FAQ M.Sc. Wirtschaftspädagogik

Allgemeine Anmeldung

Als Studierende oder Studierender des Masterstudiengangs Wirtschaftspädagogik müssen Sie zu Beginn ihres Studiums innerhalb der ersten vier Wochen der Vorlesungszeit eine allgemeine Anmeldung zum Studiengang vornehmen. Hierzu müssen Sie das Formular „Zulassung zu den Masterprüfungen“ (siehe Downloadcenter des Studienbüros) ausgefüllt und unterschrieben im Studienbüro FB 03 einreichen. Erst nachdem Sie diese Anmeldung vorgenommen haben, dürfen Sie an Prüfungen in Ihrem Studiengang teilnehmen.

Anerkennungen

In- und ausländische Studien- und Prüfungsleistungen sind anzuerkennen, wenn zu den zu ersetzenden Leistungen kein wesentlicher Unterschied besteht. Für die Anerkennung benötigt werden aussagefähige Modul- oder Kursbeschreibungen (Syllabus), sowie das Zeugnis bzw. Transcript im Original oder als beglaubigte Kopie. Wir empfehlen Ihnen bereits vor dem Auslandssemester ein Learning Agreement mit dem Studienbüro über mögliche anzuerkennende Leistungen abzuschließen. Hierbei werden die Anerkennungsmöglichkeiten aufgrund der Kursbeschreibungen bereits vorab geprüft und festgehalten. Das gibt Ihnen Planungssicherheit für den weiteren Studienverlauf. Die Notenumrechnung an der Uni Mainz erfolgt unter Benutzung von Einstufungstabellen, soweit diese von der ausländischen Hochschule vorliegen, und ansonsten mit der "modifzierten Bayerischen Formel". In den wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen können auf Antrag auch einzelne Leistungen ohne Note - nur als "bestanden" - angerechnet werden. Zur Anerkennung von Leistungen im Schwerpunktfach (außer Unternehmensrechnung/Controlling) wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung des jeweiligen Faches.

Ansprechpartner

Wenn Sie Fragen zur Lehrveranstaltungs- oder Prüfungsanmeldung in Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftspädagogik haben, wenden Sie sich bitte an Frau Condoluci (Prüfungsmanagerin Wipäd). Bei Fragen zu Lehrveranstaltungs- oder Prüfungsanmeldungen im Schwerpunktfach wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Person im Studienbüro/Prüfungsamt Ihres Schwerpunktfaches. Sollten Sie Unstimmigkeiten in Ihrer Leistungsübersicht entdecken, wenden Sie sich bitte immer an das für die Leistung zuständige Studienbüro/Prüfungsamt, d. h. bei Unstimmigkeiten in einem Modul des Schwerpunktfaches Deutsch, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro Deutsch. Bei Fragen zur Studienverlaufsplanung können Sie sich an die Studienfachberatung wenden.

Auslandssemester

Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten eines Auslandssemesters erhalten Sie beim Erasmusbüro des Fachbereichs und der Abteilung Internationales. Ein Besuch der Studienfachberatung ist zu empfehlen, um den weiteren Studienverlauf zu planen.

Erkrankung während der Prüfungsphase

Wenn Sie die Teilnahme an einer Prüfung krankheitsbedingt versäumen, ist folgendes zu beachten: Die Erkrankung ist unverzüglich durch ein ärztliches Attest nachzuweisen, d. h. spätestens am dritten Tag nach dem Prüfungstermin muss das Attest (Original) dem Studienbüro vorliegen. Hinweise zum Vorgehen bei der zweiten Krankmeldung bei der gleichen Prüfung entnehmen Sie bitte dem im Downloadcenter des Studienbüros FB 03 bereitgestellten Informationsschreiben. Gleiches gilt bei einer Erkrankung während der Bearbeitung der Abschlussarbeit. Bei Fragen wenden Sie sich bitte unverzüglich an Frau Condoluci (Prüfungsmanagerin Wipäd).

