Hier finden Sie Informationen zu den Übungen für Fortgeschrittene.
1. Anmeldung
Die Anmeldung zu den Übungen für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, Öffentlichen Recht und Strafrecht erfolgt - wie für die Vorlesungen auch - über das Studierendenportal Jogustine.
Eine gesonderte Anmeldung zu den Hausarbeiten ist nicht erforderlich.
Eine gesonderte Anmeldung zu den Klausuren ist erforderlich. Dazu erhalten Sie ca. zwei Wochen vor dem Klausurtermin eine E-Mail an Ihren Studierendenaccount ("...@students.uni-mainz.de"), in der Sie über die Anmeldung, insbesondere über die Anmeldefrist, informiert werden.
Nachdem Sie sich angemeldet haben, überprüft das Studienbüro, ob Sie teilnahmberechtigt sind. Dies setzt Folgendes voraus:
2. Teilnahmeberechtigung
- Die gesamte Zwischenprüfung wurde bestanden oder
- in dem Studienfach, in dem Sie an der Fortgeschrittenen-Übung teilnehmen möchten, haben Sie in mindestens zwei bestandenen Zwischenprüfungs-Abschlussklausuren in der Summe mindestens 10 Wertungspunkte erzielt und außerdem eine Anfänger-Hausarbeit bestanden, § 2 Abs. 6 Satz 2 ZwPO.
3. Erfolgreiche Teilnahme an einer Fortgeschrittenen-Übung
Das Bestehen einer Fortgeschrittenen-Übung setzt voraus, dass in einer Übung innerhalb eines Semesters sowohl eine Hausarbeit als auch eine Klausur bestanden werden. Die Hausarbeit kann vor oder nach der Vorlesungszeit bestanden werden, weil die erste 1. Hausarbeit eines Semesters immer zugleich als zweite Hausarbeit des vergangenen Semesters angeboten wird.