Für abweichende Informationen zum Jura-Studium klicken Sie bitte hier.
Inhaltsverzeichnis
Barrierefreies Studium
Leider sind nicht alle Räume der Universität barrierefrei zugänglich. Um bereits bei der Planung von Lehrveranstaltungs- und Prüfungsterminen die richtigen Räume auswählen zu können, bitten wir Sie um rechtzeitige Kontaktaufnahme vor Vorlesungsbeginn oder dem Prüfungstag mit unserer Lehrveranstaltungsmanagerin bzw. dem zuständigen Prüfungsmanager.
Allgemeine Informationen, wie Sie das Studium mit einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit an unserer Universität bewältigen können finden Sie bei der Servicestelle für barrierefreies Studieren. Sie stellt auch Informationsseiten zum barrierefreien Zugang zu Gebäuden und Räumen der Uni-Mainz bereit. Zu unserem Fachbereich gehören insbesondere
- Gebäude 1 226 "Rewi" ("Rewi I") mit den barrierefreien Hörsälen RW1 bis RW6. Auch PC-Pools, Fachbereichsbibliothek und Mitarbeiterbüros sind hier barrierefrei zu erreichen.
- Gebäude 1 121 "Altes Rewi" ("Rewi II") mit den barrierefreien Hörsälen HS I bis HS VII. Mit Ausnahme des Studienbüros (Fahrstuhl) sind die Hörsäle HS VIII und HS IX im Untergeschoss sowie die Mitarbeiterbüros dieses Gebäude nur über Treppenhäuser erreichbar.
Studium und Familie
Wir bemühen uns, ein Studium mit Kind durch geeignete Lehrveranstaltungstermine zu erleichtern. Die Lehrveranstaltungsplanung findet bereits vier Monate vor Vorlesungsbeginn ihren Abschluss. Spätere Verlegungen sind wegen der Vielzahl an Beteiligten und der Knappheit an Räumen schwierig. Bitte wenden Sie sich deshalb unmittelbar bei Einschreibung bzw. in der Mitte des vorhergehenden Semesters an folgende Studienfachberater, um Ihren weiteren Studienverlauf zu besprechen:
- für die Rechtswissenschaft: Axel Zibulski
Raum 01-303 (Altes ReWi)
Tel.: +49 (0) 6131-39 22526
Fax: +49 (0) 6131/39 25531
E-Mail: studienbuero-jura@uni-mainz.de - für die Wirtschaftswissenschaften: N.N.
Raum 01-305 (Altes ReWi)
Tel.: +49 (0) 6131 39 24070
Fax: +49 (0) 6131 39 25531
E-Mail: studienbuero-fb03@uni-mainz.de
Auch das Familien-Servicebüro der JGU hilft bei Problemen des Studierens mit Kind:
https://www.familienservice.uni-mainz.de/studieren-mit-kind/
Studienbeginn / Erstsemester
Das Vorlesungsverzeichnis finden Sie im Webportal JOGU-StINe unter dem Punkt Vorlesungen.
In der Einführungswoche - eine Woche vor Vorlesungsbeginn - finden die Einführungsveranstaltungen zu den Studiengängen am Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften statt. Tag und Uhrzeit können Sie der Studienstart Broschüre entnehmen, die Sie in der Regel zusammen mit Ihren Immatrikulationsunterlagen bekommen.
Wir empfehlen Ihnen dringend diese Einführungsveranstaltung zu besuchen. Sie werden dort alle wesentlichen Informationen zum Studienaufbau und zum zeitlichen Ablauf Ihres Studiums erhalten. Zudem erhalten Sie Informationen zu JOGU-StINe und der Anmeldung zu Lehrveranstaltungen sowie Prüfungen. Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen kann durchaus erst nach dem Besuch der Einführungsveranstaltung vorgenommen werden.
Fragen zum Studienaufbau und -verlauf richten Sie bitte nach dem Besuch der Einführungsveranstaltung ausschließlich an die Studienfachberatung Ihres Faches.
Bewerbung / Zulassung
Die Bewerbung erfolgt online über das Studierendensekretariat der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
Bei Fragen bezüglich des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.