Kurse des Fremdsprachenzentrums

Kurse am Fremdsprachenzentrum sind nicht Bestandteil des Masterstudiengangs Wirtschaftspädagogik. Aus diesem Grund fließen dort erbrachte Leistungspunkte nicht in den Masterstudiengang ein. Es handelt sich ausschließlich um freiwillige Zusatzleistungen.

Kurzübersicht

Einen ersten Überblick über Ihren Studiengang erhalten Sie in der Kurzübersicht. Diese wird im Downloadcenter des Studienbüros bereitgestellt.

Lehrveranstaltungsanmeldung

Die Anmeldung zu den Modulen und Lehrveranstaltungen erfolgt jedes Semester innerhalb bestimmter Anmeldephasen über JOGU-StINe. Die konkreten Anmeldephasen können Sie hier einsehen. In den ersten beiden Phasen ist es unerheblich zu welchem Zeitpunkt innerhalb der jeweiligen Phase Sie sich anmelden, es werden zunächst alle Anmeldungen gesammelt und erst nachdem die Anmeldephase beendet ist, werden die Plätze gemäß der Senatsrichtlinie der JGU verteilt. In den wirtschaftspädagogischen Lehrveranstaltungen werden die Plätze zudem gemäß der Richtlinie „höhere Fachsemester bevorzugt“ verteilt. In der dritten Anmeldephase werden die noch vorhandenen Plätze gemäß „first-come-first-served“ vergeben.

Leistungsübersicht

Falls Sie z. B. für eine Bewerbung eine Leistungsübersicht benötigen, können Sie diese bei Frau Condoluci per E-Mail ( studienbuero-wipaed@uni-mainz.de) beantragen. In der Regel liegt Ihre Leistungsübersicht am darauffolgenden Werktag im Infobüro des Studienbüros zur Abholung bereit. Sie erhalten eine Leistungsübersicht pro Semester. Sollten Sie mehrere Übersichten, z. B. für mehrere Bewerbungen o. ä. benötigen, fertigen Sie bitte eigenständig Kopien an und lassen diese z. B. beim Bürgeramt der Stadt Mainz beglaubigen. Das Studienbüro kann keine Beglaubigungen ausstellen.

Masterarbeit

Sie können die Masterarbeit im Fach Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftspädagogik oder in Ihrem Schwerpunktfach schreiben.

Unabhängig davon in welchem Fach Sie die Masterarbeit schreiben, ist immer ein Masterseminar (6 LP) im gleichen Fach vorgelagert. Die Prüfung im Masterseminar und die Masterarbeit werden in der Regel im gleichen Semester absolviert.

Bevor Sie mit der Masterarbeit beginnen müssen Sie 60 LP erreicht haben und drei Versuchspersonenstunden nachweisen sowie den Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit beim Studienbüro FB 03 stellen. Den entsprechenden Antrag finden Sie im Downloadcenter des Studienbüros. Dieses Formblatt legen Sie beim Studienbüro FB 03 vor, wo Sie dann zur Masterarbeit zugelassen werden. Im Anschluss legen Sie dieses Formblatt Ihrem Betreuer vor, der den Titel Ihrer Masterarbeit sowie Start- und Enddatum einträgt. Sie und Ihr Betreuer unterschreiben das Formblatt, das dann wieder an das Studienbüro FB 03 zurückgeht. Eine Anmeldung über JOGU-StINe ist nicht erforderlich.

Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt vier Monate und Sie erhalten bei erfolgreichem Bestehen 16 LP für die Masterarbeit. Die Masterarbeit muss nur in elektronischer Form beim Studienbüro eingereicht werden. Senden Sie dazu eine E-Mail mit der Arbeit als PDF und der unterschriebenen eidesstattlichen Erklärung im Anhang (lesbares Foto oder Scan) von Ihrer studentischen E-Mail-Adresse an  studienbuero-fb03@uni-mainz.de. Mit der vollständigen E-Mail gilt die Arbeit als abgegeben und nicht mehr änderbar.
Im Fall von Krankheit während der Bearbeitungszeit beachten Sie bitte die Hinweise in dem im Downloadcenter des Studienbüros bereitgestellten Informationsschreiben „Krankheit während der Prüfungsphase“.

