Die Ergebnisse der Klausuren werden Ihnen, sobald diese vorliegen, über Jogustine mitgeteilt. Die Zwischenprüfungsklausuren werden nicht zurückgegeben, sondern können eingesehen werden. Beachten Sie dazu bitte Folgendes:
1. Ein Antrag - am besten per Mail, auch schriftlich möglich - auf Einsicht für eine Klausur kann nur innerhalb einer Woche ab Bekanntmachung der Noten dieser Klausur gestellt werden.
2. Den Antrag für eine Klausur zu stellen, deren Noten noch nicht veröffentlicht sind, ist nicht möglich.
3. Die Anträge können per E-Mail oder Post geschickt, in den Sprechstunden abgegeben oder in den Briefkasten vor dem Studienbüro eingeworfen werden.
4. Nicht fristgerecht eingereichte Anträge sind ungültig.