Nachfolgend informieren wir sie über die Anerkennung von Prüfungsleistungen, die Einstufung in ein (höheres) Fachsemester, Bewerbungsfristen und diesbezügliche Ansprechpartner.
Ein Wechsel an die Universität Mainz ist nur möglich, wenn Sie an einer anderen Hochschule noch nicht den Prüfungsanspruch verloren. Wenn Sie also im juristischen Examensstudiengang eingeschrieben waren, dürfen Sie weder in der juristischen Zwischenprüfung noch im ersten juristischen Examen (staatlicher Pflichtfachteil oder universitärer Schwerpunktteil) endgültig gescheitert sein.
Studierende, die nach dem ersten Fachsemester an die Universität Mainz wechseln, benötigen daher eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ihrer bisherigen Universität (s. alle Formulare). Damit bestätigt die bisherige Universität bzw. das bisherige Landesjustizprüfungsamt, dass noch Prüfungsanspruch besteht.
Informationen darüber, welche Prüfungsleistungen Ihnen im Einzelnen anerkannt werden, erhalten Sie hier.