Bachelor (Beifach)

Die Johannes Gutenberg-Universität bietet die folgenden drei juristischen Beifächer an:

a) Beifach Zivilrecht

b) Beifach Öffentliches Recht

c) Beifach Strafrechtspflege (mit neuem Curriculum ab Studienbeginn im Wintersemester 2020/21, s.u.)

Im Folgenden erhalten Sie Informationen zu den drei Beifächern. Sollten Sie nach Lektüre dieser Seite noch Fragen haben, können Sie sich gerne an die Mitarbeiter des Studienbüros (Jura) wenden.

Beachten Sie bitte auch die Präsentation auf der Seite zu den Einführungsveranstaltungen.

 

 

Inhaltsverzeichnis dieser Seite:

1. Umfang
2. Prüfungsordnung mit Modulanhängen
3. Kombinationsmöglichkeiten
4. Zulassungsbeschränkungen
5. Aufbau der drei Beifach-Studiengänge
6. Musterstudienverläufe
7. Inhalte der drei Beifächer

8. Erkrankung bei Beifachklausuren - Attestvorlage für den Arzt/Amtsarzt

1. Umfang

Jeder der drei Beifach-Studiengänge umfasst 60 Leistungspunkte (ECTS) und ist auf 6 Semester konzipiert.

2. Prüfungsordnung mit Modulanhängen

Die gemeinsame Prüfungsordnung für die drei Beifächer - die Modulanhänge eingeschlossen - können Sie hier herunterladen.

3. Kombinationsmöglichkeiten

Jedes der drei Beifächer kann mit jenen Studienfächern kombiniert werden, die als Kernfach im Rahmen von Zwei-Fach-Bachelor-Studiengängen der Johannes Gutenberg-Universität angeboten werden. Eine entsprechende Liste können Sie hier herunterladen.

4. Zulassungsbeschränkungen

Das Beifach Strafrechtspflege ist in allen Fachsemestern zulassungsbeschränkt. Die Beifächer Zivilrecht und Öffentliches Recht sind nur im ersten Fachsemester zulassungsbeschränkt, in allen höheren zulassungsfrei. Die NC-Werte vergangener Semester finden Sie hier.

5. Aufbau der drei Beifach-Studiengänge

a) Aufbau des Beifachs Zivilrecht

Das Modulhandbuch des Beifachs Zivilrecht können Sie hier als Pdf-Dokument herunterladen.

Das Studium setzt sich aus vier Pflichtmodulen und einem Wahlpflichtmodul zusammen. Inhalt der Module 1 und 2 sind im Wesentlichen die ersten drei Bücher des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), also dessen Allgemeiner Teil, das Schuldrecht sowie das Sachenrecht, jeweils mit ihrer Systematisierung und ihren wesentlichen Norminhalten, aber auch mit deren Anwendung und Auslegung in Rechtsprechung und Literatur. Gegenstand von Modul 3 ist die historische Basis des Zivilrechts, einschließlich dessen römisch-rechtlicher Grundlagen. In Modul 4 erfolgt eine hausarbeitsbezogene Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten. Modul 5 ermöglicht schließlich eine Spezialisierung in den Bereichen Arbeitsrecht (5.1), Familien- und Erbrecht (5.2) oder Handels- und Gesellschaftsrecht (5.3).

b) Aufbau des Beifachs Öffentliches Recht

Das Modulhandbuch des Beifachs Öffentliches Recht können Sie hier als Pdf-Dokument herunterladen.

Das Studium setzt sich aus vier Pflichtmodulen und einem Wahlpflichtmodul zusammen. Gegenstand von Modul 1 sind die rechtsphilosophischen und verfassungsgeschichtlichen Grundlagen des Öffentlichen Rechts. Inhalt der Module 2 bis 4 sind das Staats- und Verfassungsrecht, das Allgemeine Verwaltungsrecht sowie das Europarecht mit ihrer Systematisierung und ihren wesentlichen Norminhalten, aber auch mit deren Anwendung und Auslegung in Rechtsprechung und Literatur. Dabei werden zugleich juristische Methodenkenntnisse vermittelt. Modul 5 ermöglicht schließlich eine Spezialisierung in den Bereichen Internationales Recht (5.1), Medien- und Kulturrecht (5.2), Steuerrecht (5.3) oder Wirtschaft und Verwaltung (5.4).

c1) Aufbau des Beifachs Strafrechtspflege (bis Studienbeginn im Sommersemester 2020)

Das Modulhandbuch des Beifachs Strafrechtspflege (bis Sommer 2020) können Sie hier als Pdf-Dokument herunterladen.

