FAQ

FAQ/Infos Wirtschaftswissenschaften (B.Sc. & Beifach)

 

Inhaltsverzeichnis

Bewerbung

Wie bewerbe ich mich auf den Ein-Fach Bachelor und den Zwei-Fächer-Bachelor (Beifach)?

Ausführliche Informationen zur Bewerbung und zum Bewerbungsprozess finden Sie hier.
Bei Fragen zum Bewerbungsprozess wenden Sie sich bitte an den Studierendenservice der JGU.

Wie wechsle ich von meiner aktuellen Hochschule an die JGU in das Fach Wirtschaftswissenschaften?

Sofern Sie bereits im B. Sc. Wirtschaftswissenschaften studieren oder studiert haben, also über anrechnungsfähige Studienzeiten verfügen und Ihren Prüfungsanspruch noch nicht verloren haben, bewerben Sie sich direkt für das nächsthöhere Fachsemester. In diesem Fall ist eine Einstufung seitens des Studienbüros nicht erforderlich, die Fachsemesterzahl wird fortgeschrieben. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der bisher erbrachten Kreditpunkte.

Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem fachlich verwandten Studiengang (Haupt- oder Beifach/Nebenfach) eingeschrieben waren bzw. darin zum Zeitpunkt der Bewerbung noch eingeschrieben sind, benötigen für die Immatrikulation eine Fachsemestereinstufung. Dies gilt sowohl für den Ein-Fach-Bachelor Wirtschaftswissenschaften als auch für Wirtschaftswissenschaften im Beifach (Zwei-Fächer-Bachelor).

Die Fachsemestereinstufung ist entweder der Bewerbung bis Bewerbungsschluss beizufügen oder aber - nach der Zusage für den Studienplatz – dem Studierendenservice nachzureichen. Bitte wenden Sie sich jedoch nach Möglichkeit noch vor der Absendung der Bewerbung an das Studienbüro (Kontakt) um eine entsprechende Auskunft hinsichtlich dem Bewerbungssemester bzw. der voraussichtlichen späteren Einstufung zu erhalten. Hierfür sind eine aktuelle Leistungsübersicht (inkl. Versuchszähler) sowie eine Übersicht über den Studienverlauf des bisherigen Studienganges (allgemeiner Studienverlaufsplan) und – ggf. nach Rücksprache – die Modulbeschreibungen zu den einzelnen Prüfungsleistungen vorzulegen. Die Unterlagen können auch per E-Mail gesendet werden.

Falls Sie den Prüfungsanspruch in Ihrem bisherigen Studiengang verloren haben, teilen Sie dies dem Studienbüro Wirtschaftswissenschaften vor der Bewerbung mit. In diesem Falle wird geprüft, ob eine Einschreibung in den Studiengang B. Sc. Wirtschaftswissenschaften bzw. in das Beifach Wirtschaftswissenschaften an der JGU Mainz noch möglich ist.

Die Bewerbung an der JGU Mainz erfolgt online. Der Studiengang B. Sc. Wirtschafts-wissenschaften ist in jedem Fachsemester zulassungsbeschränkt, das Beifach Wirtschaftswissenschaften z.Zt. nur im ersten Fachsemester.

Nach der Zulassung durch den Studierendenservice sind dem Studienbüro Wirtschaftswissenschaften persönlich oder per E-Mail für die Ausstellung der Fachsemestereinstufung (sowie ggf. nachfolgend die Anerkennung) folgende Dokumente vorzulegen:

  1.  Zulassungsbescheid(e) des Studierendensekretariates
  2.  Fachsemestereinstufung, im oberen Teil von der Bewerberin oder vom Bewerber ausgefüllt und unterschrieben
  3. aktuelle Leistungsübersicht inkl. Versuchszähler (hier nun obligatorisch die offizielle Version der externen Hochschule (gestempelt und unterschrieben oder elektronisch verifizierbar)
  4. Übersicht über den Studienverlauf des bisherigen Studienganges (allgemeiner Studienverlaufsplan)
  5. Modulbeschreibungen bzw. Link zum Modulhandbuch

Wie waren die NC Werte der vergangenen Semester?

Die NC-Werte der letzten Semester finden Sie hier.

Der NC-Wert für die jeweils aktuelle Bewerbungsphase steht endgültig erst nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens fest - daher können wir Ihnen vorab keine Auskünfte dazu geben.

Was ist der Unterschied zwischen dem Ein-Fach-Bachelor (B.Sc.) und dem Zwei-Fächer-Bachelor (B.A.) Beifach

An der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gibt es zwei verschiedene Bachelormodelle. Es gibt einen sogenannten Ein-Fach-Bachelor (z.B. Wirtschaftswissenschaften) und einen Zwei-Fächer-Bachelor.

Der sogenannte Ein-Fach-Bachelor besteht aus einem Studienfach und vermittelt vertiefte Kenntnisse in diesem Bereich. Insgesamt erwerben Sie 180 Leistungspunkte im Fach Wirtschaftswissenschaften. Der Ein-Fach-Bachelor Wirtschaftswissenschaften wird mit einem Bachelor of Science (B.Sc.) abgeschlossen.

Im Zwei-Fächer-Bachelor besteht die Möglichkeit neben einem Kernfach (120 Leistungspunkte) noch ein Beifach (60 Leistungspunkte) zu wählen. Das Fach Wirtschaftswissenschaften kann nur als Beifach gewählt werden. Der Zwei-Fächer-Bachelor mit Wirtschaftswissenschaften als Beifach wird mit einem Bachelor of Arts (B.A.) abgeschlossen.

Mögliche Fächerkombinationen (Kernfach – Beifach) können sie hier abfragen.

Studium

Was ist die allgemeine Anmeldung zur Bachelorprüfung und wie führe ich diese durch?

 

Die allgemeine Anmeldung zum Studium müssen alle Studierende (Bachelor, Beifach und Nebenfach), welche Prüfungsleistungen der Wirtschaftswissenschaften erbringen möchten, einmalig zu Beginn des Studiums im Studienbüro FB 03 abgeben. Die Frist zur Abgabe endet immer vier Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit. Bitte beachten Sie, dass nur Studierende, welche die allgemeine Anmeldung vorgenommen haben, berechtigt sind an Prüfungen teilzunehmen. Das Formular "Zulassung zu den Bachelorprüfungen" finden Sie im Downloadcenter.

Wie sollte mein Studium idealerweise verlaufen?

Wirtschaftswissenschaften als Ein-Fach-Bachelor

Eine Übersicht über die Studienstruktur des Ein-Fach-Bachelors Wirtschaftswissenschaften finden Sie im Downloadcenter des Studienbüros.

In der Einführungsveranstaltung zu Beginn des Studiums wird der Studienverlauf ausführlich erläutert.

Bitte beachten Sie dabei:

  • Alle Module der ersten beiden Studienjahre sind Pflichtmodule
  • Am Ende jedes Moduls findet eine Prüfung statt
  • Mit jeder bestandenen Prüfung wird eine gewisse Anzahl von Leistungspunkten (LP) erreicht
  • Erste Wiederholungsmöglichkeit bei Nichtbestehen einer Prüfung ist vor Beginn des nächsten Semesters
  • Bei Nichtbestehen muss dieser Wiederholungstermin in Anspruch genommen werden
  • Für jede Modulprüfung (ausgenommen Bachelorarbeit) sind 2 Wiederholungsprüfungen möglich

Wirtschaftswissenschaften als Beifach:

Erster Studienabschnitt

Die Module des ersten Studienabschnittes sind den drei Bereichen Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Methodenlehre zugeordnet.

Betriebswirtschaftslehre:

Es müssen insgesamt drei der sechs angebotenen betriebswirtschaftlichen Module mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen werden.

Volkswirtschaftslehre:

Es müssen die Module “Einführung in die Volkswirtschaftslehre“ und eine der drei sonstigen volkswirtschaftlichen Module mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen werden.

Methodenbereich:

Im Methodenbereich muss ein Modul mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen werden.

Zweiter Studienabschnitt

Es müssen zwei Module aus den angebotenen Wahlpflichtmodulen mit jeweils einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen werden.

Eine Übersicht über die Studienstruktur des Beifachs Wirtschaftswissenschaften finden Sie im Downloadcenter des Studienbüros.

Wer ist bei welcher Frage zu kontaktieren? Welche Ansprechpartner gibt es?

Bei Fragen zu.... wenden Sie sich bitte an...
Bewerbung Studierendenservice
Aufbau des Studiengangs,
Studienverlaufsplanung
Studienfachberatung
Leistungsübersichten, Atteste, BaföG,
Abschlussarbeiten, Zeugnis
Prüfungsmanagement
Anerkennung von nationalen und internationalen
Studien- und Prüfungsleistungen,
Fachsemestereinstufung
Anerkennung
Auslandssemester (allgemeiner Informationen) Studienfachberatung
Auslandssemester über Erasmus Erasmusbüro Wiwi

Was ist JOGU-StINe?

Über JOGU-StiNe melden Sie sich zu Modulen, Lehrveranstaltungen und Prüfungen an. Zudem können Sie in JOGU-StINe Ihre aktuelle Leistungsübersicht einsehen und herunterladen.

Ich habe alle Prüfungsleistungen erbracht. Wie erhalte ich mein Zeugnis?

 

Die Erstausstellung der Zeugnisunterlagen

  • Urkunde und Zeugnis,
  • Transcript of Records,
  • Diploma Supplement

(jeweils in deutscher und englischer Sprache) erfolgt gebührenfrei. Die Zeugnisdokumente erhalten Sie per Post ca. sechs Wochen nach Veröffentlichung der Note Ihrer letzten Prüfungsleistung. Eine Beantragung der Zeugnisdokumente ist nicht erforderlich. Die Zeugnisdokumente werden an die in JOGU-StINe hinterlegte Adresse verschickt. Bitte achten Sie darauf, dass die angegebene Adresse aktuell und korrekt ist.

Im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung kann eine Zweitausfertigung ausgestellt werden.

Für jede weitere Ausstellung der o.g. Dokumente fällt jeweils eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 28,- Euro an. Diese wird auf Grundlage von Ziffer 1.6.5 der Anlage zum Besonderen Gebührenverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz für die Bereiche Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung erhoben. Die Dokumente werden als Zweitausfertigung gekennzeichnet.
Beispiel 1: Benötigen Sie von Ihrer Urkunde und Ihrem Zeugnis (in deutscher Sprache) eine Zweitausfertigung, fallen Gebühren in Höhe von 28,- Euro an.
Beispiel 2: Falls Sie von Ihrer Urkunde und Ihrem Zeugnis sowie Ihrem Transcript of Records (jeweils in deutscher und englischer Sprache) eine Zweitausfertigung benötigen, fallen Gebühren in Höhe von 112,- Euro an.

Bitte gehen Sie bei der gebührenpflichtigen Ausstellung wie folgt vor:

  1. Stellen Sie per E-Mail einen Antrag auf Zweitausstellung. Bitte geben Sie konkret an, welche der o.g. Abschlussdokumente Sie benötigen.
  2. Überweisen Sie die Gebühr (errechnet sich aus 28,- pro o.g. Dokument) an die Landeshochschulkasse Mainz (Empfänger) bei der Deutschen Bundesbank Mainz,
    BIC: MARKDEF1550,
    IBAN: DE25 5500 0000 0055 0015 11
    unter dem Verwendungszweck "Zweitausfertigung Auflistung der benötigen Dokumente",
  3. Senden Sie den Abbuchungsnachweis (als Anhang) per E-Mail und nennen Sie die Postanschrift, an die die Dokumente gesendet werden sollen. Erst nach Eingang des Abbuchungsnachweises wird mit der Erstellung der Zweitausfertigungen begonnen. Dies kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.

 

Prüfungen/Bachelorarbeit/Bachelorseminar

 

Wann finden die Prüfungen in der Regel statt?

Die Prüfungen eines Semesters finden in der Regel in den ersten zwei bis drei Wochen der vorlesungsfreien Zeit (1. Prüfungstermin). Der zweite Prüfungstermin (auch Wiederholungstermin genannt) findet in er Regel in den letzten zwei bis drei Wochen vor Semesterende statt. Wird ein Modul im Sommersemester angeboten, so werden auch die beiden Prüfungen nur im Sommersemester angeboten. Die Möglichkeit zur zweiten Wiederholung besteht dann erst wieder ein Jahr später, d.h. im darauffolgenden Sommersemester.

Die konkreten Prüfungstermine können Sie in JOGU-StINe bei der jeweiligen Prüfung einsehen.

Wie melde ich mich für die Prüfungen an?

 

Erster Prüfungstermin:

 

Da Sie den ersten Prüfungsversuch selbst bestimmen können, sind Sie verpflichtet, sich dementsprechend selbst für diesen ersten Prüfungsversuch über JOGU-StINe anzumelden. Bei der ersten Prüfungsanmeldung können Sie zwischen dem 1. Prüfungstermin oder dem 2. Prüfungstermin entscheiden. Die Anmeldung zu einem Prüfungstermin ist nur möglich, wenn zuvor rechtzeitig und ordnungsgemäß die Anmeldung zum Modul und zur Lehrveranstaltung erfolgt ist. Die Prüfungsanmeldephase findet gegen Mitte des Semesters statt und wird durch Aushang bekannt gegeben. Nur während dieser Frist ist eine Anmeldung zu den Klausuren/Prüfungen möglich.

 

Falls Sie zu einem Modul angemeldet sind, sich jedoch dazu entscheiden nicht an der Prüfung teilzunehmen, melden Sie sich bitte vom Modul ab. Die Abmeldung von Modulen ist bis zum Ende der Prüfungsanmeldephase des gleichen Semesters, in dem Sie sich erstmalig angemeldet haben, möglich.

 

Wiederholungstermin:

 

Da Sie die nächstmöglichen Wiederholungstermine wahrnehmen müssen, werden Sie vom Studienbüro automatisch zur nächsten Prüfung angemeldet.. Sollten Sie einen Prüfungstermin krankheitsbedingt nicht wahrgenommen haben, werden Sie ebenfalls für den nächsten Versuch von uns pflichtangemeldet, da Sie mit der ersten selbst vorgenommenen Prüfungsanmeldung das Prüfungsverfahren in Gang gesetzt haben. Das Prüfungsverfahren läuft daher trotz Krankheit automatisch weiter.

Wann Ihre Wiederholungsprüfung stattfindet, können Sie in JOGU-StINe einsehen. Bitte setzen Sie sich unverzüglich mit dem Studienbüro in Verbindung, falls Ihre Pflichtanmeldungen nicht korrekt abgebildet sind. Fehlende Anmeldungen in JOGU-StINe befreien Sie nicht von Ihrer Prüfungswiederholungspflicht.

