch ein Seminarschein sowie 7,5 KP durch eine mündliche Prüfung zu erbringen. In den Wahlpflichtblock müssen 23 KP eingebracht werden. Dies kann in Form eines ganzen Wahlfachs, durch zwei Teilwahlfächer oder durch die freie Kombination wirtschaftswissenschaftlicher Lehrveranstaltungen erfolgen. Sobald insgesamt 80 KP mit prüfungsrelevanten Studienleistungen erworben wurden, kann die Anmeldung zur Diplomarbeit (30 KP) erfolgen. Genauere Informationen hierzu finden Sie in der Prüfungsordnung.

Wie ist das Hauptstudium im Diplomstudiengang VWL aufgebaut?

Das Hauptstudium im Diplomstudiengang VWL besteht aus den drei volkswirtschaftlichen Kernfächern Volkswirtschaftstheorie, Volkswirtschaftspolitik und Finanzwissenschaft, in denen jeweils 18 KP durch Klausuren und jeweils 5 Kreditpunkte durch eine mündliche Prüfung zu erbringen sind. Des Weiteren müssen zwei der drei im Hauptstudium zu erbringenden Seminare aus den Kernfächern stammen. Die Seminare sind dabei vor der mündlichen Prüfung zu belegen. Darüber hinaus besteht das VWL Hauptstudium aus dem ABWL-Block, in dem ebenfalls 18 KP aus Klausuren zu erbringen sind, einem Wahlpflichtblock und der Diplomarbeit. Genauere Informationen hierzu finden Sie in der Prüfungsordnung.

Wie verhält es sich mit den Klausurterminen und Klausuranmeldungen im Hauptstudium?

Sie müssen sich für alle Klausuren (auch für den jeweiligen Wiederholungstermin) selbst anmelden. Dafür werden in Jogustine Anmeldefristen freigeschaltet. Bitte beachten Sie hierzu die Aushänge und Veröffentlichungen auf der Homepage des Studienbüros.

Was passiert, wenn ich im Hauptstudium eine Klausur im ersten Versuch (ohne Freiversuch) nicht bestehe?

Bestehen Sie im Hauptstudium eine Klausur im ersten Versuch (ohne Freiversuch) nicht, so müssen Sie diese zum nächst möglichen Termin zwingend wiederholen. Bei Nichtbestehen im Wiederholungsversuch werden trotzdem die Kreditpunkte vergeben; die 5,0 geht also in die Notenberechnung mit ein. Ein dritter Versuch zur Notenverbesserung kann an einem beliebigen Termin wahrgenommen werden, muss allerdings nicht. Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass in jedem Block (d.h. AVWL, ABWL, Wahlfächer) eine Durchschnittsnote von mind. 4,0 erreicht werden muss.

Wie sieht die Freiversuchsregelung im Hauptstudium aus?

Für jeden ERSTversuch bis einschließlich des 8. FS (Regelstudienzeit) erhält man automatisch einen Freiversuch. D.h., wird eine prüfungsrelevante Studienleistung zu einer Vorlesung, einer eigenständigen Übung oder einem Seminar oder eine mündliche Abschlussprüfung im ersten Versuch nicht bestanden, so gilt sie als nicht unternommen. Es steht Ihnen frei, ob und wann Sie die Klausur wiederholen, daher müssen Sie sich für den nächsten Klausurversuch selbst anmelden. Eine unter Freiversuchsbedingungen bestandene Klausurarbeit kann wiederum zum Zwecke der Notenverbesserung im nächstmöglichen Prüfungstermin wiederholt werden. Ergibt sich dabei eine bessere Note, wird diese bei der Berechnung der Endnote berücksichtigt, bei einer schlechteren Note bleibt die in der ersten Prüfung erzielte Note gültig.

Welche Regelungen gelten für mündliche Prüfungen und Seminare?

Mündliche Prüfungen und Seminare können nur einmal wiederholt werden. Tritt man erstmalig innerhalb der Regelstudienzeit an, so gelten auch hier Freiversuchsbedingungen. Verbesserungs- bzw. Wiederholungsmöglichkeiten müssen bis Ende des folgenden Semesters wahrgenommen werden. Für die mündliche Prüfung im Wahlfach Können Sie sich in der Regel erst anmelden, wenn alle Leistungen (18 KP aus Klausuren, 5 KP aus dem Seminar) bereits erbracht wurden.

Welche Regelungen gelten für die Diplomarbeit?

Die Diplomarbeit muss spätestens im zweiten Versuch bestanden werden. Es gibt keinen Freiversuch für Diplomarbeiten. Die Bearbeitungsdauer beträgt üblicherweise zwölf Wochen, in Ausnahmefällen bis zu sechs Monaten. Wird ein negatives Ergebnis mitgeteilt und sind bereits alle notwendigen Kreditpunkte ausschließlich der mündlichen Prüfungen erreicht, muss das nächste Diplomarbeitsthema spätestens drei Monate nach der Bekanntgabe der Note auf den ersten Versuch vergeben werden. Andernfalls läuft diese dreimonatige Frist ab der Mitteilung des Prüfungsergebnisses, das zum Erreichen der Mindest-Kreditpunktezahl führt.

Was passiert, wenn ich am Tag der Prüfung krank werde?

In diesem Fall muss ein amtsärztliches Attest vorgelegt werden. Geschieht dies nicht, gilt die Prüfung als nicht bestanden (5,0).

Ich studiere VWL im Magisterstudiengang. Welche Prüfungsleistungen des Diplomstudiengangs muss ich im zweiten Studienabschnitt erbringen und welche Regelungen sind zu beachten?

BWL als 2. Hauptfach im Magisterstudiengang:

Gebiete KP Leistungen
ABWL 18 3 aus 6 möglichen Vorlesungen zur Allgemeinen BWL sind zu belegen
Wahlfach 18 Vorlesungen und eigenständige Übungen eines Wahlfaches
5 Seminar aus diesem Wahlfach
5 Mündliche Prüfung über die Lehrveranstaltungen des Wahlfaches
Summe 46

BWL als Nebenfach im Magisterstudiengang:

Gebiete KP Leistungen
ABWL 6 1 aus 6 möglichen Vorlesungen zur Allgemeinen BWL ist zu belegen
Wahlfach 12 Vorlesungen und eigenständige Übungen eines Wahlfaches. Falls das Wahlfach Organisation belegt wird, entfällt die ABWL, dafür 18 KP im Wahlfach
5 Seminar aus diesem Wahlfach
Summe 23

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung.

Wie lange werden überhaupt noch Prüfungen im Diplomstudiengang angeboten?

Diplom-Vorlesungen werden bis zum Sommersemester 2012 angeboten, d.h. Sie müssen sich bis zu diesem Zeitpunkt für alle Lehrveranstaltungen angemeldet haben. Den Erstversuch können Sie bis zum Sommersemester 2013 unternehmen. Der letztmögliche Wiederholungsversuch wäre dann im Wintersemester 2013/14. Dies wird jedoch jeweils nur unter dem Vorbehalt möglich sein, dass der betreffende Lehrstuhl zu diesen Terminen noch eine Klausur im gewünschten Fach anbietet. Diplomarbeiten und mündliche Prüfungen können dagegen bis zum Wintersemester 2013/14 angemeldet werden. Eine Verlängerung der Wiederholungsmöglichkeiten sowie der Anmeldefrist zur Diplomarbeit und den mündlichen Prüfungen über das Wintersemester 2015/16 hinaus ist nicht möglich. Bitte beachten Sie die Informationen des Studienbüros Rechts- und Wirtschaftswissenschaften.