FAQ/Infos Wirtschaftswissenschaften (B.Sc. & Beifach)

 

Inhaltsverzeichnis

Bewerbung

Wie bewerbe ich mich auf den Ein-Fach Bachelor und den Zwei-Fächer-Bachelor (Beifach)?

Ausführliche Informationen zur Bewerbung und zum Bewerbungsprozess finden Sie hier.
Bei Fragen zum Bewerbungsprozess wenden Sie sich bitte an den Studierendenservice der JGU.

Wie wechsle ich von meiner aktuellen Hochschule an die JGU in das Fach Wirtschaftswissenschaften?

Sofern Sie bereits im B. Sc. Wirtschaftswissenschaften studieren oder studiert haben, also über anrechnungsfähige Studienzeiten verfügen und Ihren Prüfungsanspruch noch nicht verloren haben, bewerben Sie sich direkt für das nächsthöhere Fachsemester. In diesem Fall ist eine Einstufung seitens des Studienbüros nicht erforderlich, die Fachsemesterzahl wird fortgeschrieben. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der bisher erbrachten Kreditpunkte.

Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem fachlich verwandten Studiengang (Haupt- oder Beifach/Nebenfach) eingeschrieben waren bzw. darin zum Zeitpunkt der Bewerbung noch eingeschrieben sind, benötigen für die Immatrikulation eine Fachsemestereinstufung. Dies gilt sowohl für den Ein-Fach-Bachelor Wirtschaftswissenschaften als auch für Wirtschaftswissenschaften im Beifach (Zwei-Fächer-Bachelor).

Die Fachsemestereinstufung ist entweder der Bewerbung bis Bewerbungsschluss beizufügen oder aber - nach der Zusage für den Studienplatz – dem Studierendenservice nachzureichen. Bitte wenden Sie sich jedoch nach Möglichkeit noch vor der Absendung der Bewerbung an das Studienbüro (Kontakt) um eine entsprechende Auskunft hinsichtlich dem Bewerbungssemester bzw. der voraussichtlichen späteren Einstufung zu erhalten. Hierfür sind eine aktuelle Leistungsübersicht (inkl. Versuchszähler) sowie eine Übersicht über den Studienverlauf des bisherigen Studienganges (allgemeiner Studienverlaufsplan) und – ggf. nach Rücksprache – die Modulbeschreibungen zu den einzelnen Prüfungsleistungen vorzulegen. Die Unterlagen können auch per E-Mail gesendet werden.

Falls Sie den Prüfungsanspruch in Ihrem bisherigen Studiengang verloren haben, teilen Sie dies dem Studienbüro Wirtschaftswissenschaften vor der Bewerbung mit. In diesem Falle wird geprüft, ob eine Einschreibung in den Studiengang B. Sc. Wirtschaftswissenschaften bzw. in das Beifach Wirtschaftswissenschaften an der JGU Mainz noch möglich ist.

Die Bewerbung an der JGU Mainz erfolgt online. Der Studiengang B. Sc. Wirtschafts-wissenschaften ist in jedem Fachsemester zulassungsbeschränkt, das Beifach Wirtschaftswissenschaften z.Zt. nur im ersten Fachsemester.

Nach der Zulassung durch den Studierendenservice sind dem Studienbüro Wirtschaftswissenschaften persönlich oder per E-Mail für die Ausstellung der Fachsemestereinstufung (sowie ggf. nachfolgend die Anerkennung) folgende Dokumente vorzulegen:

  1.  Zulassungsbescheid(e) des Studierendensekretariates
  2.  Fachsemestereinstufung, im oberen Teil von der Bewerberin oder vom Bewerber ausgefüllt und unterschrieben
  3. aktuelle Leistungsübersicht inkl. Versuchszähler (hier nun obligatorisch die offizielle Version der externen Hochschule (gestempelt und unterschrieben oder elektronisch verifizierbar)
  4. Übersicht über den Studienverlauf des bisherigen Studienganges (allgemeiner Studienverlaufsplan)
  5. Modulbeschreibungen bzw. Link zum Modulhandbuch

Wie waren die NC Werte der vergangenen Semester?

Die NC-Werte der letzten Semester finden Sie hier.