 

Freistellung von Prüfungen:

 

Wer eine Klausur nicht besteht, muss diese zum nächstmöglichen Termin wiederholen. Sollten Sie diesen Termin aufgrund eines einschlägigen Praktikums oder eines einschlägigen Auslandssemesters nicht wahrnehmen können, können Sie sich durch einen entsprechenden Antrag freistellen lassen. Das Formular finden Sie im Downloadcenter des Studienbüros.  Zum Stellen dieses Antrages verwenden Sie bitte den Vordruck "Antrag auf Freistellung von Terminen zur Prüfungswiederholung" und reichen diesen frühzeitig vor dem/den entsprechenden Prüfungstermin(en) im Studienbüro ein. Bitte beachten Sie, dass Ihrem Antrag nur stattgegeben werden kann, wenn Sie unmittelbar nach dem Praktikum/Auslandssemester eine Bestätigung des Arbeitgebers bzw. der entsprechenden Universität, welche Ihre Teilnahme und die terminliche Überschneidung der Prüfung belegt, nachreichen.

 

Falls Sie während des Auslandssemesters beurlaubt sind und Ihre Prüfungstermine in den Beurlaubungszeitraum fallen, müssen Sie diesen Antrag nicht stellen.

 

Prüfungen im Nebenfach bzw. im Rahmen andere Studiengänge

 

Im Rahmen eines Nebenfachs (z.B. B. Sc. Mathematik mit Nebenfach WiWi) oder eines fachbereichsfremden Studiengangs (z.B. Psychologie) gelten die gleichen Regelungen, wie bereits beschrieben.

 

Kann ich ein Modul nach dem ersten, zweiten oder endgültigen Nicht-Bestehen wechseln?

 

Jokerregelung:

Im Spezialisierungsstudium haben Sie einmalig die Möglichkeit einen Wechsel einer Wahlpflicht-Modulprüfung nach dem ersten, zweiten oder endgültigen Nicht-Bestehen vorzunehmen. Der Wechsel einer Wahlpflichtprüfung muss per Antrag erfolgen. Das entsprechende Formular finden Sie im Downloadcenter des Studienbüros. Sie erhalten für die neue Wahlpflicht-Modulprüfung erneut drei Versuche. Wir empfehlen dringend, diese Möglichkeit erst nach dem endgültigen Nicht-Bestehen (2. Wiederholung) einer Modulprüfung zu nutzen. Empfehlenswert ist der Gebrauch dieses Wechsels auch, falls diese Prüfung Ihre letzte Prüfung darstellt und Sie durch den Wechsel Ihr Studium in geringerer Semesterzahl abschließen können. Wir bitten Sie, dieser Empfehlung zu folgen. Ein Rückwechsel ist ausgeschlossen.

Wie melde ich mich zum Bachelormodul an und wie läuft dieses ab?

 

Bitte beachten Sie hierfür die Info im Downloadcenter.

 

Wie melde ich mich zur Bachelorarbeit an?

 

Im Anschluss an das bestandene Seminar erfolgt die Anmeldung zur Bachelorarbeit. Hierfür ist es erforderlich das Formblatt „Vergabe zur Bachelorarbeit“ (inkl. Name, Matrikelnummer und Unterschrift) innerhalb von drei Werktagen nach Notenbekanntgabe per E-Mail von Ihrer studentischen E-Mail-Adresse als PDF an das Studienbüro FB 03 zu senden.

Sie finden das Formblatt "Vergabe zur Bachelorarbeit" im Downloadcenter.

Nach der Prüfung im Studienbüro werden die Formblätter Ihrer Seminargruppe gesammelt und an den betreuenden Lehrstuhl versandt. Nach Kontrolle und Ergänzung durch den betreuenden Lehrstuhl werden die Angaben zur Bachelorarbeit (Thema und Abgabetermin) in JOGU-StINe hinterlegt, sodass diese von Ihnen eingesehen werden können.

 

Wo, wie und bis wann muss ich die Bachelorarbeit spätestens abgeben?

 

Die Bearbeitungszeit beträgt 8 Wochen. Die Abgabe der Abschlussarbeit erfolgt ausschließlich in elektronischer Form beim Studienbüro FB 03. Senden Sie dazu eine E-Mail mit der Arbeit als PDF und der unterschriebenen eidesstattlichen Erklärung (lesbares Foto oder Scan) in derselben E-Mail von Ihrer studentischen E-Mail-Adresse an das Studienbüro FB03. Mit der vollständigen E-Mail gilt die Arbeit als abgegeben und nicht mehr änderbar.
Die Abgabe muss am Abgabetag spätestens bis 23:59 Uhr erfolgen.

 

Ich bin am Tag einer Prüfung oder während der Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit krank. Was muss ich beachten?

 

Bitte lesen Sie hierzu die Richtlinien der Krankheit während der Prüfungsphase. Das entsprechende Dokument finden Sie im Downloadcenter des Studienbüros.

 

Muss ich mich erneut zu einer Veranstaltung anmelden, durch die ich in einem vergangenen Semester durchgefallen bin?

 

Falls Sie zu einer Lehrveranstaltung und der entsprechenden Prüfung bereits in einem früheren Semester angemeldet waren und im aktuellen Semester nur die Prüfung wiederholen möchten, müssen sie sich nicht erneut zur Lehrveranstaltung anmelden! Sie können dann allerdings nicht auf in Moodle bereitgestellte Veranstaltungsunterlagen des aktuellen Semesters zugreifen. Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung nehmen wir für sie vor. Falls Sie erneut an einer Vorlesung/Übung teilnehmen möchten, können sie sich erneut über das 'alte' Modul anmelden.

 

Sonstige Fragen

Ich möchte gerne ein Auslandssemester machen. Was gilt es zu beachten?

 

Beurlaubung:

Sie können sich für das betreffende Semester beurlauben lassen. Dann wird ihnen für dieses Semester kein Fachsemester angerechnet. Beachten Sie aber, dass Sie in dem betreffenden Semester keine Prüfungsleistungen an der JGU erbringen können, d.h. Sie dürfen an keiner Prüfung teilnehmen, die dem entsprechenden Semester zugeordnet ist.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Beurlaubung an den Studierendenservice

 

Zu Fragen der Anerkennung von ausländischen Leistungen beachten Sie bitte den nächsten Punkt.

 

Ich habe bereits Prüfungsleistungen an anderen Hochschulen erbracht, die ich mir gerne anerkennen lassen würde. Wie gehe ich vor?

 

In- und ausländische Studien- und Prüfungsleistungen sind auf Antrag anzuerkennen, sofern zu den zu ersetzenden Leistungen kein wesentlicher Unterschied besteht.

Es ist zu beachten, dass auch nicht bestandene Prüfungen und Prüfungsleistungen („Fehlversuche“), die denen im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften im Wesentlichen entsprechen, auf die Zahl der Wiederholungsprüfungen im neuen Studiengang angerechnet werden.

Für den Fall, dass die externen wirtschaftswissenschaftlichen Leistungen zuvor in verschiedenen Studiengängen bzw. an verschiedenen Hochschulen erbracht wurden, sind die jeweils originären und offiziellen Leistungsnachweise vorzulegen. Eine Anerkennung lediglich aufgrund einer extern erfolgten Anerkennung ist nicht möglich.

 Für die Anerkennung ausländischer Leistungen  werden aussagefähige Modul- oder Kursbeschreibungen (Syllabus) benötigt, sowie das Zeugnis bzw. Transcript im Original oder als beglaubigte Kopie.

Wir empfehlen Ihnen bereits vor dem Auslandssemester ein Learning Agreement mit dem Studienbüro über mögliche anzuerkennende Leistungen abzuschließen. Hierbei werden die Anerkennungsmöglichkeiten aufgrund der Kursbeschreibungen bereits vorab geprüft und festgehalten. Das gibt Ihnen Planungssicherheit für den weiteren Studienverlauf.

Die Notenumrechnung an der Uni Mainz erfolgt unter Benutzung von ECTS-Notenverteilungsskalen, soweit diese von der ausländischen Hochschule vorliegen, und ansonsten mit der "modifizierten Bayerischen Formel". In den wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen können auf Antrag auch einzelne Leistungen, die im Rahmen einer Auslandsphase während des Studiums an der JGU erbracht wurden, ohne Note - nur als "bestanden" - angerechnet werden. Die Beantragung ist nur ein Mal pro Studiengang möglich sowie auf einen Umfang von höchstens 30 Leistungspunkten im Bachelorstudiengang beschränkt.

 

 

Kann ich Sprachkurse belegen und anrechnen lassen?

 

Kurse am Fremdsprachenzentrum sind zu befürworten und werden Ihnen in Ihrer beruflichen Zukunft Vorteile verschaffen können. Diese Kurse sind jedoch nicht Bestandteil des Wahlpflichtbereiches des Bachelorstudiengangs Wirtschaftswissenschaften und deshalb werden die dort erzielten Leistungspunkte auch nicht im Studiengang angerechnet. Es handelt sich also ausschließlich um freiwillige Leistungen.

 

Gibt es Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht?

In den Modulen „Wissenschaftliches Arbeiten“, Mikroökonomie II und im Bachelorseminar besteht Anwesenheitspflicht laut Prüfungsordnung.

 

Ich möchte ein Praktikum machen und als Praktikumsmodul anrechnen lassen. Was muss ich beachten?

Beachten Sie bitte die ausführlichen Informationen im Praktikumsleitfaden. Diesen finden Sie im Downloadcenter des Studienbüros.

 

Ich benötige die Leistungsbescheinigung 05 nach § 48 BAföG. Wie erhalte ich diese Bescheinigung?

Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formblatt „05 - Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG“ mit den Angaben zu Ihrer Person und zum Studium beim Studienbüro ein. Nach der Bearbeitung erhalten Sie das Formblatt vom Studienbüro zurück.

 

 

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FAQ M.Sc. Wirtschaftspädagogik

Allgemeine Anmeldung

Als Studierende oder Studierender des Masterstudiengangs Wirtschaftspädagogik müssen Sie zu Beginn ihres Studiums innerhalb der ersten vier Wochen der Vorlesungszeit eine allgemeine Anmeldung zum Studiengang vornehmen. Hierzu müssen Sie das Formular „Zulassung zu den Masterprüfungen“ (siehe Downloadcenter des Studienbüros) ausgefüllt und unterschrieben im Studienbüro FB 03 einreichen. Erst nachdem Sie diese Anmeldung vorgenommen haben, dürfen Sie an Prüfungen in Ihrem Studiengang teilnehmen.

Anerkennungen

In- und ausländische Studien- und Prüfungsleistungen sind anzuerkennen, wenn zu den zu ersetzenden Leistungen kein wesentlicher Unterschied besteht. Für die Anerkennung benötigt werden aussagefähige Modul- oder Kursbeschreibungen (Syllabus), sowie das Zeugnis bzw. Transcript im Original oder als beglaubigte Kopie. Wir empfehlen Ihnen bereits vor dem Auslandssemester ein Learning Agreement mit dem Studienbüro über mögliche anzuerkennende Leistungen abzuschließen. Hierbei werden die Anerkennungsmöglichkeiten aufgrund der Kursbeschreibungen bereits vorab geprüft und festgehalten. Das gibt Ihnen Planungssicherheit für den weiteren Studienverlauf. Die Notenumrechnung an der Uni Mainz erfolgt unter Benutzung von Einstufungstabellen, soweit diese von der ausländischen Hochschule vorliegen, und ansonsten mit der "modifzierten Bayerischen Formel". In den wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen können auf Antrag auch einzelne Leistungen ohne Note - nur als "bestanden" - angerechnet werden. Zur Anerkennung von Leistungen im Schwerpunktfach (außer Unternehmensrechnung/Controlling) wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung des jeweiligen Faches.

Ansprechpartner

Wenn Sie Fragen zur Lehrveranstaltungs- oder Prüfungsanmeldung in Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftspädagogik haben, wenden Sie sich bitte an Frau Condoluci (Prüfungsmanagerin Wipäd). Bei Fragen zu Lehrveranstaltungs- oder Prüfungsanmeldungen im Schwerpunktfach wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Person im Studienbüro/Prüfungsamt Ihres Schwerpunktfaches. Sollten Sie Unstimmigkeiten in Ihrer Leistungsübersicht entdecken, wenden Sie sich bitte immer an das für die Leistung zuständige Studienbüro/Prüfungsamt, d. h. bei Unstimmigkeiten in einem Modul des Schwerpunktfaches Deutsch, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro Deutsch. Bei Fragen zur Studienverlaufsplanung können Sie sich an die Studienfachberatung wenden.

Auslandssemester

Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten eines Auslandssemesters erhalten Sie beim Erasmusbüro des Fachbereichs und der Abteilung Internationales. Ein Besuch der Studienfachberatung ist zu empfehlen, um den weiteren Studienverlauf zu planen.

Erkrankung während der Prüfungsphase

Wenn Sie die Teilnahme an einer Prüfung krankheitsbedingt versäumen, ist folgendes zu beachten: Die Erkrankung ist unverzüglich durch ein ärztliches Attest nachzuweisen, d. h. spätestens am dritten Tag nach dem Prüfungstermin muss das Attest (Original) dem Studienbüro vorliegen. Hinweise zum Vorgehen bei der zweiten Krankmeldung bei der gleichen Prüfung entnehmen Sie bitte dem im Downloadcenter des Studienbüros FB 03 bereitgestellten Informationsschreiben. Gleiches gilt bei einer Erkrankung während der Bearbeitung der Abschlussarbeit. Bei Fragen wenden Sie sich bitte unverzüglich an Frau Condoluci (Prüfungsmanagerin Wipäd).

Kurse des Fremdsprachenzentrums

Kurse am Fremdsprachenzentrum sind nicht Bestandteil des Masterstudiengangs Wirtschaftspädagogik. Aus diesem Grund fließen dort erbrachte Leistungspunkte nicht in den Masterstudiengang ein. Es handelt sich ausschließlich um freiwillige Zusatzleistungen.

Kurzübersicht

Einen ersten Überblick über Ihren Studiengang erhalten Sie in der Kurzübersicht. Diese wird im Downloadcenter des Studienbüros bereitgestellt.

Lehrveranstaltungsanmeldung

Die Anmeldung zu den Modulen und Lehrveranstaltungen erfolgt jedes Semester innerhalb bestimmter Anmeldephasen über JOGU-StINe. Die konkreten Anmeldephasen können Sie hier einsehen. In den ersten beiden Phasen ist es unerheblich zu welchem Zeitpunkt innerhalb der jeweiligen Phase Sie sich anmelden, es werden zunächst alle Anmeldungen gesammelt und erst nachdem die Anmeldephase beendet ist, werden die Plätze gemäß der Senatsrichtlinie der JGU verteilt. In den wirtschaftspädagogischen Lehrveranstaltungen werden die Plätze zudem gemäß der Richtlinie „höhere Fachsemester bevorzugt“ verteilt. In der dritten Anmeldephase werden die noch vorhandenen Plätze gemäß „first-come-first-served“ vergeben.

Leistungsübersicht

Falls Sie z. B. für eine Bewerbung eine Leistungsübersicht benötigen, können Sie diese bei Frau Condoluci per E-Mail ( studienbuero-wipaed@uni-mainz.de) beantragen. In der Regel liegt Ihre Leistungsübersicht am darauffolgenden Werktag im Infobüro des Studienbüros zur Abholung bereit. Sie erhalten eine Leistungsübersicht pro Semester. Sollten Sie mehrere Übersichten, z. B. für mehrere Bewerbungen o. ä. benötigen, fertigen Sie bitte eigenständig Kopien an und lassen diese z. B. beim Bürgeramt der Stadt Mainz beglaubigen. Das Studienbüro kann keine Beglaubigungen ausstellen.

