Mündliches Probeexamen

Im Sommersemester 2025 bietet der Fachbereich 03 wieder ein mündliches Probeexamen an.

  1. Das mündliche Probeexamen richtet sich an alle Studierenden, die vor dem staatlichen Teil der ersten juristischen Prüfung stehen. Idealerweise besuchen Sie es spätestens ein halbes Jahr, bevor Sie die mündliche Prüfung im staatlichen Examen ablegen.
  2. Simuliert wird ein Prüfungsgespräch mit zwei Prüferinnen oder Prüfer, die auch im Examen selbst prüfen. Dabei werden zwei der drei Prüfungsfächer – Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht, Strafrecht – im Umfang von zehn Minuten pro Fach und Kandidatin oder Kandidat behandelt.
  3. Das nächste Probeexamen findet vom 25. Juni bis 03. Juli 2025 statt. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Probeexamen. Zuhörerinnen oder Zuhörer sind beim Probeexamen nicht zugelassen.
  4. Sie müssen sich zum mündlichen Probeexamen schriftlich beim Studienbüro des Fachbereichs 03 anmelden. Die Anmeldefrist endet am 05. Juni 2025. Eine Nachmeldung ist nicht möglich.
  5. Bitte werfen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular entweder direkt in den Briefkasten des Studienbüros zwischen den Büros von Frau Habelitz und Frau Ferro. Oder senden Sie das Formular per Post zu (Datum des Eingangs im Studienbüro entscheidend). Eine Anmeldung per Mail ist nicht zulässig.
  6. Das Anmeldeformular können Sie hier herunterladen.