Masterseminar

Der Masterarbeit (16 LP) ist immer ein Masterseminar (Modul 204, 6 LP) im gleichen Fach vorgelagert. Im Masterseminar sind eine schriftliche Ausarbeitung (Exposé) und eine Präsentation zu erbringen. Das Masterseminar beginnt in der Regel im Semester vor der Masterarbeit (Achten Sie auf die Leitfäden im Reader in der Kommunikationsplattform zum Schreiben der Masterarbeit im Bereich der Wirtschaftspädagogik). Die Prüfung im Masterseminar und die Masterarbeit werden in der Regel im gleichen Semester absolviert.

Masterseminar und -arbeit im Fach Wirtschaftspädagogik
Wenn Sie das Masterseminar und die Masterarbeit im Fach Wirtschaftspädagogik absolvieren möchten, beachten Sie bitte den im Reader in der Kommunikationsplattform Wipäd bereitgestellten Leitfaden zum Masterseminar im Fach Wirtschaftspädagogik. Dieser Leitfaden beinhaltet Informationen zu den Voraussetzungen, der Anmeldung, dem Zeitplan etc.

Masterseminar und -arbeit im Fach Wirtschaftswissenschaften
Wenn Sie Ihre Masterarbeit im Fach Wirtschaftswissenschaften schreiben möchten, müssen Sie als Alternative zum wirtschaftspädagogischen Masterseminar „Aktuelle Themen empirischer Berufsbildungsforschung“ (Modul 204) ein wirtschaftswissenschaftliches Seminar absolvieren. In diesem Seminar sind eine schriftliche Ausarbeitung und eine Präsentation zu absolvieren und Sie erhalten nach erfolgreichem Bestehen sechs LP. Idealerweise bereitet das Seminar inhaltlich auf die Masterarbeit vor. Für die daran anschließende Masterarbeit erhalten Sie weitere 16 LP. Sie müssen somit frühzeitig an einen Dozenten herantreten und fragen, ob Sie bei ihm ein Seminar besuchen und im Anschluss die Masterarbeit schreiben können. Damit dies technisch in JOGU-StINe umgesetzt werden kann, müssen Sie dies durch das Formular „Masterseminar und -arbeit im Schwerpunktfach“ (s. Downloadcenter des Studienbüros FB 03) beim Studienbüro FB 03 anzeigen. Es ist zu empfehlen die Vereinbarungen mit dem Dozenten bereits während der ersten Lehrveranstaltungsanmeldephase getroffen zu haben, um die technische Umsetzung in JOGU-StINe einleiten zu können.

Masterseminar und -arbeit im Schwerpunktfach
Wenn Sie Ihre Masterarbeit im Schwerpunktfach schreiben möchten, müssen Sie als Alternative zum wirtschaftspädagogischen Masterseminar „Aktuelle Themen empirischer Berufsbildungsforschung“ (Modul 204) ein weiteres Seminar im Schwerpunktfach machen. In diesem Seminar sind eine schriftliche Ausarbeitung und eine Präsentation zu absolvieren und Sie erhalten nach erfolgreichem Bestehen sechs LP. Idealerweise bereitet das Seminar inhaltlich auf die Masterarbeit vor. Für die daran anschließende Masterarbeit erhalten Sie weitere 16 LP. Sie müssen somit frühzeitig an einen Dozenten herantreten und fragen, ob Sie bei ihm ein Seminar besuchen und im Anschluss die Masterarbeit schreiben können. Damit dies technisch in JOGU-StINe umgesetzt werden kann, müssen Sie dies durch das Formular „Masterseminar und -arbeit im Schwerpunktfach“ (s. Downloadcenter des Studienbüros FB 03) beim Studienbüro FB 03 anzeigen. Es ist zu empfehlen die Vereinbarungen mit dem Dozenten bereits während der ersten Lehrveranstaltungsanmeldephase getroffen zu haben, um die technische Umsetzung in JOGU-StINe einleiten zu können.