Masterarbeit

Sie können die Masterarbeit im Fach Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftspädagogik oder in Ihrem Schwerpunktfach schreiben.

Unabhängig davon in welchem Fach Sie die Masterarbeit schreiben, ist immer ein Masterseminar (6 LP) im gleichen Fach vorgelagert. Die Prüfung im Masterseminar und die Masterarbeit werden in der Regel im gleichen Semester absolviert.

Bevor Sie mit der Masterarbeit beginnen müssen Sie 60 LP erreicht haben und drei Versuchspersonenstunden nachweisen sowie den Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit beim Studienbüro FB 03 stellen. Den entsprechenden Antrag finden Sie im Downloadcenter des Studienbüros. Dieses Formblatt legen Sie beim Studienbüro FB 03 vor, wo Sie dann zur Masterarbeit zugelassen werden. Im Anschluss legen Sie dieses Formblatt Ihrem Betreuer vor, der den Titel Ihrer Masterarbeit sowie Start- und Enddatum einträgt. Sie und Ihr Betreuer unterschreiben das Formblatt, das dann wieder an das Studienbüro FB 03 zurückgeht. Eine Anmeldung über JOGU-StINe ist nicht erforderlich.

Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt vier Monate und Sie erhalten bei erfolgreichem Bestehen 16 LP für die Masterarbeit. Die Masterarbeit muss nur in elektronischer Form beim Studienbüro eingereicht werden. Senden Sie dazu eine E-Mail mit der Arbeit als PDF und der unterschriebenen eidesstattlichen Erklärung im Anhang (lesbares Foto oder Scan) von Ihrer studentischen E-Mail-Adresse an  studienbuero-fb03@uni-mainz.de. Mit der vollständigen E-Mail gilt die Arbeit als abgegeben und nicht mehr änderbar.
Im Fall von Krankheit während der Bearbeitungszeit beachten Sie bitte die Hinweise in dem im Downloadcenter des Studienbüros bereitgestellten Informationsschreiben „Krankheit während der Prüfungsphase“.

Masterseminar

Der Masterarbeit (16 LP) ist immer ein Masterseminar (Modul 204, 6 LP) im gleichen Fach vorgelagert. Im Masterseminar sind eine schriftliche Ausarbeitung (Exposé) und eine Präsentation zu erbringen. Das Masterseminar beginnt in der Regel im Semester vor der Masterarbeit (Achten Sie auf die Leitfäden im Reader in der Kommunikationsplattform zum Schreiben der Masterarbeit im Bereich der Wirtschaftspädagogik). Die Prüfung im Masterseminar und die Masterarbeit werden in der Regel im gleichen Semester absolviert.

Masterseminar und -arbeit im Fach Wirtschaftspädagogik
Wenn Sie das Masterseminar und die Masterarbeit im Fach Wirtschaftspädagogik absolvieren möchten, beachten Sie bitte den im Reader in der Kommunikationsplattform Wipäd bereitgestellten Leitfaden zum Masterseminar im Fach Wirtschaftspädagogik. Dieser Leitfaden beinhaltet Informationen zu den Voraussetzungen, der Anmeldung, dem Zeitplan etc.

Masterseminar und -arbeit im Fach Wirtschaftswissenschaften
Wenn Sie Ihre Masterarbeit im Fach Wirtschaftswissenschaften schreiben möchten, müssen Sie als Alternative zum wirtschaftspädagogischen Masterseminar „Aktuelle Themen empirischer Berufsbildungsforschung“ (Modul 204) ein wirtschaftswissenschaftliches Seminar absolvieren. In diesem Seminar sind eine schriftliche Ausarbeitung und eine Präsentation zu absolvieren und Sie erhalten nach erfolgreichem Bestehen sechs LP. Idealerweise bereitet das Seminar inhaltlich auf die Masterarbeit vor. Für die daran anschließende Masterarbeit erhalten Sie weitere 16 LP. Sie müssen somit frühzeitig an einen Dozenten herantreten und fragen, ob Sie bei ihm ein Seminar besuchen und im Anschluss die Masterarbeit schreiben können. Damit dies technisch in JOGU-StINe umgesetzt werden kann, müssen Sie dies durch das Formular „Masterseminar und -arbeit im Schwerpunktfach“ (s. Downloadcenter des Studienbüros FB 03) beim Studienbüro FB 03 anzeigen. Es ist zu empfehlen die Vereinbarungen mit dem Dozenten bereits während der ersten Lehrveranstaltungsanmeldephase getroffen zu haben, um die technische Umsetzung in JOGU-StINe einleiten zu können.

Masterseminar und -arbeit im Schwerpunktfach
Wenn Sie Ihre Masterarbeit im Schwerpunktfach schreiben möchten, müssen Sie als Alternative zum wirtschaftspädagogischen Masterseminar „Aktuelle Themen empirischer Berufsbildungsforschung“ (Modul 204) ein weiteres Seminar im Schwerpunktfach machen. In diesem Seminar sind eine schriftliche Ausarbeitung und eine Präsentation zu absolvieren und Sie erhalten nach erfolgreichem Bestehen sechs LP. Idealerweise bereitet das Seminar inhaltlich auf die Masterarbeit vor. Für die daran anschließende Masterarbeit erhalten Sie weitere 16 LP. Sie müssen somit frühzeitig an einen Dozenten herantreten und fragen, ob Sie bei ihm ein Seminar besuchen und im Anschluss die Masterarbeit schreiben können. Damit dies technisch in JOGU-StINe umgesetzt werden kann, müssen Sie dies durch das Formular „Masterseminar und -arbeit im Schwerpunktfach“ (s. Downloadcenter des Studienbüros FB 03) beim Studienbüro FB 03 anzeigen. Es ist zu empfehlen die Vereinbarungen mit dem Dozenten bereits während der ersten Lehrveranstaltungsanmeldephase getroffen zu haben, um die technische Umsetzung in JOGU-StINe einleiten zu können.

Modulhandbuch/Studienpläne

Dem Modulhandbuch können Sie die Inhalte der Module im Bereich Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftspädagogik entnehmen. Sie finden sowohl das Modulhandbuch als auch die Studienpläne im Downloadcenter des Studienbüros. Für jedes der 13 Schwerpunktfächer gibt es jeweils einen Studienplan, dem die Inhalte der Module des Schwerpunktfaches entnommen werden können. Diese beiden Dokumente bilden zusammen mit der Kurzübersicht zum Studiengang die Grundlage für Ihre Stundenplangestaltung in jedem Semester. Bei Fragen können Sie sich an die Studienfachberatung wenden.

Praktikum

Im Masterstudiengang ist ein sechswöchiges Praktikum (Unterrichts- oder Unterweisungspraktikum) in der Schule oder im Betrieb zu absolvieren. Das Praktikum ist in das Modul 202 integriert und die Veranstaltung „Erfahrungen und Handlungsalternativen im Betriebspraktikum“ bzw. „Traditionelle und Komplexe LLA“ bereitet das Praktikum nach. Nähere Informationen zum Praktikum (formale Vorgaben etc.) können Sie dem vom Lehrstuhl Wirtschaftspädagogik bereitgestellten Praktikumsleitfaden (siehe Downloadcenter des Studienbüros) entnehmen. Im Anschluss an das Praktikum/die Praktika ist ein Praktikumsbericht anzufertigen, der vom Dozenten in der nachbereitenden Lehrveranstaltung bewertet wird. Die Vorgaben für die Erstellung des Praktikumsberichts sind dem Praktikumsleitfaden zu entnehmen. Die Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz obliegt Ihnen. Bei Fragen zur Integration in den Studienverlauf wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung.

Prüfungsanmeldung

Die Prüfungsanmeldung erfolgt in der Regel gegen Mitte der Vorlesungszeit innerhalb einer vorgegebenen Frist über JOGU-StINe. Die konkrete Prüfungsanmeldephase können Sie hier einsehen. Nur innerhalb dieser Phase kann eine An- oder Abmeldung erfolgen. Bitte überprüfen Sie innerhalb der Prüfungsanmeldephase in JOGU-StINe , ob Sie zu den gewünschten Prüfungen angemeldet sind. Nach Ablauf dieser Phase werden auch vom Studienbüro keine Anmeldungen mehr vorgenommen. Sollten Sie die Prüfungsanmeldung verpassen, werden Sie nicht nachgemeldet und können nicht an der Prüfung teilnehmen. Weitere Informationen zum Thema Prüfungsanmeldung können Sie dem im Downloadcenter des Studienbüros bereitgestellten Dokument „Prüfungsanmeldung Master Wipäd“ entnehmen. Bei Fragen und Anmeldeproblemen wenden Sie sich bitte innerhalb der Frist an das für die Prüfung zuständige Studienbüro/Prüfungsamt. Tritt z. B. bei der Anmeldung zu einer wirtschaftswissenschaftlichen Prüfung ein Problem auf, wenden Sie sich bitte an Frau Condoluci (Prüfungsmanagerin Wipäd).

Hinweis zur Prüfungsanmeldung bei den wirtschaftspädagogischen Veranstaltungen: In diesen Veranstaltungen (Ausnahme: Vorlesungen) melden Sie sich bereits bei der Anmeldung zur Lehrveranstaltung automatisch zur Prüfung an, indem Sie eine TAN eingeben müssen.

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung bildet die rechtliche Grundlage für Ihr Studium und beinhaltet z. B. die Regelungen zur Abschlussarbeit, zum Wiederholen von Prüfungen etc. Sie finden die Prüfungsordnung im Downloadcenter des Studienbüros. Es wird empfohlen die Prüfungsordnung zu Beginn des Studiums durchzulesen.

Prüfungstermine

Die Termine für die wirtschaftswissenschaftlichen Klausuren werden in der Regel in den ersten fünf Wochen der Vorlesungszeit im Downloadcenter des Studienbüros veröffentlicht. Die Prüfungstermine im Fach Wirtschaftspädagogik werden in der Regel zu Beginn der Veranstaltungen vom jeweiligen Dozenten bekanntgegeben.

Schwerpunktfach

Das Schwerpunktfach, das im Bachelorstudiengang gewählt wurde, ist im Masterstudiengang fortzuführen. Die Inhalte des Schwerpunktfaches können dem jeweiligen Studienplan (siehe Downloadcenter des Studienbüros) entnommen werden. Bei inhaltlichen Fragen zu Ihrem Schwerpunktfach wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studienfachberatung. Bei inhaltlichen Fragen zum Schwerpunktfach Unternehmensrechnung/Controlling und Management and Economics können Sie sich an die Studienfachberatung Wirtschaftspädagogik wenden.

Versuchspersonenstunden

Während Ihres Studiums müssen Sie insgesamt drei Versuchspersonenstunden absolvieren, d. h. Sie müssen insgesamt drei Stunden an Befragungen des Lehrstuhls Wirtschaftspädagogik (in der Regel sind es Befragungen, bei denen Sie einen Fragebogen ausfüllen) teilnehmen. Die drei Versuchspersonenstunden müssen Sie bei der Anmeldung zur Masterarbeit nachweisen. Bei Fragen zu den Versuchspersonenstunden und den nächsten Befragungsterminen wenden Sie sich bitte an den Lehrstuhl von Frau Prof. Zlatkin-Troitschanskaia.

Vorgezogene Leistung (Tutorium)

Wenn Sie im Bachelorstudiengang Wirtschaftspädagogik die Veranstaltung Tutorium (Tätigkeit als Tutor) aus dem Masterstudiengang vorgezogenen haben, wird Ihnen diese im Masterstudiengang im Kernfach Wirtschaftswissenschaften als ein Wahlpflichtmodul angerechnet. Dies erfolgt in der Regel automatisch zu Beginn Ihres ersten Fachsemesters im Masterstudiengang durch das Studienbüro.

Wechsel eines Wahlpflichtmoduls

Während des Masterstudiengangs besteht einmal die Möglichkeit des Wechsels einer Wahlpflichtmodulprüfung nach dem ersten, zweiten oder endgültigen Nichtbestehen. Der Wechsel ist per Formular „Wechsel einer Wahlpflichtmodulprüfung“ (siehe Downloadcenter des Studienbüros) beim Studienbüro FB 03 zu beantragen. Es wird empfohlen diesen Wechseljoker nur nach reiflicher Überlegung einzusetzen, da ein Rückwechsel ausgeschlossen ist. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung.

Wiederholung von Prüfungen

Sollten Sie eine Prüfung nicht bestehen, sind Sie laut Prüfungsordnung nicht verpflichtet den nächstmöglichen Prüfungstermin wahrzunehmen. Allerdings dürfen die erste und zweite Wiederholung der Prüfung nicht später als ein Jahr und sechs Monate nach dem ersten Termin erfolgen. Die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen erfolgt ebenfalls über JOGU-StINe. Bei Anmeldeproblemen melden Sie sich bitte innerhalb der Frist bei dem für die Prüfung zuständigen Studienbüro/Prüfungsamt. D. h. bei Anmeldeproblemen zu wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungen, wenden Sie sich bitte an Frau Condoluci (Prüfungsmanagerin Wipäd).

Zeugnis

Sobald Sie die im Masterstudiengang erforderlichen Prüfungsleistungen erbracht haben und diese auch alle bewertet in JOGU-StINe vorliegen, senden Sie bitte eine E-Mail an Frau Condoluci (studienbuero-wipaed@uni-mainz.de) mit der Bitte um Erstellung Ihrer Zeugnisdokumente. Ihre Zeugnisunterlagen werden dann erstellt, wobei dies bis zu sechs Wochen dauern kann. Zum Nachweis des abgeschlossenen Masterstudiums beim Studierendensekretariat oder vorab zu Bewerbungszwecken können wir Ihnen auf Antrag (per E-Mail) gerne eine „Vorläufige Bescheinigung über den Masterabschluss“ und/oder eine aktuelle Leistungsbescheinigung erstellen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Frau Condoluci, Prüfungsmanagerin Wipäd.
Die Zeugnisunterlagen umfassen eine Urkunde, ein Zeugnis, ein Transcript of Records und ein Diploma Supplement. Sie werden nach Erstellung an die in JOGU-StINe aufgeführte Adresse verschickt

Die Erstausstellung der Zeugnisunterlagen

  • Urkunde und Zeugnis,
  • Transcript of Records,
  • Diploma Supplement

(jeweils in deutscher und englischer Sprache) erfolgt gebührenfrei.

Für jede weitere Ausstellung der o.g. Dokumente fällt jeweils eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 28,- Euro an. Diese wird auf Grundlage von Ziffer 1.6.5 der Anlage zum Besonderen Gebührenverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz für die Bereiche Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung erhoben. Die Dokumente werden als Zweitausfertigung gekennzeichnet.
Beispiel 1: Benötigen Sie von Ihrer Urkunde und Ihrem Zeugnis (in deutscher Sprache) eine Zweitausfertigung, fallen Gebühren in Höhe von 28,- Euro an.
Beispiel 2: Falls Sie von Ihrer Urkunde und Ihrem Zeugnis sowie Ihrem Transcript of Records (jeweils in deutscher und englischer Sprache) eine Zweitausfertigung benötigen, fallen Gebühren in Höhe von 112,- Euro an.