Der NC-Wert für die jeweils aktuelle Bewerbungsphase steht endgültig erst nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens fest - daher können wir Ihnen vorab keine Auskünfte dazu geben.

Was ist der Unterschied zwischen dem Ein-Fach-Bachelor (B.Sc.) und dem Zwei-Fächer-Bachelor (B.A.) Beifach

An der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gibt es zwei verschiedene Bachelormodelle. Es gibt einen sogenannten Ein-Fach-Bachelor (z.B. Wirtschaftswissenschaften) und einen Zwei-Fächer-Bachelor.

Der sogenannte Ein-Fach-Bachelor besteht aus einem Studienfach und vermittelt vertiefte Kenntnisse in diesem Bereich. Insgesamt erwerben Sie 180 Leistungspunkte im Fach Wirtschaftswissenschaften. Der Ein-Fach-Bachelor Wirtschaftswissenschaften wird mit einem Bachelor of Science (B.Sc.) abgeschlossen.

Im Zwei-Fächer-Bachelor besteht die Möglichkeit neben einem Kernfach (120 Leistungspunkte) noch ein Beifach (60 Leistungspunkte) zu wählen. Das Fach Wirtschaftswissenschaften kann nur als Beifach gewählt werden. Der Zwei-Fächer-Bachelor mit Wirtschaftswissenschaften als Beifach wird mit einem Bachelor of Arts (B.A.) abgeschlossen.

Mögliche Fächerkombinationen (Kernfach – Beifach) können sie hier abfragen.

Studium

Was ist die allgemeine Anmeldung zur Bachelorprüfung und wie führe ich diese durch?

 

Die allgemeine Anmeldung zum Studium müssen alle Studierende (Bachelor, Beifach und Nebenfach), welche Prüfungsleistungen der Wirtschaftswissenschaften erbringen möchten, einmalig zu Beginn des Studiums im Studienbüro FB 03 abgeben. Die Frist zur Abgabe endet immer vier Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit. Bitte beachten Sie, dass nur Studierende, welche die allgemeine Anmeldung vorgenommen haben, berechtigt sind an Prüfungen teilzunehmen. Das Formular "Zulassung zu den Bachelorprüfungen" finden Sie im Downloadcenter.

Wie sollte mein Studium idealerweise verlaufen?

Wirtschaftswissenschaften als Ein-Fach-Bachelor

Eine Übersicht über die Studienstruktur des Ein-Fach-Bachelors Wirtschaftswissenschaften finden Sie im Downloadcenter des Studienbüros.

In der Einführungsveranstaltung zu Beginn des Studiums wird der Studienverlauf ausführlich erläutert.

Bitte beachten Sie dabei:

  • Alle Module der ersten beiden Studienjahre sind Pflichtmodule
  • Am Ende jedes Moduls findet eine Prüfung statt
  • Mit jeder bestandenen Prüfung wird eine gewisse Anzahl von Leistungspunkten (LP) erreicht
  • Erste Wiederholungsmöglichkeit bei Nichtbestehen einer Prüfung ist vor Beginn des nächsten Semesters
  • Bei Nichtbestehen muss dieser Wiederholungstermin in Anspruch genommen werden
  • Für jede Modulprüfung (ausgenommen Bachelorarbeit) sind 2 Wiederholungsprüfungen möglich

Wirtschaftswissenschaften als Beifach:

Erster Studienabschnitt

Die Module des ersten Studienabschnittes sind den drei Bereichen Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Methodenlehre zugeordnet.

Betriebswirtschaftslehre:

Es müssen insgesamt drei der sechs angebotenen betriebswirtschaftlichen Module mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen werden.

Volkswirtschaftslehre:

Es müssen die Module “Einführung in die Volkswirtschaftslehre“ und eine der drei sonstigen volkswirtschaftlichen Module mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen werden.

Methodenbereich:

Im Methodenbereich muss ein Modul mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen werden.

Zweiter Studienabschnitt

Es müssen zwei Module aus den angebotenen Wahlpflichtmodulen mit jeweils einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen werden.

Eine Übersicht über die Studienstruktur des Beifachs Wirtschaftswissenschaften finden Sie im Downloadcenter des Studienbüros.

