Hochstufung

Wenn Sie bereits an einer anderen Universität im Examensstudiengang Rechtswissenschaft/Jura studiert haben (oder eingeschrieben waren), bewerben Sie sich direkt für jenes Fachsemester, das dem zuletzt an Ihrer bisherigen Universität absolvierten Fachsemester folgt. Die Fachsemesterzahl wird in diesem Fall von Amts wegen fortgeschrieben.

Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester kann erfolgen, wenn Ihnen Leistungen anerkannt werden, die außerhalb des Examensstudiengangs (z.B. im Rahmen eines Bachelor-, eines Nebenfach- oder eines Fachhochschul-Studiums) erworben wurden. Die verbindliche Einstufungsempfehlung erfolgt mit der Vorabanerkennung dieser Leistungen. Hierfür ist die Studienfachberatung Rechtswissenschaft der Johannes Gutenberg-Universität (im Studienbüro des Fachbereichs 03) zuständig.