Bitte gehen Sie bei der gebührenpflichtigen Ausstellung wie folgt vor:

  1. Stellen Sie per E-Mail an studienbuero-fb03@uni-mainz.de einen Antrag auf Zweitausstellung. Bitte geben Sie konkret an, welche der o.g. Abschlussdokumente Sie benötigen.
  2. Überweisen Sie die Gebühr (errechnet sich aus 28,- pro o.g. Dokument) an die Landeshochschulkasse Mainz (Empfänger) bei der Deutschen Bundesbank Mainz,
    BIC: MARKDEF1550,
    IBAN: DE25 5500 0000 0055 0015 11
    unter dem Verwendungszweck "Zweitausfertigung Auflistung der benötigen Dokumente",
  3. Senden Sie den Abbuchungsnachweis (als Anhang) per E-Mail an studienbuero-fb03@uni-mainz.de und nennen Sie die Postanschrift, an die die Dokumente gesendet werden sollen. Erst nach Eingang des Abbuchungsnachweises wird mit der Erstellung der Zweitausfertigungen begonnen. Dies kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.
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FaQ/Infos

Allgemeine Anmeldung zum Studiengang

Als Studierende oder Studierender des Bachelorstudiengangs Wirtschaftspädagogik müssen Sie zu Beginn ihres Studiums innerhalb der ersten vier Wochen der Vorlesungszeit eine allgemeine Anmeldung zum Studiengang vornehmen. Hierzu müssen Sie das Formular „Zulassung zu den Bachelorprüfungen“ (siehe Downloadcenter des Studienbüros) ausgefüllt und unterschrieben im Studienbüro FB 03 einreichen. Erst nachdem Sie diese Anmeldung vorgenommen haben, dürfen Sie an Prüfungen in Ihrem Studiengang teilnehmen.

Anerkennung von Leistungen

In- und ausländische Studien- und Prüfungsleistungen sind anzuerkennen, wenn zu den zu ersetzenden Leistungen kein wesentlicher Unterschied besteht.

Für die Anerkennung benötigt werden aussagefähige Modul- oder Kursbeschreibungen (Syllabus), sowie das Zeugnis bzw. Transcript im Original oder als beglaubigte Kopie.

Wir empfehlen Ihnen bereits vor dem Auslandssemester ein Learning Agreement mit dem Studienbüro über mögliche anzuerkennende Leistungen abzuschließen. Hierbei werden die Anerkennungsmöglichkeiten aufgrund der Kursbeschreibungen bereits vorab geprüft und festgehalten. Das gibt Ihnen Planungssicherheit für den weiteren Studienverlauf.

Die Notenumrechnung an der Uni Mainz erfolgt unter Benutzung von Einstufungstabellen, soweit diese von der ausländischen Hochschule vorliegen, und ansonsten mit der "modifzierten Bayerischen Formel". In den wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen können auf Antrag auch einzelne Leistungen ohne Note - nur als "bestanden" - angerechnet werden.

Zur Anerkennung von Leistungen im Schwerpunktfach (außer Unternehmensrechnung/Controlling bzw. Management and Economics) wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung des jeweiligen Faches.

Ansprechpartner

Wenn Sie Fragen zur Lehrveranstaltungs- oder Prüfungsanmeldung in Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftspädagogik haben, wenden Sie sich bitte an Frau Condoluci ( Prüfungsmanagerin Wipäd). Bei Fragen zu Lehrveranstaltungs- oder Prüfungsanmeldungen im Schwerpunktfach, wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Person im Studienbüro/Prüfungsamt Ihres Schwerpunktfaches. Sollten Sie Unstimmigkeiten in Ihrer Leistungsübersicht entdecken, wenden Sie sich bitte immer an das für die Leistung zuständige Studienbüro/Prüfungsamt, d. h. bei Unstimmigkeiten in einem Modul des Schwerpunktfaches Deutsch, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro Deutsch. Bei Fragen zur Studienverlaufsplanung in Ihrem Schwerpunktfach können Sie sich an die Studienfachberatung wenden.

Auslandsaufenthalt (Schwerpunktfach)

Wenn Sie das Schwerpunktfach Englisch, Französisch oder Spanisch studieren und den lehramtsbezogenen Masterstudiengang (M.Ed.) anstreben, müssen Sie entweder im Bachelor- oder im Masterstudiengang (M.Ed.) einen dreimonatigen Auslandsaufenthalt in einem Land der Zielsprache absolvieren. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Studienfachberatung des jeweiligen Faches.

Auslandssemester

Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten eines Auslandssemesters erhalten Sie beim Erasmusbüro des Fachbereichs und der Abteilung Internationales. Ein Besuch der Studienfachberatung ist zu empfehlen, um den weiteren Studienverlauf zu planen.

Bachelorarbeit

Sie können die Bachelorarbeit im Fach Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftspädagogik oder in Ihrem Schwerpunktfach schreiben. Wenn Sie allerdings nach dem Bachelorabschluss den lehramtsbezogenen Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik (M.Ed.) anstreben, ist folgende Regelung zu beachten: Die beiden Abschlussarbeiten dürfen nicht im gleichen Fach geschrieben werden. Eine der beiden Abschlussarbeiten muss im Fach Wirtschaftswissenschaften (inkl. Fachdidaktik Wirtschaft) geschrieben werden. Die Masterarbeit darf nicht in der Wirtschaftspädagogik geschrieben werden.
Wenn Sie nach dem Bachelorstudiengang (B.Sc) in den Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik mit dem Abschluss Master of Science einsteigen möchten, sind keine speziellen Vorgaben hinsichtlich der Fächer der Abschlussarbeit zu beachten.

Unabhängig davon in welchem Fach Sie die Bachelorarbeit schreiben, ist immer ein Bachelorseminar (4 LP) im gleichen Fach vorgelagert und Sie erhalten bei erfolgreichem Bestehen vier LP für das Bachelorseminar und weitere zehn LP für die Bachelorarbeit. Es handelt sich somit um zwei Leistungen, die separat voneinander bewertet werden.

Bevor Sie mit der Bachelorarbeit beginnen, müssen Sie 120 LP erreicht haben, vier Versuchspersonenstunden nachweisen und den Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit beim Studienbüro FB 03 stellen. Den entsprechenden Antrag finden Sie im Downloadcenter des Studienbüros. Dieses Formblatt legen Sie beim Studienbüro FB 03 vor, wo Sie dann zur Bachelorarbeit zugelassen werden. Im Anschluss legen Sie dieses Formblatt Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer vor, der den Titel Ihrer Bachelorarbeit sowie Start- und Enddatum einträgt. Sie und Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer unterschreiben das Formblatt, das dann wieder an das Studienbüro FB 03 zurückgeht. Dies muss erfolgt sein bevor Sie mit der Bearbeitung der Bachelorarbeit beginnen. Eine Anmeldung zur Bachelorarbeit über JOGU-StINe ist nicht erforderlich.
Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt (unabhängig davon in welchem Fach Sie schreiben) acht Wochen und Sie erhalten bei erfolgreichem Bestehen zehn LP für die Bachelorarbeit. Die Seitenanzahl wird von der jeweiligen Dozentin oder dem jeweiligen Dozenten festgelegt. Die Abschlussarbeiten der wirtschaftswissenschaftlichen und wirtschaftspädagogischen Studiengänge müssen nur in elektronischer Form eingereicht werden. Senden Sie dazu eine E-Mail mit der Arbeit als PDF und der unterschriebenen eidesstattlichen Erklärung im Anhang (lesbares Foto oder Scan) von Ihrer studentischen E-Mail-Adresse an  studienbuero-fb03@uni-mainz.de. Mit der vollständigen E-Mail gilt die Arbeit als abgegeben und nicht mehr änderbar.

Sie haben in jedem Fall bei der Abgabe schriftlich zu versichern, dass Sie die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden.
Im Fall von Krankheit während der Bearbeitungszeit beachten Sie bitte die Hinweise in dem im Downloadcenter des Studienbüros bereitgestellten Informationsschreiben „Krankheit während der Prüfungsphase“.

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Bachelorseminar

Der Bachelorarbeit (10 LP) ist immer ein Bachelorseminar (Modul 105, 4 LP) im gleichen Fach vorgelagert, in dem eine schriftliche Ausarbeitung (Exposé) und eine Präsentation zu erbringen sind.

Bachelorseminar und -arbeit im Fach Wirtschaftspädagogik
Wenn Sie das Bachelorseminar und die Bachelorarbeit im Fach Wirtschaftspädagogik absolvieren möchten, erfolgt die Anmeldung zum wirtschaftspädagogischen Bachelorseminar „Empirische wirtschaftspädagogische Forschung“ in der Regel in der ersten Lehrveranstaltungsanmeldephase über JOGU-StINe. Nähere Informationen (Zeitplan etc.) zum Bachelorseminar im Fach Wirtschaftspädagogik können dem Leitfaden zum Bachelorseminar (siehe Kommunikationsplattform im Reader) entnommen werden. Bitte beachten Sie gegebenenfalls abweichende Anmeldezeiten.

Bachelorseminar und -arbeit im Fach Wirtschaftswissenschaften
Wenn Sie Ihre Bachelorarbeit im Fach Wirtschaftswissenschaften schreiben möchten, müssen Sie als Alternative zum wirtschaftspädagogischen Bachelorseminar „Empirische wirtschaftspädagogische Forschung“ (Modul 105) ein wirtschaftswissenschaftliches Seminar (Modul M.03.184.4010) absolvieren. Für das erfolgreiche Bestehen des Seminars erhalten Sie vier LP. Die Anmeldung zu den wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorseminaren erfolgt in der Regel in der zweiten Lehrveranstaltungsanmeldephase des jeweiligen Semesters über JOGU-StINe. In den vorhergehenden Semesterferien wird von der Studienfachberatung Wirtschaftswissenschaften ein Informationsschreiben über den Newsletter des Studienbüros versendet, aus dem die angebotenen Seminare, das Anmeldeprozedere und die jeweilige Zeitplanung für das Seminar sowie die Abschlussarbeit hervorgehen. Bitte abonnieren Sie den Newsletter des Studienbüros für den Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften, damit Sie die erforderlichen Informationen erhalten.

Bachelorseminar und -arbeit im Schwerpunktfach
Wenn Sie Ihre Bachelorarbeit im Schwerpunktfach schreiben möchten, müssen Sie als Alternative zum wirtschaftspädagogischen Bachelorseminar „Empirische wirtschaftspädagogische Forschung“ (Modul 105) ein weiteres Seminar im Schwerpunktfach machen. In diesem Seminar sind eine schriftliche Ausarbeitung und eine Präsentation zu absolvieren und Sie erhalten nach erfolgreichem Bestehen vier LP. Idealerweise bereitet das Seminar inhaltlich auf die Bachelorarbeit vor. Für die daran anschließende Bachelorarbeit erhalten Sie weitere zehn LP. Sie müssen somit konkret an eine Dozentin oder einen Dozenten herantreten und fragen, ob Sie bei ihm ein Seminar besuchen und im Anschluss die Bachelorarbeit schreiben können. Damit dies technisch in JOGU-StINe umgesetzt werden kann, müssen Sie dies durch das Formular „Bachelorseminar und -arbeit im Schwerpunktfach“ (s. Downloadcenter des Studienbüros FB 03) beim Studienbüro FB 03 anzeigen. Es ist zu empfehlen die Vereinbarungen mit der Dozentin oder dem Dozenten bereits während der ersten Lehrveranstaltungsanmeldephase getroffen zu haben, um die technische Umsetzung einleiten zu können.

Erkrankung während der Klausurphase

Wenn Sie die Teilnahme an einer Prüfung krankheitsbedingt versäumen, ist folgendes zu beachten: Die Erkrankung ist unverzüglich durch ein ärztliches Attest nachzuweisen, d. h. spätestens am dritten Tag nach dem Prüfungstermin muss das Attest (Original) dem Studienbüro vorliegen. Hinweise zum Vorgehen bei der zweiten Krankmeldung bei der gleichen Prüfung entnehmen Sie bitte dem im Downloadcenter des Studienbüros FB 03 bereitgestellten Informationsschreiben. Gleiches gilt bei einer Erkrankung während der Bearbeitung der Abschlussarbeit. Bei Fragen wenden Sie sich bitte unverzüglich an Frau Condoluci (Prüfungsmanagerin Wipäd).

Kurse des Fremdsprachenzentrums

Kurse am Fremdsprachenzentrum sind nicht Bestandteil des Bachelorstudiengangs Wirtschaftspädagogik. Aus diesem Grund fließen dort erbrachte Leistungspunkte nicht in den Bachelorstudiengang ein. Es handelt sich ausschließlich um freiwillige Zusatzleistungen.

Kurzübersicht

Einen ersten Überblick über Ihren Studiengang erhalten Sie in der Kurzübersicht. Diese wird im Downloadcenter des Studienbüros bereitgestellt.

Leistungsübersicht

Falls Sie z. B. für eine Bewerbung eine Leistungsübersicht benötigen, können Sie diese bei Frau Condoluci per E-Mail (studienbuero-wipaed@uni-mainz.de) beantragen. In der Regel liegt Ihre Leistungsübersicht am darauffolgenden Werktag im Infobüro des Studienbüros zur Abholung bereit. Sie erhalten eine Leistungsübersicht pro Semester. Sollten Sie mehrere Übersichten, z. B. für mehrere Bewerbungen o. ä. benötigen, fertigen Sie bitte eigenständig Kopien an und lassen diese z. B. beim Bürgeramt der Stadt Mainz beglaubigen. Das Studienbüro kann keine Beglaubigungen ausstellen.

Modulhandbuch/Studienplan

Dem Modulhandbuch können Sie die Inhalte der Module im Bereich Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftspädagogik entnehmen. Sie finden sowohl das Modulhandbuch als auch die Studienpläne im Downloadcenter des Studienbüros. Für jedes der 13 Schwerpunktfächer gibt es jeweils einen Studienplan, dem die Inhalte der Module des Schwerpunktfaches entnommen werden können. Diese beiden Dokumente bilden zusammen mit der Kurzübersicht zum Studiengang die Grundlage für Ihre Stundenplangestaltung in jedem Semester. Bei Fragen können Sie sich an die Studienfachberatung wenden.

Modul- und Lehrveranstaltungsanmeldung

Die Anmeldung zu den Modulen und Lehrveranstaltungen erfolgt jedes Semester innerhalb bestimmter Anmeldephasen über JOGU-StINe. Die konkreten Anmeldephasen können Sie hier einsehen. In den ersten beiden Phasen ist es unerheblich zu welchem Zeitpunkt innerhalb der jeweiligen Phase Sie sich anmelden, es werden zunächst alle Anmeldungen gesammelt und erst nachdem die Anmeldephase beendet ist, werden die Plätze gemäß der Senatsrichtlinie der JGU verteilt. In den wirtschaftspädagogischen Lehrveranstaltungen werden die Plätze zudem gemäß der Richtlinie höhere Fachsemester bevorzugt verteilt. In der dritten Anmeldephase werden die noch vorhandenen Plätze gemäß „first-come-first-served“ vergeben.