Modulhandbuch/Studienpläne

Dem Modulhandbuch können Sie die Inhalte der Module im Bereich Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftspädagogik entnehmen. Sie finden sowohl das Modulhandbuch als auch die Studienpläne im Downloadcenter des Studienbüros. Für jedes der 13 Schwerpunktfächer gibt es jeweils einen Studienplan, dem die Inhalte der Module des Schwerpunktfaches entnommen werden können. Diese beiden Dokumente bilden zusammen mit der Kurzübersicht zum Studiengang die Grundlage für Ihre Stundenplangestaltung in jedem Semester. Bei Fragen können Sie sich an die Studienfachberatung wenden.

Praktikum

Im Masterstudiengang ist ein sechswöchiges Praktikum (Unterrichts- oder Unterweisungspraktikum) in der Schule oder im Betrieb zu absolvieren. Das Praktikum ist in das Modul 202 integriert und die Veranstaltung „Erfahrungen und Handlungsalternativen im Betriebspraktikum“ bzw. „Traditionelle und Komplexe LLA“ bereitet das Praktikum nach. Nähere Informationen zum Praktikum (formale Vorgaben etc.) können Sie dem vom Lehrstuhl Wirtschaftspädagogik bereitgestellten Praktikumsleitfaden (siehe Downloadcenter des Studienbüros) entnehmen. Im Anschluss an das Praktikum/die Praktika ist ein Praktikumsbericht anzufertigen, der vom Dozenten in der nachbereitenden Lehrveranstaltung bewertet wird. Die Vorgaben für die Erstellung des Praktikumsberichts sind dem Praktikumsleitfaden zu entnehmen. Die Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz obliegt Ihnen. Bei Fragen zur Integration in den Studienverlauf wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung.

Prüfungsanmeldung

Die Prüfungsanmeldung erfolgt in der Regel gegen Mitte der Vorlesungszeit innerhalb einer vorgegebenen Frist über JOGU-StINe. Die konkrete Prüfungsanmeldephase können Sie hier einsehen. Nur innerhalb dieser Phase kann eine An- oder Abmeldung erfolgen. Bitte überprüfen Sie innerhalb der Prüfungsanmeldephase in JOGU-StINe , ob Sie zu den gewünschten Prüfungen angemeldet sind. Nach Ablauf dieser Phase werden auch vom Studienbüro keine Anmeldungen mehr vorgenommen. Sollten Sie die Prüfungsanmeldung verpassen, werden Sie nicht nachgemeldet und können nicht an der Prüfung teilnehmen. Weitere Informationen zum Thema Prüfungsanmeldung können Sie dem im Downloadcenter des Studienbüros bereitgestellten Dokument „Prüfungsanmeldung Master Wipäd“ entnehmen. Bei Fragen und Anmeldeproblemen wenden Sie sich bitte innerhalb der Frist an das für die Prüfung zuständige Studienbüro/Prüfungsamt. Tritt z. B. bei der Anmeldung zu einer wirtschaftswissenschaftlichen Prüfung ein Problem auf, wenden Sie sich bitte an Frau Condoluci (Prüfungsmanagerin Wipäd).

Hinweis zur Prüfungsanmeldung bei den wirtschaftspädagogischen Veranstaltungen: In diesen Veranstaltungen (Ausnahme: Vorlesungen) melden Sie sich bereits bei der Anmeldung zur Lehrveranstaltung automatisch zur Prüfung an, indem Sie eine TAN eingeben müssen.

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung bildet die rechtliche Grundlage für Ihr Studium und beinhaltet z. B. die Regelungen zur Abschlussarbeit, zum Wiederholen von Prüfungen etc. Sie finden die Prüfungsordnung im Downloadcenter des Studienbüros. Es wird empfohlen die Prüfungsordnung zu Beginn des Studiums durchzulesen.