Wer ist bei welcher Frage zu kontaktieren? Welche Ansprechpartner gibt es?

Bei Fragen zu.... wenden Sie sich bitte an...
Bewerbung Studierendenservice
Aufbau des Studiengangs,
Studienverlaufsplanung
Studienfachberatung
Leistungsübersichten, Atteste, BaföG,
Abschlussarbeiten, Zeugnis
Prüfungsmanagement
Anerkennung von nationalen und internationalen
Studien- und Prüfungsleistungen,
Fachsemestereinstufung
Anerkennung
Auslandssemester (allgemeiner Informationen) Studienfachberatung
Auslandssemester über Erasmus Erasmusbüro Wiwi

Was ist JOGU-StINe?

Über JOGU-StiNe melden Sie sich zu Modulen, Lehrveranstaltungen und Prüfungen an. Zudem können Sie in JOGU-StINe Ihre aktuelle Leistungsübersicht einsehen und herunterladen.

Ich habe alle Prüfungsleistungen erbracht. Wie erhalte ich mein Zeugnis?

 

Die Erstausstellung der Zeugnisunterlagen

  • Urkunde und Zeugnis,
  • Transcript of Records,
  • Diploma Supplement

(jeweils in deutscher und englischer Sprache) erfolgt gebührenfrei. Die Zeugnisdokumente erhalten Sie per Post ca. sechs Wochen nach Veröffentlichung der Note Ihrer letzten Prüfungsleistung. Eine Beantragung der Zeugnisdokumente ist nicht erforderlich. Die Zeugnisdokumente werden an die in JOGU-StINe hinterlegte Adresse verschickt. Bitte achten Sie darauf, dass die angegebene Adresse aktuell und korrekt ist.

Im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung kann eine Zweitausfertigung ausgestellt werden.

Für jede weitere Ausstellung der o.g. Dokumente fällt jeweils eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 28,- Euro an. Diese wird auf Grundlage von Ziffer 1.6.5 der Anlage zum Besonderen Gebührenverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz für die Bereiche Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung erhoben. Die Dokumente werden als Zweitausfertigung gekennzeichnet.
Beispiel 1: Benötigen Sie von Ihrer Urkunde und Ihrem Zeugnis (in deutscher Sprache) eine Zweitausfertigung, fallen Gebühren in Höhe von 28,- Euro an.
Beispiel 2: Falls Sie von Ihrer Urkunde und Ihrem Zeugnis sowie Ihrem Transcript of Records (jeweils in deutscher und englischer Sprache) eine Zweitausfertigung benötigen, fallen Gebühren in Höhe von 112,- Euro an.

Bitte gehen Sie bei der gebührenpflichtigen Ausstellung wie folgt vor:

  1. Stellen Sie per E-Mail einen Antrag auf Zweitausstellung. Bitte geben Sie konkret an, welche der o.g. Abschlussdokumente Sie benötigen.
  2. Überweisen Sie die Gebühr (errechnet sich aus 28,- pro o.g. Dokument) an die Landeshochschulkasse Mainz (Empfänger) bei der Deutschen Bundesbank Mainz,
    BIC: MARKDEF1550,
    IBAN: DE25 5500 0000 0055 0015 11
    unter dem Verwendungszweck "Zweitausfertigung Auflistung der benötigen Dokumente",
  3. Senden Sie den Abbuchungsnachweis (als Anhang) per E-Mail und nennen Sie die Postanschrift, an die die Dokumente gesendet werden sollen. Erst nach Eingang des Abbuchungsnachweises wird mit der Erstellung der Zweitausfertigungen begonnen. Dies kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.

 

Prüfungen/Bachelorarbeit/Bachelorseminar

 

Wann finden die Prüfungen in der Regel statt?

Die Prüfungen eines Semesters finden in der Regel in den ersten zwei bis drei Wochen der vorlesungsfreien Zeit (1. Prüfungstermin). Der zweite Prüfungstermin (auch Wiederholungstermin genannt) findet in er Regel in den letzten zwei bis drei Wochen vor Semesterende statt. Wird ein Modul im Sommersemester angeboten, so werden auch die beiden Prüfungen nur im Sommersemester angeboten. Die Möglichkeit zur zweiten Wiederholung besteht dann erst wieder ein Jahr später, d.h. im darauffolgenden Sommersemester.