Praktikum

Studierende, die im Anschluss an den Bachelorstudiengang Wirtschaftspädagogik den lehramtsbezogenen Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik (M.Ed.) anstreben, müssen während des Bachelorstudiengangs drei dreiwöchige Praktika (Orientierendes Praktikum 1, Orientierendes Praktikum 2 und Vertiefendes Praktikum Bachelor) absolvieren. Weitere Informationen rund um das Thema Praktikum können dem vom Lehrstuhl Wirtschaftspädagogik bereitgestellten Praktikumsleitfaden entnommen werden. Dieser wird im Downloadcenter des Studienbüros zur Verfügung gestellt. Hinsichtlich der konkreten Praktikumsziele, -inhalte und -orte sowie der konkreten Ausgestaltung wird auf die Angaben auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz www.schulpraktika.rlp.de verwiesen. Die Buchung eines Praktikumsplatzes erfolgt ausschließlich über die Plattform www.schulpraktika.rlp.de. Eine Anmeldung zu den Praktika über JOGU-StINe ist nicht erforderlich.

Studierende, die nicht den lehramtsbezogenen Masterstudiengang (M.Ed.) anstreben, müssen ein neunwöchiges Unterrichtspraktikum in einer Schule oder ein neunwöchiges Unterweisungspraktikum im Betrieb absolvieren. Weitere Informationen rund um das Thema Praktikum können dem vom Lehrstuhl Wirtschaftspädagogik bereitgestellten Praktikumsleitfaden entnommen werden. Dieser wird im Downloadcenter des Studienbüros zur Verfügung gestellt. Eine Anmeldung zum Praktikum über JOGU-StINe ist nicht erforderlich.

Prüfungsanmeldung

Die Prüfungsanmeldung erfolgt in der Regel gegen Mitte der Vorlesungszeit innerhalb einer vorgegebenen Frist über JOGU-StINe. Die konkrete Prüfungsanmeldephase können Sie hier einsehen. Nur innerhalb dieser Phase kann eine An- oder Abmeldung erfolgen. Bitte überprüfen Sie innerhalb der Prüfungsanmeldephase in JOGU-StINe , ob Sie zu den gewünschten Prüfungen angemeldet sind. Nach Ablauf dieser Phase werden auch vom Studienbüro keine Anmeldungen mehr vorgenommen. Sollten Sie die Prüfungsanmeldung verpassen, werden Sie nicht nachgemeldet und können nicht an der Prüfung teilnehmen. Weitere Informationen zum Thema Prüfungsanmeldung können Sie dem im Downloadcenter des Studienbüros bereitgestellten Dokument „Prüfungsanmeldung Bachelor Wipäd“ entnehmen. Bei Fragen und Anmeldeproblemen wenden Sie sich bitte innerhalb der Frist an das für die Prüfung zuständige Studienbüro/Prüfungsamt. Tritt z. B. bei der Anmeldung zu einer wirtschaftswissenschaftlichen Prüfung ein Problem auf, wenden Sie sich bitte an Frau Condoluci (Prüfungsmanagerin Wipäd).
Hinweis zur Prüfungsanmeldung bei den wirtschaftspädagogischen Veranstaltungen: In diesen Veranstaltungen (Ausnahme: Vorlesung Einführung in die Wipäd) melden Sie sich bereits bei der Anmeldung zur Lehrveranstaltung automatisch zur Prüfung an, indem Sie eine TAN eingeben müssen.

Prüfungstermine

Die Termine für die wirtschaftswissenschaftlichen Klausuren werden in der Regel in den ersten fünf Wochen der Vorlesungszeit im Downloadcenter des Studienbüros veröffentlicht. Die Prüfungstermine im Fach Wirtschaftspädagogik werden in der Regel zu Beginn der Veranstaltungen von der jeweiligen Dozentin oder dem jeweiligen Dozenten bekanntgegeben.

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung bildet die rechtliche Grundlage für Ihr Studium und beinhaltet z. B. die Regelungen zur Abschlussarbeit, zum Wiederholen von Prüfungen etc. Sie finden die Prüfungsordnung im Downloadcenter des Studienbüros. Es wird empfohlen die Prüfungsordnung zu Beginn des Studiums durchzulesen.

Referendariat

Für die Bewerbung zum Referendariat ist das anschließende Studium im konsekutiven, lehramtsbezogenen Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik (M.Ed.) erforderlich. Für den Eintritt ins Referendariat im Land Rheinland-Pfalz ist u. a. eine einjährige berufspraktische Tätigkeit nachzuweisen. Nähere Informationen (Bewerbungsfristen, -unterlagen etc.) zum Referendariat im Land Rheinland-Pfalz können Sie den Internetseiten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz entnehmen. Der Zugang zum Referendariat obliegt dem jeweiligen Bundesland. Bitte informieren Sie sich dort.

Schwerpunktfach

Das Schwerpunktfach muss bereits bei der Bewerbung für den Studiengang angegeben werden. Es stehen 13 Schwerpunktfächer zur Auswahl. Eine entsprechende Übersicht finden Sie hier. Das Schwerpunktfach wird bereits ab dem ersten Semester studiert. Bei einigen Schwerpunktfächern (Fremdsprachen, Sport und Religionslehre) sind bereits vor Studienbeginn bestimmte Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des jeweiligen Faches oder der jeweiligen Studienfachberatung.
Das gewählte Schwerpunktfach ist im anschließenden Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik (M.Sc. und M.Ed.) fortzuführen. Wenn Sie das Schwerpunktfach Englisch, Französisch oder Spanisch studieren und den lehramtsbezogenen Masterstudiengang (M.Ed.) anstreben, müssen Sie entweder im Bachelor- oder im Masterstudiengang einen dreimonatigen Auslandsaufenthalt in einem Land der Zielsprache absolvieren. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Studienfachberatung des jeweiligen Faches. Die Schwerpunktfächer Management and Economics, Italienisch und Recht können im lehramtsbezogenen Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik (M.Ed.) nicht fortgeführt werden.

Tutoriumsmodul/Tätigkeit als Tutor

Studierende, die ab dem WiSe 2016/17 mit dem Studium begonnen haben und das Schwerpunktfach Management and Economics studieren, können das Tutoriumsmodul als eines der vier Wahlpflichtmodule im Schwerpunktfach absolvieren. Die Anmeldung zum Tutorium erfolgt per Bewerbung am jeweiligen Lehrstuhl. Bitte beachten Sie die Angaben zu der jeweiligen Bewerbungsphase der einzelnen Lehrstühle auf deren Internetseiten. Eine Anmeldung über JOGU-StINe ist nicht erforderlich.
Studierende mit einem anderen Schwerpunktfach können das Tutoriumsmodul in Form einer vorgezogenen Leistung erbringen. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt „Vorziehen von Leistungen (Tutorium) aus dem Masterstudiengang". Auch in diesem Fall erfolgt die Anmeldung/Bewerbung direkt beim jeweiligen Lehrstuhl und nicht über JOGU-StINe.

Übergang Bachelor-Master

Informationen zu den wirtschaftspädagogischen Masterstudiengängen an der JGU und ihren Zugangsvoraussetzungen sowie ihrem Inhalt finden Sie hier. Informationen zur Bewerbung erhalten Sie beim Studierendensekretariat der JGU.

Versuchspersonenstunden

Im Rahmen des Bachelorstudiengangs Wirtschaftspädagogik müssen vier Versuchspersonenstunden erbracht werden. Diese müssen bei der Anmeldung zur Bachelorarbeit im Studienbüro FB 03 nachgewiesen werden. Bei Fragen zu den Versuchspersonenstunden und den nächsten Befragungsterminen beachten Sie bitte das Informationsschreiben in der Kommunikationsplattform Reader oder wenden Sie sich an den Lehrstuhl von Frau Prof. Zlatkin-Troitschanskaia.

Vorziehen von Leistungen (Tutorium) aus dem Masterstudiengang

Es besteht die Möglichkeit das Tutoriumsmodul aus dem Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik, sowohl M.Sc. als auch M.Ed., vorzuziehen. Die Leistung wird im Bachelorstudiengang erbracht und später im entsprechenden Masterstudiengang anerkannt. Im M.Sc. Wirtschaftspädagogik wird die Leistung mit der konkreten Note anerkannt, im M.Ed. Wirtschaftspädagogik wird die Leistung mit „bestanden“/“nicht bestanden“ übernommen.
Alternativ kann das Tutoriumsmodul als Zusatzleistung im Bachelorstudiengang absolviert werden. Diese Zusatzleistung wird entsprechend bescheinigt. Eine Anerkennung im Masterstudiengang ist dann allerdings nicht möglich.
Neben dem Tutoriumsmodul können keine weiteren Leistungen aus den Masterstudiengängen
vorgezogen werden.

Wechsel des Schwerpunktfaches

Sie können das Schwerpunktfach nur durch einen offiziellen Fachwechsel beim Studierendensekretariat wechseln. Beachten Sie, dass der Fachwechsel nicht während des laufenden Semesters möglich ist, sondern nur zum jeweils nächsten Semester innerhalb der festgesetzten Bewerbungszeiträume. Genauere Informationen dazu finden Sie beim Studierendensekretariat unter folgendem Link.

Es sind teilweise Eignungsprüfungen bzw. sprachpraktische Eignungstest zu absolvieren und Sprachanforderungen zu beachten.

Es wird empfohlen vorab die Studienfachberatung Wirtschaftspädagogik aufzusuchen.

Wechsel einer Wahlpflichtmodulprüfung

Während des Bachelorstudiengangs besteht einmal die Möglichkeit des Wechsels einer Wahlpflichtmodulprüfung nach dem ersten, zweiten oder endgültigen Nichtbestehen. Der Wechsel ist per Formular (siehe Downloadcenter des Studienbüros) beim Studienbüro FB 03 zu beantragen. Es wird empfohlen diesen Wechseljoker nur nach reiflicher Überlegung einzusetzen, da ein Rückwechsel ausgeschlossen ist. Für das neue Modul haben Sie erneut drei Versuche. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung.

Wiederholung von Prüfungen

Sollten Sie eine Prüfung in den Fächern Wirtschaftswissenschaften oder Wirtschaftspädagogik nicht bestehen, sind Sie laut Prüfungsordnung verpflichtet den nächstmöglichen Wiederholungstermin wahrzunehmen. Nähere Informationen zum Thema Prüfungsanmeldung und Wiederholung von Prüfungen entnehmen Sie bitte dem im Downloadcenter des Studienbüros bereitgestellten Dokument "Prüfungsanmeldung Bachelor Wipäd". Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Condoluci (Prüfungsmanagerin Wipäd).

Zeugnis

Sobald Sie die im Bachelorstudiengang erforderlichen Prüfungsleistungen erbracht haben und diese auch alle bewertet in JOGU-StINe vorliegen, senden Sie bitte eine E-Mail an Frau Condoluci (studienbuero-wipaed@uni-mainz.de) mit der Bitte um Erstellung Ihrer Zeugnisdokumente. Ihre Zeugnisunterlagen werden dann erstellt, wobei dies bis zu sechs Wochen dauern kann. Zum Nachweis des abgeschlossenen Bachelorstudiums beim Studierendensekretariat oder vorab zu Bewerbungszwecken können wir Ihnen auf Antrag (per E-Mail) gerne eine „Vorläufige Bescheinigung über den Bachelorabschluss“ und/oder eine aktuelle Leistungsbescheinigung erstellen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Frau Condoluci, Prüfungsmanagerin Wipäd.
Die Zeugnisunterlagen umfassen eine Urkunde, ein Zeugnis, ein Transcript of Records und ein Diploma

Die Erstausstellung der Zeugnisunterlagen

  • Urkunde und Zeugnis,
  • Transcript of Records,
  • Diploma Supplement

(jeweils in deutscher und englischer Sprache) erfolgt gebührenfrei.

Für jede weitere Ausstellung der o.g. Dokumente fällt jeweils eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 28,- Euro an. Diese wird auf Grundlage von Ziffer 1.6.5 der Anlage zum Besonderen Gebührenverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz für die Bereiche Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung erhoben. Die Dokumente werden als Zweitausfertigung gekennzeichnet.
Beispiel 1: Benötigen Sie von Ihrer Urkunde und Ihrem Zeugnis (in deutscher Sprache) eine Zweitausfertigung, fallen Gebühren in Höhe von 28,- Euro an.
Beispiel 2: Falls Sie von Ihrer Urkunde und Ihrem Zeugnis sowie Ihrem Transcript of Records (jeweils in deutscher und englischer Sprache) eine Zweitausfertigung benötigen, fallen Gebühren in Höhe von 112,- Euro an.

Bitte gehen Sie bei der gebührenpflichtigen Ausstellung wie folgt vor:

  1. Stellen Sie per E-Mail an studienbuero-fb03@uni-mainz.de einen Antrag auf Zweitausstellung. Bitte geben Sie konkret an, welche der o.g. Abschlussdokumente Sie benötigen.
  2. Überweisen Sie die Gebühr (errechnet sich aus 28,- pro o.g. Dokument) an die Landeshochschulkasse Mainz (Empfänger) bei der Deutschen Bundesbank Mainz,
    BIC: MARKDEF1550,
    IBAN: DE25 5500 0000 0055 0015 11
    unter dem Verwendungszweck "Zweitausfertigung Auflistung der benötigen Dokumente",
  3. Senden Sie den Abbuchungsnachweis (als Anhang) per E-Mail an studienbuero-fb03@uni-mainz.de und nennen Sie die Postanschrift, an die die Dokumente gesendet werden sollen. Erst nach Eingang des Abbuchungsnachweises wird mit der Erstellung der Zweitausfertigungen begonnen. Dies kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.

Supplement. Sie werden nach Erstellung an die in Jogustine aufgeführte Adresse verschickt.

 

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FAQ M.Ed. Wirtschaftspädagogik

Allgemeine Anmeldung

Als Studierende oder Studierender des Masterstudiengangs Wirtschaftspädagogik müssen Sie zu Beginn ihres Studiums innerhalb der ersten vier Wochen der Vorlesungszeit eine allgemeine Anmeldung zum Studiengang vornehmen. Hierzu müssen Sie das Formular „Zulassung zu den Masterprüfungen“ (siehe Downloadcenter des Studienbüros) ausgefüllt und unterschrieben im Studienbüro FB 03 einreichen. Erst nachdem Sie diese Anmeldung vorgenommen haben, dürfen Sie an Prüfungen in Ihrem Studiengang teilnehmen.

Anerkennungen

In- und ausländische Studien- und Prüfungsleistungen sind anzuerkennen, wenn zu den zu ersetzenden Leistungen kein wesentlicher Unterschied besteht.

Für die Anerkennung benötigt werden aussagefähige Modul- oder Kursbeschreibungen (Syllabus), sowie das Zeugnis bzw. Transcript im Original oder als beglaubigte Kopie.

Wir empfehlen Ihnen bereits vor dem Auslandssemester ein Learning Agreement mit dem Studienbüro über mögliche anzuerkennende Leistungen abzuschließen. Hierbei werden die Anerkennungsmöglichkeiten aufgrund der Kursbeschreibungen bereits vorab geprüft und festgehalten. Das gibt Ihnen Planungssicherheit für den weiteren Studienverlauf.