Prüfungstermine

Die Termine für die wirtschaftswissenschaftlichen Klausuren werden in der Regel in den ersten fünf Wochen der Vorlesungszeit im Downloadcenter des Studienbüros veröffentlicht. Die Prüfungstermine im Fach Wirtschaftspädagogik werden in der Regel zu Beginn der Veranstaltungen vom jeweiligen Dozenten bekanntgegeben.

Rückmeldung für das kommende Semester

Alle wichtigen Informationen zur Rückmeldung, wie z. B. Fristen, die Höhe des Semesterbeitrags und Hinweise zu Rückmeldesperren, finden Sie auf der Seite zur Studienorganisation der JGU.

Gut zu wissen: Wenn Sie alle Leistungen bis zum Ende des laufenden Semesters (30.09./31.03.) erbracht haben, müssen Sie sich nicht mehr zum Folgesemester rückmelden. Die Bewertung der Leistungen, das Eintragen der Noten und die Ausstellung des Zeugnisses kann auch außerhalb der Einschreibezeiträume vorgenommen werden.

Wenn sich die letzte Prüfung ins neue Semester verschiebt oder nicht bestanden wurde und Sie sich nicht rückgemeldet haben, ist die Rückmeldung auch noch im laufenden Semester möglich. Stellen Sie spätestens sechs Wochen nach Mitteilung durch das Prüfungsamt einen formlosen Antrag auf Rückmeldung im Studierendenservice und legen Sie einen Nachweis vom zuständigen Studienbüro bzw. Prüfungsamt bei. Dies ist per Mail an studsek@uni-mainz.de möglich. Die Einschreibung erfolgt dann für das vollständige Semester.

Schwerpunktfach

Das Schwerpunktfach, das im Bachelorstudiengang gewählt wurde, ist im Masterstudiengang fortzuführen. Die Inhalte des Schwerpunktfaches können dem jeweiligen Studienplan (siehe Downloadcenter des Studienbüros) entnommen werden. Bei inhaltlichen Fragen zu Ihrem Schwerpunktfach wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studienfachberatung. Bei inhaltlichen Fragen zum Schwerpunktfach Unternehmensrechnung/Controlling und Management and Economics können Sie sich an die Studienfachberatung Wirtschaftspädagogik wenden.

Versuchspersonenstunden

Während Ihres Studiums müssen Sie insgesamt drei Versuchspersonenstunden absolvieren, d. h. Sie müssen insgesamt drei Stunden an Befragungen des Lehrstuhls Wirtschaftspädagogik (in der Regel sind es Befragungen, bei denen Sie einen Fragebogen ausfüllen) teilnehmen. Die drei Versuchspersonenstunden müssen Sie bei der Anmeldung zur Masterarbeit nachweisen. Bei Fragen zu den Versuchspersonenstunden und den nächsten Befragungsterminen wenden Sie sich bitte an den Lehrstuhl von Frau Prof. Zlatkin-Troitschanskaia.

Vorgezogene Leistung (Tutorium)

Wenn Sie im Bachelorstudiengang Wirtschaftspädagogik die Veranstaltung Tutorium (Tätigkeit als Tutor) aus dem Masterstudiengang vorgezogenen haben, wird Ihnen diese im Masterstudiengang im Kernfach Wirtschaftswissenschaften als ein Wahlpflichtmodul angerechnet. Dies erfolgt in der Regel automatisch zu Beginn Ihres ersten Fachsemesters im Masterstudiengang durch das Studienbüro.

Wechsel eines Wahlpflichtmoduls

Während des Masterstudiengangs besteht einmal die Möglichkeit des Wechsels einer Wahlpflichtmodulprüfung nach dem ersten, zweiten oder endgültigen Nichtbestehen. Der Wechsel ist per Formular „Wechsel einer Wahlpflichtmodulprüfung“ (siehe Downloadcenter des Studienbüros) beim Studienbüro FB 03 zu beantragen. Es wird empfohlen diesen Wechseljoker nur nach reiflicher Überlegung einzusetzen, da ein Rückwechsel ausgeschlossen ist. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung.