Die konkreten Prüfungstermine können Sie in JOGU-StINe bei der jeweiligen Prüfung einsehen.

Wie melde ich mich für die Prüfungen an?

 

Erster Prüfungstermin:

 

Da Sie den ersten Prüfungsversuch selbst bestimmen können, sind Sie verpflichtet, sich dementsprechend selbst für diesen ersten Prüfungsversuch über JOGU-StINe anzumelden. Bei der ersten Prüfungsanmeldung können Sie zwischen dem 1. Prüfungstermin oder dem 2. Prüfungstermin entscheiden. Die Anmeldung zu einem Prüfungstermin ist nur möglich, wenn zuvor rechtzeitig und ordnungsgemäß die Anmeldung zum Modul und zur Lehrveranstaltung erfolgt ist. Die Prüfungsanmeldephase findet gegen Mitte des Semesters statt und wird durch Aushang bekannt gegeben. Nur während dieser Frist ist eine Anmeldung zu den Klausuren/Prüfungen möglich.

 

Falls Sie zu einem Modul angemeldet sind, sich jedoch dazu entscheiden nicht an der Prüfung teilzunehmen, melden Sie sich bitte vom Modul ab. Die Abmeldung von Modulen ist bis zum Ende der Prüfungsanmeldephase des gleichen Semesters, in dem Sie sich erstmalig angemeldet haben, möglich.

 

Wiederholungstermin:

 

Da Sie die nächstmöglichen Wiederholungstermine wahrnehmen müssen, werden Sie vom Studienbüro automatisch zur nächsten Prüfung angemeldet.. Sollten Sie einen Prüfungstermin krankheitsbedingt nicht wahrgenommen haben, werden Sie ebenfalls für den nächsten Versuch von uns pflichtangemeldet, da Sie mit der ersten selbst vorgenommenen Prüfungsanmeldung das Prüfungsverfahren in Gang gesetzt haben. Das Prüfungsverfahren läuft daher trotz Krankheit automatisch weiter.

Wann Ihre Wiederholungsprüfung stattfindet, können Sie in JOGU-StINe einsehen. Bitte setzen Sie sich unverzüglich mit dem Studienbüro in Verbindung, falls Ihre Pflichtanmeldungen nicht korrekt abgebildet sind. Fehlende Anmeldungen in JOGU-StINe befreien Sie nicht von Ihrer Prüfungswiederholungspflicht.

 

Freistellung von Prüfungen:

 

Wer eine Klausur nicht besteht, muss diese zum nächstmöglichen Termin wiederholen. Sollten Sie diesen Termin aufgrund eines einschlägigen Praktikums oder eines einschlägigen Auslandssemesters nicht wahrnehmen können, können Sie sich durch einen entsprechenden Antrag freistellen lassen. Das Formular finden Sie im Downloadcenter des Studienbüros.  Zum Stellen dieses Antrages verwenden Sie bitte den Vordruck "Antrag auf Freistellung von Terminen zur Prüfungswiederholung" und reichen diesen frühzeitig vor dem/den entsprechenden Prüfungstermin(en) im Studienbüro ein. Bitte beachten Sie, dass Ihrem Antrag nur stattgegeben werden kann, wenn Sie unmittelbar nach dem Praktikum/Auslandssemester eine Bestätigung des Arbeitgebers bzw. der entsprechenden Universität, welche Ihre Teilnahme und die terminliche Überschneidung der Prüfung belegt, nachreichen.

 

Falls Sie während des Auslandssemesters beurlaubt sind und Ihre Prüfungstermine in den Beurlaubungszeitraum fallen, müssen Sie diesen Antrag nicht stellen.

 

Prüfungen im Nebenfach bzw. im Rahmen andere Studiengänge

 

Im Rahmen eines Nebenfachs (z.B. B. Sc. Mathematik mit Nebenfach WiWi) oder eines fachbereichsfremden Studiengangs (z.B. Psychologie) gelten die gleichen Regelungen, wie bereits beschrieben.