Bescheid über Fachsemestereinstufung
Falls Sie bereits in Deutschland an einer universitären Einrichtung oder im Rahmen eines akkreditierten Studiengangs ein inhaltlich verwandtes Fach studieren oder studiert haben, müssen Sie sich auf das Fachsemester bewerben, in das Sie aufgrund der anzuerkennenden Leistungen einzustufen sind. Hierfür benötigen Sie eine Fachsemestereinstufung durch unserer Mitarbeiter für Anerkennungen und Einstufungen.
Das Studierendensekretariat stellt ein Formular für den Bescheid über die Fachsemestereinstufung bereit, dessen ersten Teil durch den Bewerber auszufüllen ist. Senden Sie uns dieses Formular zusammen mit einem aktuellen Nachweis (Kopie) Ihrer bisher erbrachen Studienleistungen. Sie müssen den Bescheid spätestens bei der Einschreibung im Studierendensekretariat vorlegen. Fachsemester im Bescheid und in der Zulassung müssen übereinstimmen!
Das eigentliche Anerkennung der bisheriger Studienleistungen kann erst nach der Einschreibung erfolgen. Hierfür sind die bestandenen und offenene Leistungen einschließlich Fehlversuchen im Original (oder als beglaubigte Kopie) nachzuweisen. Falls Anerkennbarkeit vorliegt, sind auch nicht bestandene Prüfungsversuche auf die Zahl der Wiederholungsprüfungen zu übertragen.
Anerkennungen
Außerhalb der JGU erbrachte Hochschulleistungen sind grundsätzlich anzuerkennen, wenn es keine wesentlichen Unterschiede in Inhalt, Umfang und Niveau gibt. Grundlage für die Anerkennung ist neben dem Nachweis der erbrachten Leistung und Note (im Original oder als beglaubigte Kopie) eine aussagefähige Kurs- bzw. Modulbeschreibung ("Syllabus").
Es ist empfehlenswert, bereits vor einem Auslandsaufenthalt gewünschte Anerkennungsmöglichkeiten prüfen zu lassen und ggf. als Learning Agreement festzuhalten. Sie können dies erheblich erleichtern, wenn Sie selbst eine gute Vorselektion infragekommender Angebote vornehmen.
Die Notenumrechnung erfolgt in den meisten Fällen mittels der so genannten "Modifizierten bayerischen Formel" (lineare Abbildung der Notensystem ohne Berücksichtigung nicht-bestandener Bewertungen). Soweit von der anderen Hochschule Notenstatistiken (Einstufungstabellen) vorliegen, werden diese zur Notenumrechnung herangezogen (Abbildung gemäß Häufigkeitsverteilung nach ECTS Users' Guide).
Leistungsnachweise / Transcript of Records
Falls Sie eine Leistungsübersicht in Deutsch oder Englisch benötigen, beantragen Sie diese bitte vorab per E-Mail ( studienbuero-fb03@uni-mainz.de). In der Regel liegt Ihre Leistungsübersicht am darauffolgenden Werktag im Infobüro des Studienbüros innerhalb der Öffnungszeiten zur Abholung bereit.
Sie erhalten eine Leistungsübersicht pro Semester und Sprache. Sollten Sie mehrere Übersichten benötigen (z.B. für Bewerbungen), fertigen Sie bitte eigenständig Kopien an und lassen diese z. B. beim Bürgeramt der Stadt Mainz beglaubigen. Das Studienbüro kann keine Beglaubigungen ausstellen.
Sie können Ihre Leistungsübersicht auch per Post unter Angabe Ihrer Matrikelnummer anfordern. Bitte legen Sie einen frankierten Rückumschlag bei, da sonst eine Bearbeitung
nicht möglich ist.
PUK und TAN JOGU-StINe
Informationen zur Verwendung von JOGU-StINe, zum TAN-Verfahren sowie zur Anforderung einer neuen TAN-Liste erhalten Sie auf der JOGU-StINe-Infoseite für Studierende bzw. für Lehrende. Einen Link auf diese Infoseite finden Sie auch, wenn Sie JOGU-StINe auf "Hilfe" klicken.