Wiederholung von Prüfungen

Sollten Sie eine Prüfung nicht bestehen, sind Sie laut Prüfungsordnung nicht verpflichtet den nächstmöglichen Prüfungstermin wahrzunehmen. Allerdings dürfen die erste und zweite Wiederholung der Prüfung nicht später als ein Jahr und sechs Monate nach dem ersten Termin erfolgen. Die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen erfolgt ebenfalls über JOGU-StINe. Bei Anmeldeproblemen melden Sie sich bitte innerhalb der Frist bei dem für die Prüfung zuständigen Studienbüro/Prüfungsamt. D. h. bei Anmeldeproblemen zu wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungen, wenden Sie sich bitte an Frau Condoluci (Prüfungsmanagerin Wipäd).

Zeugnis

Sobald Sie die im Masterstudiengang erforderlichen Prüfungsleistungen erbracht haben und diese auch alle bewertet in JOGU-StINe vorliegen, senden Sie bitte eine E-Mail an Frau Condoluci (studienbuero-wipaed@uni-mainz.de) mit der Bitte um Erstellung Ihrer Zeugnisdokumente. Ihre Zeugnisunterlagen werden dann erstellt, wobei dies bis zu sechs Wochen dauern kann. Zum Nachweis des abgeschlossenen Masterstudiums beim Studierendensekretariat oder vorab zu Bewerbungszwecken können wir Ihnen auf Antrag (per E-Mail) gerne eine „Vorläufige Bescheinigung über den Masterabschluss“ und/oder eine aktuelle Leistungsbescheinigung erstellen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Frau Condoluci, Prüfungsmanagerin Wipäd.
Die Zeugnisunterlagen umfassen eine Urkunde, ein Zeugnis, ein Transcript of Records und ein Diploma Supplement. Sie werden nach Erstellung an die in JOGU-StINe aufgeführte Adresse verschickt

Die Erstausstellung der Zeugnisunterlagen

  • Urkunde und Zeugnis,
  • Transcript of Records,
  • Diploma Supplement

(jeweils in deutscher und englischer Sprache) erfolgt gebührenfrei.

Für jede weitere Ausstellung der o.g. Dokumente fällt jeweils eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 28,- Euro an. Diese wird auf Grundlage von Ziffer 1.6.5 der Anlage zum Besonderen Gebührenverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz für die Bereiche Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung erhoben. Die Dokumente werden als Zweitausfertigung gekennzeichnet.
Beispiel 1: Benötigen Sie von Ihrer Urkunde und Ihrem Zeugnis (in deutscher Sprache) eine Zweitausfertigung, fallen Gebühren in Höhe von 28,- Euro an.
Beispiel 2: Falls Sie von Ihrer Urkunde und Ihrem Zeugnis sowie Ihrem Transcript of Records (jeweils in deutscher und englischer Sprache) eine Zweitausfertigung benötigen, fallen Gebühren in Höhe von 112,- Euro an.

Bitte gehen Sie bei der gebührenpflichtigen Ausstellung wie folgt vor:

  1. Stellen Sie per E-Mail an studienbuero-fb03@uni-mainz.de einen Antrag auf Zweitausstellung. Bitte geben Sie konkret an, welche der o.g. Abschlussdokumente Sie benötigen.
  2. Überweisen Sie die Gebühr (errechnet sich aus 28,- pro o.g. Dokument) an die Landeshochschulkasse Mainz (Empfänger) bei der Deutschen Bundesbank Mainz,
    BIC: MARKDEF1550,
    IBAN: DE25 5500 0000 0055 0015 11
    unter dem Verwendungszweck "Zweitausfertigung Auflistung der benötigen Dokumente",
  3. Senden Sie den Abbuchungsnachweis (als Anhang) per E-Mail an studienbuero-fb03@uni-mainz.de und nennen Sie die Postanschrift, an die die Dokumente gesendet werden sollen. Erst nach Eingang des Abbuchungsnachweises wird mit der Erstellung der Zweitausfertigungen begonnen. Dies kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.