 

Kann ich ein Modul nach dem ersten, zweiten oder endgültigen Nicht-Bestehen wechseln?

 

Jokerregelung:

Im Spezialisierungsstudium haben Sie einmalig die Möglichkeit einen Wechsel einer Wahlpflicht-Modulprüfung nach dem ersten, zweiten oder endgültigen Nicht-Bestehen vorzunehmen. Der Wechsel einer Wahlpflichtprüfung muss per Antrag erfolgen. Das entsprechende Formular finden Sie im Downloadcenter des Studienbüros. Sie erhalten für die neue Wahlpflicht-Modulprüfung erneut drei Versuche. Wir empfehlen dringend, diese Möglichkeit erst nach dem endgültigen Nicht-Bestehen (2. Wiederholung) einer Modulprüfung zu nutzen. Empfehlenswert ist der Gebrauch dieses Wechsels auch, falls diese Prüfung Ihre letzte Prüfung darstellt und Sie durch den Wechsel Ihr Studium in geringerer Semesterzahl abschließen können. Wir bitten Sie, dieser Empfehlung zu folgen. Ein Rückwechsel ist ausgeschlossen.

Wie melde ich mich zum Bachelormodul an und wie läuft dieses ab?

 

Bitte beachten Sie hierfür die Info im Downloadcenter.

 

Wie melde ich mich zur Bachelorarbeit an?

 

Im Anschluss an das bestandene Seminar erfolgt die Anmeldung zur Bachelorarbeit. Hierfür ist es erforderlich das Formblatt „Vergabe zur Bachelorarbeit“ (inkl. Name, Matrikelnummer und Unterschrift) innerhalb von drei Werktagen nach Notenbekanntgabe per E-Mail von Ihrer studentischen E-Mail-Adresse als PDF an das Studienbüro FB 03 zu senden.

Sie finden das Formblatt "Vergabe zur Bachelorarbeit" im Downloadcenter.

Nach der Prüfung im Studienbüro werden die Formblätter Ihrer Seminargruppe gesammelt und an den betreuenden Lehrstuhl versandt. Nach Kontrolle und Ergänzung durch den betreuenden Lehrstuhl werden die Angaben zur Bachelorarbeit (Thema und Abgabetermin) in JOGU-StINe hinterlegt, sodass diese von Ihnen eingesehen werden können.

 

Wo, wie und bis wann muss ich die Bachelorarbeit spätestens abgeben?

 

Die Bearbeitungszeit beträgt 8 Wochen. Die Abgabe der Abschlussarbeit erfolgt ausschließlich in elektronischer Form beim Studienbüro FB 03. Senden Sie dazu eine E-Mail mit der Arbeit als PDF und der unterschriebenen eidesstattlichen Erklärung (lesbares Foto oder Scan) in derselben E-Mail von Ihrer studentischen E-Mail-Adresse an das Studienbüro FB03. Mit der vollständigen E-Mail gilt die Arbeit als abgegeben und nicht mehr änderbar.
Die Abgabe muss am Abgabetag spätestens bis 23:59 Uhr erfolgen.

 

Ich bin am Tag einer Prüfung oder während der Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit krank. Was muss ich beachten?

 

Bitte lesen Sie hierzu die Richtlinien der Krankheit während der Prüfungsphase. Das entsprechende Dokument finden Sie im Downloadcenter des Studienbüros.

 

Muss ich mich erneut zu einer Veranstaltung anmelden, durch die ich in einem vergangenen Semester durchgefallen bin?

 

Falls Sie zu einer Lehrveranstaltung und der entsprechenden Prüfung bereits in einem früheren Semester angemeldet waren und im aktuellen Semester nur die Prüfung wiederholen möchten, müssen sie sich nicht erneut zur Lehrveranstaltung anmelden! Sie können dann allerdings nicht auf in Moodle bereitgestellte Veranstaltungsunterlagen des aktuellen Semesters zugreifen. Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung nehmen wir für sie vor. Falls Sie erneut an einer Vorlesung/Übung teilnehmen möchten, können sie sich erneut über das 'alte' Modul anmelden.

 

Sonstige Fragen

Ich möchte gerne ein Auslandssemester machen. Was gilt es zu beachten?