Die Notenumrechnung an der Uni Mainz erfolgt unter Benutzung von Einstufungstabellen, soweit diese von der ausländischen Hochschule vorliegen, und ansonsten mit der "modifzierten Bayerischen Formel". In den wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen können auf Antrag auch einzelne Leistungen ohne Note - nur als "bestanden" - angerechnet werden.

Zur Anerkennung von Leistungen im Schwerpunktfach (außer Unternehmensrechnung/Controlling bzw. Management and Economics) wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung des jeweiligen Faches.

Ansprechpartner

Wenn Sie Fragen zur Lehrveranstaltungs- oder Prüfungsanmeldung in Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftspädagogik haben, wenden Sie sich bitte an Frau Condoluci (Prüfungsmanagerin Wipäd). Bei Fragen zu Lehrveranstaltungs- oder Prüfungsanmeldungen im 2. Fach wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Person im Studienbüro/Prüfungsamt Ihres 2. Faches. Sollten Sie Unstimmigkeiten in Ihrer Leistungsübersicht entdecken, wenden Sie sich bitte immer an das für die Leistung zuständige Studienbüro/Prüfungsamt, d. h. bei Unstimmigkeiten in einem Modul des Zweitfaches Deutsch, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro Deutsch. Bei Fragen zur Studienverlaufsplanung können Sie sich an die Studienfachberatung wenden.

Auslandsaufenthalt (2. Fach)

Wenn Sie das Zweitfach Englisch, Französisch oder Spanisch studieren, müssen Sie entweder im Bachelor- oder im Masterstudiengang einen dreimonatigen Auslandsaufenthalt in einem Land der Zielsprache absolvieren. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Studienfachberatung des jeweiligen Faches.

Auslandssemester

Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten eines Auslandssemesters erhalten Sie beim Erasmusbüro des Fachbereichs und der Abteilung Internationales. Ein Besuch der Studienfachberatung ist zu empfehlen, um den weiteren Studienverlauf zu planen.

Erkrankung während der Prüfungsphase

Wenn Sie die Teilnahme an einer Prüfung krankheitsbedingt versäumen, ist folgendes zu beachten: Die Erkrankung ist unverzüglich durch ein ärztliches Attest nachzuweisen, d. h. spätestens am dritten Tag nach dem Prüfungstermin muss das Attest (Original) dem Studienbüro vorliegen. Hinweise zum Vorgehen bei der zweiten Krankmeldung bei der gleichen Prüfung entnehmen Sie bitte dem im Downloadcenter des Studienbüros FB 03 bereitgestellten Informationsschreiben. Gleiches gilt bei einer Erkrankung während der Bearbeitung der Abschlussarbeit. Bei Fragen wenden Sie sich bitte unverzüglich an Frau Condoluci (Prüfungsmanagerin Wipäd).

Kurse des Fremdsprachenzentrums

Kurse am Fremdsprachenzentrum sind nicht Bestandteil des Masterstudiengangs Wirtschaftspädagogik. Aus diesem Grund fließen dort erbrachte Leistungspunkte nicht in den Masterstudiengang ein. Es handelt sich ausschließlich um freiwillige Zusatzleistungen.

Kurzübersicht

Einen ersten Überblick über Ihren Studiengang erhalten Sie in der Kurzübersicht. Diese wird im Downloadcenter des Studienbüros bereitgestellt.

Lehrveranstaltungsanmeldung

Die Anmeldung zu den Modulen und Lehrveranstaltungen erfolgt jedes Semester innerhalb bestimmter Anmeldephasen über JOGU-StINe. Die konkreten Anmeldephasen können Sie hier einsehen. In den ersten beiden Phasen ist es unerheblich zu welchem Zeitpunkt innerhalb der jeweiligen Phase Sie sich anmelden, es werden zunächst alle Anmeldungen gesammelt und erst nachdem die Anmeldephase beendet ist, werden die Plätze gemäß der Senatsrichtlinie der JGU verteilt. In den wirtschaftspädagogischen Lehrveranstaltungen werden die Plätze zudem gemäß der Richtlinie „höhere Fachsemester bevorzugt“ verteilt. In der dritten Anmeldephase werden die noch vorhandenen Plätze gemäß „first-come-first-served“ vergeben.

Leistungsübersicht

Falls Sie z. B. für eine Bewerbung eine Leistungsübersicht benötigen, können Sie diese bei Frau Condoluci per E-Mail ( studienbuero-wipaed@uni-mainz.de) beantragen. In der Regel liegt Ihre Leistungsübersicht am darauffolgenden Werktag im Infobüro des Studienbüros zur Abholung bereit. Sie erhalten eine Leistungsübersicht pro Semester. Sollten Sie mehrere Übersichten, z. B. für mehrere Bewerbungen o. ä. benötigen, fertigen Sie bitte eigenständig Kopien an und lassen diese z. B. beim Bürgeramt der Stadt Mainz beglaubigen. Das Studienbüro kann keine Beglaubigungen ausstellen.

Masterarbeit

Es ist folgende Regelung zu beachten: Die beiden Abschlussarbeiten, Bachelor- und Masterarbeit dürfen nicht im gleichen Fach geschrieben werden. Eine der beiden Abschlussarbeiten, Bachelor- oder Masterarbeit, muss im Fach Wirtschaft (inklusive Fachdidaktik) geschrieben werden. Die Masterarbeit darf nicht in der Wirtschaftspädagogik geschrieben werden.

Unabhängig davon in welchem Fach Sie die Masterarbeit schreiben, ist immer ein Masterseminar (6 LP) im gleichen Fach vorgelagert. Masterseminar und -arbeit werden im gleichen Semester absolviert und Sie erhalten bei erfolgreichem Bestehen sechs LP für das Masterseminar und weitere 20 LP für die Masterarbeit. Es handelt sich somit um zwei Leistungen, die separat voneinander bewertet werden.

Bevor Sie mit der Masterarbeit beginnen müssen Sie 60 LP erreicht haben und drei Versuchspersonenstunden nachweisen sowie den Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit beim Studienbüro FB 03 stellen. Den entsprechenden Antrag finden Sie im Downloadcenter des Studienbüros. Dieses Formblatt legen Sie beim Studienbüro FB 03 vor, wo Sie dann zur Masterarbeit zugelassen werden. Im Anschluss legen Sie dieses Formblatt Ihrem Betreuer vor, der den Titel Ihrer Masterarbeit sowie Start- und Enddatum einträgt. Sie und Ihr Betreuer unterschreiben das Formblatt, das dann
wieder an das Studienbüro FB 03 zurückgeht. Eine Anmeldung über JOGU-StINe ist nicht erforderlich.

Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt sechs Monate und Sie erhalten bei erfolgreichem Bestehen 20 LP für die Masterarbeit. Die Masterarbeit muss nur in elektronischer Form beim Studienbüro eingereicht werden. Senden Sie dazu eine E-Mail mit der Arbeit als PDF und der unterschriebenen eidesstattlichen Erklärung im Anhang (lesbares Foto oder Scan) von Ihrer studentischen E-Mail-Adresse an  studienbuero-fb03@uni-mainz.de. Mit der vollständigen E-Mail gilt die Arbeit als abgegeben und nicht mehr änderbar.

Im Fall von Krankheit während der Bearbeitungszeit beachten Sie bitte die Hinweise in dem im Downloadcenter des Studienbüros bereitgestellten Informationsschreiben „Krankheit während der Prüfungsphase“.

Masterseminar

Der Masterarbeit (20 LP) ist immer ein Masterseminar (6 LP) im gleichen Fach vorgelagert, in dem eine schriftliche Ausarbeitung (Exposé) und eine mündliche Prüfung in Form eines Referats mit anschließenden Prüfungsfragen zu erbringen sind. Die Prüfungsordnung sieht vor, dass zu dieser mündlichen Prüfung in Form eines Referats eine vom zuständigen Ministerium benannte Person als zusätzliche Prüferin oder Prüfer einzuladen ist (§ 12 Abs. 1 PO). Die Prüfung im Masterseminar und die Masterarbeit werden in der Regel im gleichen Semester absolviert.

Masterseminar und -arbeit in der Fachdidaktik Wirtschaft
Wenn Sie das Masterseminar und die Masterarbeit in der Fachdidaktik Wirtschaft absolvieren möchten, müssen Sie zuvor (in der Regel im Semester davor) das Seminar „Aktuelle Themen empirischer Berufsbildungsforschung“ besuchen. Beachten Sie, dass die Vorbereitungen für die Masterarbeit bereits über ein halbes Jahr vor Beginn der Schreibzeit beginnen. Nähere Informationen (Zeitplan etc.) zum Masterseminar in der Fachdidaktik Wirtschaft können dem Leitfaden zum Masterseminar (siehe Kommunikationsplattform im Reader) entnommen werden. Die Anmeldung zu dem Seminar erfolgt in der Regel nicht über JOGU-StINe, sondern direkt bei dem entsprechenden Lehrstuhl. Die Termine für die mündliche Prüfung werden vom jeweiligen Dozenten an das Studienbüro weitergeleitet, so dass Sie nicht das Formular „Mündliche Prüfung in Form eines Referats im Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik (M.Ed.)“ beim Studienbüro einreichen müssen.

Masterseminar und -arbeit im Fach Wirtschaft
Wenn Sie Ihre Masterarbeit im Fach Wirtschaft schreiben, müssen Sie als Alternative zum wirtschaftspädagogischen Masterseminar „Aktuelle Themen der empirischen Berufsbildungsforschung“ ein wirtschaftswissenschaftliches Seminar absolvieren. Idealerweise bereitet das Seminar inhaltlich auf die Masterarbeit vor. Für die daran anschließende Masterarbeit erhalten Sie weitere 20 LP. Die Anmeldung zu den wirtschaftswissenschaftlichen Seminaren erfolgt in der Regel nicht über JOGU-StINe, sondern direkt bei dem entsprechenden Lehrstuhl. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen auf den Internetseiten der einzelnen Lehrstühle. Sie müssen somit frühzeitig an einen Dozenten herantreten und fragen, ob Sie bei ihm ein Seminar besuchen und im Anschluss die Masterarbeit schreiben können. Um die mündliche Prüfung beim Landesprüfungsamt anzeigen zu können, müssen Sie dem Studienbüro (Frau Condoluci) den Termin für die mündliche Prüfung mindestens zwei Wochen vorher mit dem Formular „Mündliche Prüfung in Form eines Referats im Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik (M.Ed.)“ (siehe Downloadcenter des Studienbüros) mitteilen. Es ist zu empfehlen die Vereinbarungen mit dem Dozenten bereits während der ersten Lehrveranstaltungsanmeldephase getroffen zu haben, um die technische Umsetzung in JOGU-StINe einleiten zu können.

Masterseminar und -arbeit im 2. Fach
Wenn Sie in Ihre Masterarbeit im 2. Fach schreiben, müssen Sie als Alternative zum wirtschaftspädagogischen Masterseminar „Aktuelle Themen der empirischen Berufsbildungsforschung“ ein weiteres Seminar in Ihrem 2. Fach absolvieren. Idealerweise bereitet das Seminar inhaltlich auf die Masterarbeit vor. Für die daran anschließende Masterarbeit erhalten Sie weitere 20 LP. Die Anmeldung zum Seminar können Sie nicht über JOGU-StINe vornehmen. Sie müssen somit frühzeitig an einen Dozenten herantreten und fragen, ob Sie bei ihm ein Seminar besuchen und im Anschluss die Masterarbeit schreiben können. Um die mündliche Prüfung beim Landesprüfungsamt anzeigen zu können, müssen Sie dem Studienbüro (Frau Condoluci) den Termin für die mündliche Prüfung mindestens zwei Wochen vorher mit dem Formular „Mündliche Prüfung in Form eines Referats im Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik (M.Ed.)“ (siehe Downloadcenter des Studienbüros) mitteilen. Es ist zu empfehlen die Vereinbarungen mit dem Dozenten bereits während der ersten Lehrveranstaltungsanmeldephase getroffen zu haben, um die technische Umsetzung in JOGU-StINe einleiten zu können.

Modulhandbuch

Dem Modulhandbuch können Sie die Inhalte der Module im Bereich Wirtschaft und Wirtschaftspädagogik entnehmen. Sie finden das Modulhandbuch im Downloadcenter des Studienbüros. Die Inhalte Ihres 2. Faches können Sie dem fachspezifischen Anhang der Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien in der jeweils gültigen Fassung entnehmen. Diese beiden Dokumente bilden zusammen mit der Kurzübersicht zum Studiengang die Grundlage für Ihre Stundenplangestaltung in jedem Semester. Bei Fragen können Sie sich an die Studienfachberatung wenden.

Mündliche Prüfung

Im Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik müssen Sie in allen drei Fächern eine mündliche Prüfung absolvieren. Die Prüfungsordnung sieht vor, dass zu dieser mündlichen Prüfung in Form eines Referats eine vom zuständigen Ministerium benannte Person als zusätzliche Prüferin oder Prüfer einzuladen ist (§ 12 Abs. 1 PO).

Mündliche Prüfung im Fach Wirtschaftspädagogik
Die mündliche Prüfung in Form eines Referats mit anschließenden Prüfungsfragen müssen Sie im Fach Wirtschaftspädagogik im Rahmen der Veranstaltung „Aktuelle Themen der empirischen Berufsbildungsforschung“ absolvieren. Die Termine für die mündliche Prüfung werden vom jeweiligen Dozenten an das Studienbüro weitergeleitet, so dass Sie nicht das Formular „Mündliche Prüfung in Form eines Referats im Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik (M.Ed.)“beim Studienbüro einreichen müssen.
Wenn Sie Ihre Masterarbeit im Fach Wirtschaft oder im 2. Fach schreiben, müssen Sie alternativ zu der Veranstaltung „Aktuelle Themen der empirischen Berufsbildungsforschung“ ein wirtschaftswissenschaftliches Seminar bzw. ein Seminar in Ihrem 2. Fach absolvieren. Die mündliche Prüfung findet dann in dem Seminar statt. Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen unter dem FAQ-Punkt „Masterseminar“.

Mündliche Prüfung im Fach Wirtschaft
Die mündliche Prüfung in Form eines Referats mit anschließenden Prüfungsfragen müssen Sie im Fach Wirtschaft im Rahmen der Veranstaltung „Analyse, Evaluation und Steuerung von Lehr-Lernprozessen“ absolvieren. Die Termine für die mündliche Prüfung werden vom jeweiligen Dozenten an das Studienbüro weitergeleitet, so dass Sie nicht das Formular „Mündliche Prüfung in Form eines Referats im Masterstudiengang
Wirtschaftspädagogik (M.Ed.)“ beim Studienbüro einreichen müssen.

Mündliche Prüfung im 2. Fach
Mit der mündlichen Prüfung schließen Sie Ihr 2. Fach ab. Bei Fragen zur mündlichen Prüfung im 2. Fach, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro/Prüfungsamt Ihres 2. Faches.

