Hier finden Sie Informationen über die Anerkennung extern (im In- oder Ausland) erbrachter Prüfungsleistungen. Zuständig ist die Studienfachberatung Jura, Frau Hub. Sofern Sie eine Anerkennung von Prüfungsleistungen über das Landesprüfungsamt für Juristen vorgenommen haben, muss die Anerkennung auch über die Studienfachberatung Jura erfolgen. Der Erlass von Praktikumszeiten erfolgt ausschließlich über das Landesprüfungsamt für Juristen.
Inhaltsverzeichnis
Juristische Zwischenprüfung
Anerkannt wird gemäß § 10 Abs. 1 Zwischenprüfungsordnung Rechtswissenschaft der JGU Mainz (ZwPO) die an einer anderen Universität bestandene juristische Zwischenprüfung im Ganzen. In diesem Fall kommt es nicht darauf an, aus welchen einzelnen Prüfungsleistungen sich die Zwischenprüfung an der bisherigen Universität zusammensetzt.
Anerkannt werden gem. § 10 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ZwPO aber auch einzelne Prüfungsleistungen, soweit sie vergleichbar sind (sowohl Klausuren als auch die an der Universität Mainz zu bestehende Hausarbeit). Dann muss die Zwischenprüfung in Mainz nach den Regeln der hiesigen Zwischenprüfungsordnung abgeschlossen werden. Da es hierfür eine zeitliche Grenze gibt (spätestens Ende des vierten Fachsemesters, in den Fällen eines möglichen Klausur-Nachversuchs eventuell noch bis Ende des sechsten Fachsemesters), sollten Sie vor einem Wechsel an die Universität Mainz unbedingt genau prüfen, ob Sie die geforderten Leistungen in der vorgegebenen Zeit noch erbringen können. Nach dem sechsten Fachsemester ist ein Wechsel an die Universität Mainz ausschließlich mit bestandener juristischer Zwischenprüfung möglich.
Grundlagenscheine
Grundlagenscheine werden Ihnen anerkannt, sofern Sie eine schriftliche Leistung in Gestalt einer Klausur, einer Hausarbeit oder eines Referats in einem der folgenden Fächer bestanden haben, §§ 1 Abs. 2 Nr. 1, 4 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 Satz 2 JAPO Rheinland-Pfalz:
- Deutsche Rechtsgeschichte
- Römisches Recht
- Verfassungsgeschichte der Neuzeit
- Privatrechtsgeschichte der Neuzeit
- Rechtsphilosophie
- Rechtssoziologie
- Juristische Methodenlehre (hier genügt eine allgemeine Einführung ins juristische Arbeiten, wie sie beispielsweise in Arbeitsgemeinschaften vermittelt wird, nicht).
Fachspezifischer Fremdsprachennachweis
Fremdsprachennachweise werden anerkannt, wenn Sie eine Prüfungsleistung (keine bloßen "Sitzscheine") in einer fremdsprachlichen Veranstaltung erbracht haben, die entweder juristische Inhalte hat oder juristische Fachsprache vermittelt. Es kommt nicht darauf an, in welcher Fremdsprache Sie den Nachweis erbracht haben. Eine Praktikum, das über drei Monate im Ausland erbracht wurde, wird als fachspezifischer Fremdsprachennachweis angerechnet, § 4 Abs, 3 JAPO Rheinland-Pfalz.
Übungen für Fortgeschrittene
An einer anderen Universität bestandene Übungen für Fortgeschrittene werden anerkannt, sofern Sie mittels einer bestandenen Klausur und einer bestandenen Hausarbeit erworben wurden. Da an der Universität Mainz Fortgeschrittenen-Übungen innerhalb eines Fachsemesters zu bestehen sind, werden Teilleistungen (also nur eine Klausur, nur eine Hausarbeit) nicht anerkannt. Beachten Sie, dass Sie bei einem Wechsel an die Universität Mainz in der Regel schon jene Hausarbeit schreiben können, die in der vorlesungsfreien Zeit vor Ihrem ersten Mainzer Semester angeboten wird. Berechtigt sind Sie dazu in jedem Fall, wenn Sie an Ihrer bisherigen Universität die juristische Zwischenprüfung schon bestanden haben. Sollten Sie die juristische Zwischenprüfung noch nicht bestanden haben, dann wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung Jura, um die Teilnahmeberechtigung zu klären.
Klausuren in Schwerpunktübungen
Anerkannt werden auch vergleichbare Prüfungsleistungen in Mainzer Teilschwerpunkten als Zulassungsvoraussetzung für das Schwerpunktexamen.