 

Beurlaubung:

Sie können sich für das betreffende Semester beurlauben lassen. Dann wird ihnen für dieses Semester kein Fachsemester angerechnet. Beachten Sie aber, dass Sie in dem betreffenden Semester keine Prüfungsleistungen an der JGU erbringen können, d.h. Sie dürfen an keiner Prüfung teilnehmen, die dem entsprechenden Semester zugeordnet ist.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Beurlaubung an den Studierendenservice

 

Zu Fragen der Anerkennung von ausländischen Leistungen beachten Sie bitte den nächsten Punkt.

 

Ich habe bereits Prüfungsleistungen an anderen Hochschulen erbracht, die ich mir gerne anerkennen lassen würde. Wie gehe ich vor?

 

In- und ausländische Studien- und Prüfungsleistungen sind auf Antrag anzuerkennen, sofern zu den zu ersetzenden Leistungen kein wesentlicher Unterschied besteht.

Es ist zu beachten, dass auch nicht bestandene Prüfungen und Prüfungsleistungen („Fehlversuche“), die denen im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften im Wesentlichen entsprechen, auf die Zahl der Wiederholungsprüfungen im neuen Studiengang angerechnet werden.

Für den Fall, dass die externen wirtschaftswissenschaftlichen Leistungen zuvor in verschiedenen Studiengängen bzw. an verschiedenen Hochschulen erbracht wurden, sind die jeweils originären und offiziellen Leistungsnachweise vorzulegen. Eine Anerkennung lediglich aufgrund einer extern erfolgten Anerkennung ist nicht möglich.

 Für die Anerkennung ausländischer Leistungen  werden aussagefähige Modul- oder Kursbeschreibungen (Syllabus) benötigt, sowie das Zeugnis bzw. Transcript im Original oder als beglaubigte Kopie.

Wir empfehlen Ihnen bereits vor dem Auslandssemester ein Learning Agreement mit dem Studienbüro über mögliche anzuerkennende Leistungen abzuschließen. Hierbei werden die Anerkennungsmöglichkeiten aufgrund der Kursbeschreibungen bereits vorab geprüft und festgehalten. Das gibt Ihnen Planungssicherheit für den weiteren Studienverlauf.

Die Notenumrechnung an der Uni Mainz erfolgt unter Benutzung von ECTS-Notenverteilungsskalen, soweit diese von der ausländischen Hochschule vorliegen, und ansonsten mit der "modifizierten Bayerischen Formel". In den wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen können auf Antrag auch einzelne Leistungen, die im Rahmen einer Auslandsphase während des Studiums an der JGU erbracht wurden, ohne Note - nur als "bestanden" - angerechnet werden. Die Beantragung ist nur ein Mal pro Studiengang möglich sowie auf einen Umfang von höchstens 30 Leistungspunkten im Bachelorstudiengang beschränkt.

 

 

Kann ich Sprachkurse belegen und anrechnen lassen?

 

Kurse am Fremdsprachenzentrum sind zu befürworten und werden Ihnen in Ihrer beruflichen Zukunft Vorteile verschaffen können. Diese Kurse sind jedoch nicht Bestandteil des Wahlpflichtbereiches des Bachelorstudiengangs Wirtschaftswissenschaften und deshalb werden die dort erzielten Leistungspunkte auch nicht im Studiengang angerechnet. Es handelt sich also ausschließlich um freiwillige Leistungen.

 

Gibt es Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht?

In den Modulen „Wissenschaftliches Arbeiten“, Mikroökonomie II und im Bachelorseminar besteht Anwesenheitspflicht laut Prüfungsordnung.

 

Ich möchte ein Praktikum machen und als Praktikumsmodul anrechnen lassen. Was muss ich beachten?

Beachten Sie bitte die ausführlichen Informationen im Praktikumsleitfaden. Diesen finden Sie im Downloadcenter des Studienbüros.

 

Ich benötige die Leistungsbescheinigung 05 nach § 48 BAföG. Wie erhalte ich diese Bescheinigung?

Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formblatt „05 - Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG“ mit den Angaben zu Ihrer Person und zum Studium beim Studienbüro ein. Nach der Bearbeitung erhalten Sie das Formblatt vom Studienbüro zurück.