Praktikum

Im Masterstudiengang ist das dreiwöchige Vertiefende Praktikum Master zu absolvieren. Informationen zu diesem Praktikum finden Sie hier. Im Anschluss an das Praktikum ist ein Praktikumsbericht anzufertigen, der vom Dozenten in der nachbereitenden Lehrveranstaltung „Traditionelle und komplexe LLA“ begutachtet wird. Die Vorgaben für die Erstellung des Praktikumsberichts sind dem Praktikumsleitfaden (siehe Downloadcenter des Studienbüros) zu entnehmen. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Praktikumsplattform des Landes RLP. Eine Anmeldung über JOGU-StINe ist nicht erforderlich. Die Eintragung des Praktikums in Ihre Leistungsübersicht in JOGU-StINe wird zu einem späteren Zeitpunkt durch das Studienbüro vorgenommen.

Prüfungsanmeldung

Die Prüfungsanmeldung erfolgt in der Regel gegen Mitte der Vorlesungszeit innerhalb einer vorgegebenen Frist über JOGU-StINe. Die konkrete Prüfungsanmeldephase können Sie hier einsehen. Nur innerhalb dieser Phase kann eine An- oder Abmeldung erfolgen. Bitte überprüfen Sie innerhalb der Prüfungsanmeldephase in JOGU-StINe , ob Sie zu den gewünschten Prüfungen angemeldet sind. Nach Ablauf dieser Phase werden auch vom Studienbüro keine Anmeldungen mehr vorgenommen. Sollten Sie die Prüfungsanmeldung verpassen, werden Sie nicht nachgemeldet und können nicht an der Prüfung teilnehmen. Weitere Informationen zum Thema Prüfungsanmeldung können Sie dem im Downloadcenter des Studienbüros bereitgestellten Dokument „Prüfungsanmeldung Master Wipäd“ entnehmen. Bei Fragen und Anmeldeproblemen wenden Sie sich bitte innerhalb der Frist an das für die Prüfung zuständige Studienbüro/Prüfungsamt. Tritt z. B. bei der Anmeldung zu einer wirtschaftswissenschaftlichen Prüfung ein Problem auf, wenden Sie sich bitte an Frau Condoluci (Prüfungsmanagerin Wipäd).

Hinweis zur Prüfungsanmeldung bei den wirtschaftspädagogischen Veranstaltungen: In diesen Veranstaltungen (Ausnahme: Vorlesungen) melden Sie sich bereits bei der Anmeldung zur Lehrveranstaltung automatisch zur Prüfung an, indem Sie eine TAN eingeben müssen.

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung bildet die rechtliche Grundlage für Ihr Studium und beinhaltet z. B. die Regelungen zur Abschlussarbeit, zum Wiederholen von Prüfungen etc. Sie finden die Prüfungsordnung im Downloadcenter des Studienbüros. Es wird empfohlen die Prüfungsordnung zu Beginn des Studiums durchzulesen.

Prüfungstermine

Die Termine für die wirtschaftswissenschaftlichen Klausuren werden in der Regel in den ersten fünf Wochen der Vorlesungszeit im Downloadcenter des Studienbüros veröffentlicht. Die Prüfungstermine im Fach Wirtschaftspädagogik werden in der Regel zu Beginn der Veranstaltungen vom jeweiligen Dozenten bekanntgegeben.

Referendariat

Für den Eintritt ins Referendariat im Land Rheinland-Pfalz ist u. a. eine einjährige berufspraktische Tätigkeit nachzuweisen. Nähere Informationen können Sie den Internetseiten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz entnehmen. Der Zugang zum Referendariat obliegt dem jeweiligen Bundesland. Bitte informieren Sie sich dort.

Die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen oder Gymnasien beantragen Sie beim fachlich zuständigen Ministerium (Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen). Bitte beantragen Sie diese Anerkennung umgehend nach Erhalt  über den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsleistungen des Masterstudienganges. Nähe Informationen dazu finden Sie hier.

Versuchspersonenstunden

Während Ihres Studiums müssen Sie insgesamt drei Versuchspersonenstunden absolvieren, d. h. Sie müssen insgesamt drei Stunden an Befragungen des Lehrstuhls Wirtschaftspädagogik (in der Regel sind es Befragungen, bei denen Sie einen Fragebogen ausfüllen) teilnehmen. Die drei Versuchspersonenstunden müssen Sie bei der Anmeldung zur Masterarbeit nachweisen. Bei Fragen zu den Versuchspersonenstunden und den nächsten Befragungsterminen wenden Sie sich bitte an den Lehrstuhl von Frau Prof. Zlatkin-Troitschanskaia.

Vorgezogene Leistung (Tätigkeit als Tutor)

Wenn Sie im Bachelorstudiengang Wirtschaftspädagogik die Veranstaltung Tutorium (Tätigkeit als Tutor) aus dem Masterstudiengang vorgezogenen haben, wird Ihnen diese im Masterstudiengang angerechnet. Dies erfolgt in der Regel automatisch durch das Studienbüro (Frau Condoluci). Sichtbar wird die Leistung für Sie in JOGU-StINe erst, wenn Sie das Modul „Tutorium und Projekt“ abgeschlossen haben.

Wechsel eines Wahlpflichtmoduls

Während des Masterstudiengangs besteht einmal die Möglichkeit des Wechsels einer Wahlpflichtmodulprüfung nach dem ersten, zweiten oder endgültigen Nichtbestehen. Der Wechsel ist per Formular "Wechsel einer Wahlpflichtmodulprüfung" (siehe Downloadcenter des Studienbüros) beim Studienbüro FB 03 zu beantragen. Es wird empfohlen diesen Wechseljoker nur nach reiflicher Überlegung einzusetzen, da ein Rückwechsel ausgeschlossen ist. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung.

Wiederholung von Prüfungen

Sollten Sie eine Prüfung nicht bestehen, sind Sie laut Prüfungsordnung nicht verpflichtet den nächstmöglichen Prüfungstermin wahrzunehmen. Allerdings dürfen die erste und zweite Wiederholung der Prüfung nicht später als ein Jahr und sechs Monate nach dem ersten Termin erfolgen. Die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen erfolgt in der Regel ebenfalls über JOGU-StINe. Bei Anmeldeproblemen melden Sie sich bitte innerhalb der Frist bei dem für die Prüfung zuständigen Studienbüro/Prüfungsamt. D. h. bei Anmeldeproblemen zu wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungen, wenden Sie sich bitte an Frau Condoluci (Prüfungsmanagerin Wipäd).

Zeugnis

Sobald Sie die im Masterstudiengang erforderlichen Prüfungsleistungen erbracht haben und diese auch alle bewertet in JOGU-StINe vorliegen, senden Sie bitte eine E-Mail an Frau Condoluci (studienbuero-wipaed@uni-mainz.de) mit der Bitte um Erstellung Ihrer Zeugnisdokumente. Ihre Zeugnisunterlagen werden dann erstellt, wobei dies bis zu sechs Wochen dauern kann. Zum Nachweis des abgeschlossenen Masterstudiums beim Studierendensekretariat oder vorab zu Bewerbungszwecken können wir Ihnen auf Antrag (per E-Mail) gerne eine „Vorläufige Bescheinigung über den Masterabschluss“ und/oder eine aktuelle Leistungsbescheinigung erstellen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Frau Condoluci, Prüfungsmanagerin Wipäd.
Die Zeugnisunterlagen umfassen eine Urkunde, ein Zeugnis, ein Transcript of Records und ein Diploma Supplement. Sie werden nach Erstellung an die in Jogustine aufgeführte Adresse verschickt

Die Erstausstellung der Zeugnisunterlagen

  • Urkunde und Zeugnis,
  • Transcript of Records,
  • Diploma Supplement

(jeweils in deutscher und englischer Sprache) erfolgt gebührenfrei.

Für jede weitere Ausstellung der o.g. Dokumente fällt jeweils eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 28,- Euro an. Diese wird auf Grundlage von Ziffer 1.6.5 der Anlage zum Besonderen Gebührenverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz für die Bereiche Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung erhoben. Die Dokumente werden als Zweitausfertigung gekennzeichnet.
Beispiel 1: Benötigen Sie von Ihrer Urkunde und Ihrem Zeugnis (in deutscher Sprache) eine Zweitausfertigung, fallen Gebühren in Höhe von 28,- Euro an.
Beispiel 2: Falls Sie von Ihrer Urkunde und Ihrem Zeugnis sowie Ihrem Transcript of Records (jeweils in deutscher und englischer Sprache) eine Zweitausfertigung benötigen, fallen Gebühren in Höhe von 112,- Euro an.

Bitte gehen Sie bei der gebührenpflichtigen Ausstellung wie folgt vor:

  1. Stellen Sie per E-Mail an studienbuero-fb03@uni-mainz.de einen Antrag auf Zweitausstellung. Bitte geben Sie konkret an, welche der o.g. Abschlussdokumente Sie benötigen.
  2. Überweisen Sie die Gebühr (errechnet sich aus 28,- pro o.g. Dokument) an die Landeshochschulkasse Mainz (Empfänger) bei der Deutschen Bundesbank Mainz,
    BIC: MARKDEF1550,
    IBAN: DE25 5500 0000 0055 0015 11
    unter dem Verwendungszweck "Zweitausfertigung Auflistung der benötigen Dokumente",
  3. Senden Sie den Abbuchungsnachweis (als Anhang) per E-Mail an studienbuero-fb03@uni-mainz.de und nennen Sie die Postanschrift, an die die Dokumente gesendet werden sollen. Erst nach Eingang des Abbuchungsnachweises wird mit der Erstellung der Zweitausfertigungen begonnen. Dies kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.

Zweites Fach

Das 2. Fach umfasst im lehramtsbezogenen Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik 15 LP und wird mit einer mündlichen Prüfung abgeschlossen. Wenn Sie das Zweitfach Englisch, Französisch oder Spanisch studieren, müssen Sie entweder im Bachelor- oder im Masterstudiengang einen dreimonatigen Auslandsaufenthalt in einem
Land der Zielsprache absolvieren. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Studienfachberatung des jeweiligen Faches.

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FAQ M.Sc. Management

Inhaltsverzeichnis

 

Bewerbung

Eine ausführliche Beschreibung des Bewerbungs- und Auswahlprozesses und der erforderlichen Unterlagen finden Sie hier.

Fachsemestereinstufung

Wenn Sie sich nicht bereits im selben Studiengang befinden und dennoch bereits an einer Hochschule in Deutschland Leistungen erbracht haben, die angerechnet werden können, lassen Sie sich vor der Bewerbung einen Bescheid über die Fachsemestereinstufung ausstellen. Die Fachsemestereinstufung richtet sich dabei nach dem Umfang der durchzuführenden Anerkennungen.

Anerkennung von Studienleistungen

In- und ausländische Studien- und Prüfungsleistungen sind anzuerkennen, wenn zu den zu ersetzenden Leistungen kein wesentlicher Unterschied besteht.

Für die Anerkennung benötigt werden aussagefähige Modul- oder Kursbeschreibungen (Syllabus), sowie das Zeugnis bzw. Transcript im Original oder als beglaubigte Kopie.

Wir empfehlen Ihnen bereits vor dem Auslandssemester ein Learning Agreement mit dem Studienbüro über mögliche anzuerkennende Leistungen abzuschließen. Hierbei werden die Anerkennungsmöglichkeiten aufgrund der Kursbeschreibungen bereits vorab geprüft und festgehalten. Das gibt Ihnen Planungssicherheit für den weiteren Studienverlauf.

Die Notenumrechnung an der Uni Mainz erfolgt unter Benutzung von Einstufungstabellen, soweit diese von der ausländischen Hochschule vorliegen, und ansonsten mit der "modifzierten Bayerischen Formel". In den wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen können auf Antrag auch einzelne Leistungen ohne Note - nur als "bestanden" - angerechnet werden.

Studienaufbau

Informationen über die aktuelle Programmstruktur und den Studienverlauf finden Sie hier:
M.Sc. Accounting and Finance
M.Sc. Management

Allgemeine Anmeldung zur Prüfung

Die allgemeine Anmeldung zur Prüfung müssen alle Studierenden, welche Prüfungsleistungen im Master Accounting and Finance oder Master Management erbringen möchten, einmalig zu Beginn des Studiums im Studienbüro des Fachbereiches 03 Rechts- und Wirtschaftswissenschaften abgeben. Die Frist zur Abgabe endet immer vier Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit. Bitte beachten Sie, dass nur Studierende, welche die allgemeine Anmeldung vorgenommen haben, berechtigt sind, an Prüfungen teilzunehmen. Das Formular („Formular Zulassung zu den Masterprüfungen") zur Anmeldung finden Sie im Downloadcenter des Studienbüros.

Modul- und Veranstaltungsanmeldung

Für das gewünschte Modul bzw. die Lehrveranstaltung können Sie sich über die Veranstaltungsanmeldung in Jogustine anmelden.

Weitere Informationen zur Anmeldung und zum Vorgehen in Jogustine finden Sie im Downloadbereich.

Modulprüfungen

Ein Modul kann aus mehreren Lehrveranstaltungen bestehen. Als Prüfungsform gibt es Modulabschlussprüfungen oder Modulteilprüfungen.

Modulabschlussprüfungen erstrecken sich über den gesamten Inhalt aller im Modul angebotenen Lehrveranstaltungen.

Bei Modulteilprüfungen erstreckt sich der Inhalt nur über eine einzelne Lehrveranstaltung. Wenn Sie eine Modulteilprüfung nicht bestehen, müssen Sie auch nur die nichtbestandene Modulteilprüfung wiederholen.

Ersatz von Modulteilprüfungen

Besteht ein Modul aus mehreren Wahlpflichtprüfungen, kann eine endgültig nicht bestandene Wahlpflichtprüfung durch eine andere Wahlpflichtprüfung des gleichen Moduls ersetzt werden. Die ersetzte Prüfungsleistung wird so lange als „offene Leistung“ vom Studienbüro geführt, bis sie bestanden wird oder als endgültig gescheitert gilt. Eine Modulteilprüfung gilt als endgültig nicht bestanden, wenn die zweite Wiederholungsprüfung als nicht bestanden gilt.

Für die Zeugniserstellung ist es notwendig, dass „offene Leistungen“ geschlossen werden. Daher informieren Sie bitte das Studienbüro über den Ersatz einer Modulteilprüfung wenn Sie das Modul abschließen wollen.

Ersatz von Modulen - Joker

Der Abbruch eines Moduls ist nach dem ersten, zweiten oder dritten Nicht-Bestehen möglich. Der Abbruch erfolgt durch Einreichen des "Joker"-Formulars im Studienbüro.

Es können nur ganze Module, nicht Modulteilprüfungen abgebrochen werden!

Insgesamt können im Master maximal zwei Joker eingesetzt werden. Das Formular finden Sie im Downloadcenter des Studienbüros.

Prüfungsanmeldung

Die Anmeldung zu den Prüfungen ist nur möglich, wenn zuvor die Anmeldung zum Modul und den dazugehörigen Lehrveranstaltungen (Vorlesung/Übung) erfolgt ist.

