Urkunde/Ranking

Ausstellung der Prüfungsurkunde

Ist die Schwerpunktbereichsprüfung bestanden, stellt das Studienbüro eine Teilurkunde in doppelter Ausführung aus und sendet sie Ihnen so schnell wie möglich zu - eine Antragstellung Ihrerseits ist nicht erforderlich.

Das Doppel der Schwerpunkt-Teilurkunde reichen sie bitte beim Landesprüfungsamt ein.

Das Landesprüfungsamt stellt dann die Gesamt-Urkunde über die Erste juristische Prüfung aus, sobald auch das Pflichtfachexamen bestanden wurde.

Das Ergebnis der Schwerpunktbereichsprüfung geht mit 30 % in die Gesamtnote ein.

Ranking im universitären Schwerpunktexamen

Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen des universitären Schwerpunktteils in der ersten juristischen Prüfung haben die Möglichkeit, einen Nachweis der von ihnen belegten Platzziffer unter allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern eines Examenstermins zu erhalten. Dieses Angebot gilt für Kandidatinnen und Kandidaten ab der Kampagne Herbst 2010; für frühere Examenstermine ist der entprechende Nachweis nicht möglich.

Bitte stellen Sie einen Antrag auf den Nachweis Ihrer erzielten Platzziffer an das Studienbüro: studienbuero-jura@uni-mainz.de