Studierende entscheiden selbst, ob sie nach dem Hören einer Lehrveranstaltung den Prüfungsstoff beherrschen und ob sie erstmalig an der Prüfung teilnehmen wollen. Sie müssen sich daher auch selbst in Jogustine zu den Prüfungen anmelden. Wenn Sie sich gegen die Prüfungsanmeldung entscheiden, melden Sie sich bitte wieder von Lehrveranstaltungen und Modul ab.

Die Prüfungsanmeldung findet in der zweiten Semesterhälfte statt. Der Anmeldezeitraum wird in Jogustine und durch Aushang bekannt gegeben. Nur während dieser Frist ist eine Anmeldung zu den Klausuren möglich. Eine nachträgliche Anmeldung durch das Studienbüro ist nicht möglich.

Bei Problemen wenden Sie sich bitte innerhalb der Anmeldefrist an die Prüfungsmanagerin.

Weitere Informationen finden Sie im Downloadcenter.

Wiederholung von Prüfungen

Als Masterstudierende können Sie Widerholungstermine nur wahrnehmen, wenn Sie bereits zum ersten Prüfungstermin angemeldet waren. Es steht Ihnen allerdings frei, ob Sie den nächsten oder übernächsten Termin für die Wiederholung wählen.

Sie müssen sich für die Wiederholungsklausur erneut selbst anmelden. Für Wiederholungsprüfungen wird in den Semesterferien eine extra Anmeldephase für Sie geschaltet, diese beginnt mit Veröffentlichung der Noten und endet eine Woche vor der jeweiligen Wiederholungsklausur.

Müssen Sie die Klausur aufgrund von Krankheit wiederholen, werden Sie vom Studienbüro automatisch für den nächstmöglichen Wiederholungstermin angemeldet.

Erkrankung während der Klausurphase

Wenn Sie die Teilnahme an einer Prüfung aus Krankheitsgründen versäumen, ist folgendes zu beachten:

Die Erkrankung ist unverzüglich durch ein ärztliches Attest und einem formlosen Anschreiben (Name, Matrikelnummer, Studiengang, Prüfungen an denen nicht teilgenommen wird/wurde) nachzuweisen, d. h. spätestens am dritten Tage nach dem Prüfungstermin muss das Attest (Original) dem Studienbüro vorliegen. Weitere Hinweise wie Sie ab der zweiten „Krankmeldung“ für die gleiche Klausur vorgehen finden Sie im Downloadcenter des Studienbüros.

Auslandsstudium

Wenn Sie sich für einen Auslandsaufenthalt entscheiden und Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen lassen wollen, sollten Sie vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts mit Herrn Pastor (Kontakt s. Ansprechpartner) ein Gespräch über die Anerkennungsfähigkeit dieser Studien- und Prüfungsleistungen führen.

Anmeldung zur Masterarbeit

Die Anmeldung zur Masterarbeit ist möglich, sofern Sie mindestens 60 Leistungspunkte erreicht haben. Für die Anmeldung zur Masterarbeit müssen Sie das im Downloadbereich zur Verfügung gestellte Formular ausfüllen. Geben Sie Namen und Matrikelnummer an und reichen Sie es beim Studienbüro FB 03 ein. Wenn Sie die Voraussetzungen zur Anmeldung der Masterarbeit erfüllen, wird Ihre Zulassung auf dem Antrag vermerkt. Anschließend muss ihr Betreuer das Thema der Masterarbeit und den Abgabetermin eintragen und den Antrag unterschreiben.

Bitte beachten Sie, dass bei englischsprachigen Masterarbeiten auch der zweite Teil des Formulars ausgefüllt werden muss und Sie in Ihrer Arbeit eine deutsche Zusammenfassung mit einbinden lassen müssen.

Das vollständig ausgefüllte Formular muss anschließend im Studienbüro FB 03 eingereicht werden. Ausführliche Informationen finden Sie im Downloadbereich.

Hinweise JOGU-StINe

Informationen zur Wahl der Spezialisierung und zur Anmeldung zu Modulen und Lehrveranstaltungen finden Sie im Downloadcenter in der Präsentation der Einführungsveranstaltung des jeweiligen Semesters.

Zeugnis

Die Erstausstellung der Zeugnisunterlagen

  • Urkunde und Zeugnis,
  • Transcript of Records,
  • Diploma Supplement

(jeweils in deutscher und englischer Sprache) erfolgt gebührenfrei.

Im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung kann eine Zweitausfertigung ausgestellt werden.

Für jede weitere Ausstellung der o.g. Dokumente fällt jeweils eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 28,- Euro an. Diese wird auf Grundlage von Ziffer 1.6.5 der Anlage zum Besonderen Gebührenverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz für die Bereiche Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung erhoben. Die Dokumente werden als Zweitausfertigung gekennzeichnet.
Beispiel 1: Benötigen Sie von Ihrer Urkunde und Ihrem Zeugnis (in deutscher Sprache) eine Zweitausfertigung, fallen Gebühren in Höhe von 28,- Euro an.
Beispiel 2: Falls Sie von Ihrer Urkunde und Ihrem Zeugnis sowie Ihrem Transcript of Records (jeweils in deutscher und englischer Sprache) eine Zweitausfertigung benötigen, fallen Gebühren in Höhe von 112,- Euro an.

Bitte gehen Sie bei der gebührenpflichtigen Ausstellung wie folgt vor:

  1. Stellen Sie per E-Mail an studienbuero-fb03@uni-mainz.de einen Antrag auf Zweitausstellung. Bitte geben Sie konkret an, welche der o.g. Abschlussdokumente Sie benötigen.
  2. Überweisen Sie die Gebühr (errechnet sich aus 28,- pro o.g. Dokument) an die Landeshochschulkasse Mainz (Empfänger) bei der Deutschen Bundesbank Mainz,
    BIC: MARKDEF1550,
    IBAN: DE25 5500 0000 0055 0015 11
    unter dem Verwendungszweck "Zweitausfertigung Auflistung der benötigen Dokumente",
  3. Senden Sie den Abbuchungsnachweis (als Anhang) per E-Mail an studienbuero-fb03@uni-mainz.de und nennen Sie die Postanschrift, an die die Dokumente gesendet werden sollen. Erst nach Eingang des Abbuchungsnachweises wird mit der Erstellung der Zweitausfertigungen begonnen. Dies kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.

 

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FaQ/Infos Diplom (ausgelaufen)

Gegebenenfalls können auf Grund von Corona abweichende Regelungen gelten. Sie finden diese unter den FAQ Corona Krise.

Kann ich mich in Mainz noch in das erste Fachsemester des Diplomstudiengangs einschreiben?

Nein. Eine Einschreibung in das erste Fachsemester für die Studiengänge Diplom-BWL und Diplom-VWL ist bereits seit dem Wintersemester 2007/08 nicht mehr möglich.

Ich studiere BWL bzw. VWL in ... Kann ich nach Mainz wechseln?

Da die Diplomstudiengänge BWL und VWL zum Wintersemester 2015/16 auslaufen, ist eine Einschreibung in die beiden Studiengänge nicht mehr möglich.

Ich komme von einer anderen Universität. Welche Scheine werden mir in Mainz anerkannt?

Bitte wenden Sie sich an die Ansprechpartner für Anerkennungen.

Wie ist das Hauptstudium im Diplomstudiengang BWL aufgebaut?

Das Hauptstudium im Diplomstudiengang BWL besteht aus den fünf wirtschaftswissenschaftlichen Blöcken ABWL, AVWL, erstes betriebswirtschaftliches Wahlfach, zweites betriebswirtschaftliches Wahlfach, dem Wahlpflichtblock sowie der Diplomarbeit. In ABWL und AVWL müssen jeweils 18 KP durch Klausuren erworben werden. In den beiden Wahlfächern sind jeweils 18 KP durch Klausuren, 5 KP durch ein Seminarschein sowie 7,5 KP durch eine mündliche Prüfung zu erbringen. In den Wahlpflichtblock müssen 23 KP eingebracht werden. Dies kann in Form eines ganzen Wahlfachs, durch zwei Teilwahlfächer oder durch die freie Kombination wirtschaftswissenschaftlicher Lehrveranstaltungen erfolgen. Sobald insgesamt 80 KP mit prüfungsrelevanten Studienleistungen erworben wurden, kann die Anmeldung zur Diplomarbeit (30 KP) erfolgen. Genauere Informationen hierzu finden Sie in der Prüfungsordnung.

Wie ist das Hauptstudium im Diplomstudiengang VWL aufgebaut?

Das Hauptstudium im Diplomstudiengang VWL besteht aus den drei volkswirtschaftlichen Kernfächern Volkswirtschaftstheorie, Volkswirtschaftspolitik und Finanzwissenschaft, in denen jeweils 18 KP durch Klausuren und jeweils 5 Kreditpunkte durch eine mündliche Prüfung zu erbringen sind. Des Weiteren müssen zwei der drei im Hauptstudium zu erbringenden Seminare aus den Kernfächern stammen. Die Seminare sind dabei vor der mündlichen Prüfung zu belegen. Darüber hinaus besteht das VWL Hauptstudium aus dem ABWL-Block, in dem ebenfalls 18 KP aus Klausuren zu erbringen sind, einem Wahlpflichtblock und der Diplomarbeit. Genauere Informationen hierzu finden Sie in der Prüfungsordnung.

Wie verhält es sich mit den Klausurterminen und Klausuranmeldungen im Hauptstudium?

Sie müssen sich für alle Klausuren (auch für den jeweiligen Wiederholungstermin) selbst anmelden. Dafür werden in Jogustine Anmeldefristen freigeschaltet. Bitte beachten Sie hierzu die Aushänge und Veröffentlichungen auf der Homepage des Studienbüros.

Was passiert, wenn ich im Hauptstudium eine Klausur im ersten Versuch (ohne Freiversuch) nicht bestehe?

Bestehen Sie im Hauptstudium eine Klausur im ersten Versuch (ohne Freiversuch) nicht, so müssen Sie diese zum nächst möglichen Termin zwingend wiederholen. Bei Nichtbestehen im Wiederholungsversuch werden trotzdem die Kreditpunkte vergeben; die 5,0 geht also in die Notenberechnung mit ein. Ein dritter Versuch zur Notenverbesserung kann an einem beliebigen Termin wahrgenommen werden, muss allerdings nicht. Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass in jedem Block (d.h. AVWL, ABWL, Wahlfächer) eine Durchschnittsnote von mind. 4,0 erreicht werden muss.

Wie sieht die Freiversuchsregelung im Hauptstudium aus?

Für jeden ERSTversuch bis einschließlich des 8. FS (Regelstudienzeit) erhält man automatisch einen Freiversuch. D.h., wird eine prüfungsrelevante Studienleistung zu einer Vorlesung, einer eigenständigen Übung oder einem Seminar oder eine mündliche Abschlussprüfung im ersten Versuch nicht bestanden, so gilt sie als nicht unternommen. Es steht Ihnen frei, ob und wann Sie die Klausur wiederholen, daher müssen Sie sich für den nächsten Klausurversuch selbst anmelden. Eine unter Freiversuchsbedingungen bestandene Klausurarbeit kann wiederum zum Zwecke der Notenverbesserung im nächstmöglichen Prüfungstermin wiederholt werden. Ergibt sich dabei eine bessere Note, wird diese bei der Berechnung der Endnote berücksichtigt, bei einer schlechteren Note bleibt die in der ersten Prüfung erzielte Note gültig.

Welche Regelungen gelten für mündliche Prüfungen und Seminare?

Mündliche Prüfungen und Seminare können nur einmal wiederholt werden. Tritt man erstmalig innerhalb der Regelstudienzeit an, so gelten auch hier Freiversuchsbedingungen. Verbesserungs- bzw. Wiederholungsmöglichkeiten müssen bis Ende des folgenden Semesters wahrgenommen werden. Für die mündliche Prüfung im Wahlfach Können Sie sich in der Regel erst anmelden, wenn alle Leistungen (18 KP aus Klausuren, 5 KP aus dem Seminar) bereits erbracht wurden.

Welche Regelungen gelten für die Diplomarbeit?

Die Diplomarbeit muss spätestens im zweiten Versuch bestanden werden. Es gibt keinen Freiversuch für Diplomarbeiten. Die Bearbeitungsdauer beträgt üblicherweise zwölf Wochen, in Ausnahmefällen bis zu sechs Monaten. Wird ein negatives Ergebnis mitgeteilt und sind bereits alle notwendigen Kreditpunkte ausschließlich der mündlichen Prüfungen erreicht, muss das nächste Diplomarbeitsthema spätestens drei Monate nach der Bekanntgabe der Note auf den ersten Versuch vergeben werden. Andernfalls läuft diese dreimonatige Frist ab der Mitteilung des Prüfungsergebnisses, das zum Erreichen der Mindest-Kreditpunktezahl führt.

Was passiert, wenn ich am Tag der Prüfung krank werde?

In diesem Fall muss ein amtsärztliches Attest vorgelegt werden. Geschieht dies nicht, gilt die Prüfung als nicht bestanden (5,0).

Ich studiere VWL im Magisterstudiengang. Welche Prüfungsleistungen des Diplomstudiengangs muss ich im zweiten Studienabschnitt erbringen und welche Regelungen sind zu beachten?

BWL als 2. Hauptfach im Magisterstudiengang:

Gebiete KP Leistungen
ABWL 18 3 aus 6 möglichen Vorlesungen zur Allgemeinen BWL sind zu belegen
Wahlfach 18 Vorlesungen und eigenständige Übungen eines Wahlfaches
5 Seminar aus diesem Wahlfach
5 Mündliche Prüfung über die Lehrveranstaltungen des Wahlfaches
Summe 46

BWL als Nebenfach im Magisterstudiengang:

Gebiete KP Leistungen
ABWL 6 1 aus 6 möglichen Vorlesungen zur Allgemeinen BWL ist zu belegen
Wahlfach 12 Vorlesungen und eigenständige Übungen eines Wahlfaches. Falls das Wahlfach Organisation belegt wird, entfällt die ABWL, dafür 18 KP im Wahlfach
5 Seminar aus diesem Wahlfach
Summe 23

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung.

Wie lange werden überhaupt noch Prüfungen im Diplomstudiengang angeboten?

Diplom-Vorlesungen werden bis zum Sommersemester 2012 angeboten, d.h. Sie müssen sich bis zu diesem Zeitpunkt für alle Lehrveranstaltungen angemeldet haben. Den Erstversuch können Sie bis zum Sommersemester 2013 unternehmen. Der letztmögliche Wiederholungsversuch wäre dann im Wintersemester 2013/14. Dies wird jedoch jeweils nur unter dem Vorbehalt möglich sein, dass der betreffende Lehrstuhl zu diesen Terminen noch eine Klausur im gewünschten Fach anbietet. Diplomarbeiten und mündliche Prüfungen können dagegen bis zum Wintersemester 2013/14 angemeldet werden. Eine Verlängerung der Wiederholungsmöglichkeiten sowie der Anmeldefrist zur Diplomarbeit und den mündlichen Prüfungen über das Wintersemester 2015/16 hinaus ist nicht möglich. Bitte beachten Sie die Informationen des Studienbüros Rechts- und Wirtschaftswissenschaften.

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