Das Studium setzt sich aus fünf Pflichtmodulen zusammen. Gegenstand des Moduls 1 sind die Inhalte des Strafprozessrechts sowie die begleitende Vermittlung methodischer Kompetenzen, Modul 2 setzt sich aus Veranstaltungen zum Jugendstrafrecht, zum Sanktionenrecht sowie den Grundlagen der Kriminologie zusammen. Den Inhalt von Modul 3 machen rechtsgeschichtliche – insbesondere strafrechtsgeschichtliche – sowie rechtsphilosophische Grundlagen aus, bevor in den Modulen 4 und 5 überwiegend und vertieft kriminologische Kenntnisse mit Praxisbezug vermittelt werden.

c2) Aufbau des Beifachs Strafrechtspflege (ab Studienbeginn im Wintersemester 2020/21)

Das Modulhandbuch des Beifachs Strafrechtspflege (ab Winter 2020/21) können Sie hier als Pdf-Dokument herunterladen.

Das Studium setzt sich aus fünf Pflichtmodulen zusammen: Gegenstand des Moduls 1 ist der allgemeine Teil des Strafrechts; dazu gehören etwa die Voraussetzungen der Strafbarkeit, den Tatbestandsaufbau, Rechtswidrigkeit und Schuld, Vorsatz und Fahrlässigkeit, Irrtumslehren, Versuch und Vollendung sowie die Strafbarkeit bei der Tatbeteiligung mehrerer Personen; außerdem enthält Modul 1 eine ins Beifachstudium einführende Arbeitsgemeinschaft. Modul 2 kombiniert die Delikte gegen die Person (z. B. Mord/Totschlag und Körperverletzung) mit der Vorlesung zum Strafverfahrensrecht. Modul 3 setzt sich aus Veranstaltungen zum Jugendstrafrecht, zum Sanktionenrecht sowie den Grundlagen der Kriminologie zusammen, bevor in den Modulen 4 und 5 überwiegend und vertieft kriminologische Kenntnisse mit Praxisbezug vermittelt werden: Das Studium schließt dementsprechend mit einer kriminologischen Einzelfallanalyse im Seminar für angewandte Kriminologie ab.

 

6. Musterstudienverläufe

Musterstudienverläufe finden Sie in den jeweiligen Präsentationen aus der Einführungsveranstaltung.

 

7. Inhalte der drei Beifächer

a) Inhalte Zivilrecht

Das Bachelor-Beifach zielt auf die Vermittlung von Kenntnissen und Kompetenzen im Zivilrecht ab. Gegenstand des Beifachs sind die grundlegenden Regelungen der Rechtsbeziehungen unter Privaten, bei wahlweiser Einbeziehung des Rechts der abhängigen Beschäftigten, der familien- und erbrechtlichen Beziehungen oder des Wirtschaftsverkehrs. Neben den gesetzlichen Inhalten vermittelt das Beifach die Fähigkeit, juristische Fallgestaltungen im Zivilrecht eigenständig einer systemgerechten Lösung zuzuführen. Hierzu dienen die zivilrechtlichen Grundveranstaltungen des Staatsexamensstudiengangs, in denen nicht nur die erforderlichen Kenntnisse im materiellen Zivilrecht, sondern auch die Grundlagen der juristischen Falllösungstechnik vermittelt werden.

In einem besonderen Abschnitt des Beifachs werden der Umgang mit der juristischen Literatur und die richtige Art und Weise des wissenschaftlichen Zitierens vermittelt. Da jede Rechtsordnung eine zivilisatorische Kulturleistung darstellt und die einzelnen Rechtsvorschriften nur als geschichtlich gewachsene Regelungen verstanden werden können, deren Text und Inhalt zum Teil bereits sehr lange Zeit zurückreicht, werden überdies die historischen Vorbedingungen des Zivilrechts vermittelt, soweit diese für das Verständnis und die konkrete Anwendung des heute geltenden Rechts maßgeblich sind.

Schließlich vermittelt die Wahlpflicht-Spezialisierung in den Bereichen des Arbeitsrechts, des Familien- und Erbrechts oder des Handels- und Gesellschaftsrechts fundierte Spezialkenntnisse. Diese können für die Berufspraxis auch von Nicht-Volljuristen besonders relevant sein und ermöglichen es, im jeweiligen Teilbereich konkrete Problemgestaltungen zu bearbeiten.

b) Inhalte Öffentliches Recht

Das Bachelor-Beifach konzentriert sich auf den Bereich des Öffentlichen Rechts, zielt also auf die Vermittlung von Kenntnissen und Kompetenzen in der Summe aller Normen, die Träger hoheitlicher Gewalt berechtigen oder verpflichten. Dazu gehört zunächst die Einbeziehung das Staatsorganisationsrecht und die Grundrechte, die dem grundlegenden Charakter der beiden staatsrechtlichen Vorlesungen für das Öffentliche Recht Rechnung trägt. Zugleich weitet sich dadurch für Studierende, die sich in ihrem Kernfach beispielsweise aus politologischer oder publizistischer Sicht mit dem Grundgesetz befassen, die Perspektive in juristischer Hinsicht.

Gegenstand ist weiterhin das Verwaltungsrecht. So werden beispielsweise Grundbegriffe, Handlungsformen oder Rechtsmäßigkeitserfordernisse administrativen Handelns vermittelt. Zugleich soll dabei die Fähigkeit zur kritisch-reflektierenden Perspektivnahme auf exekutives Handeln gestärkt werden. Weiterhin wird in europarechtlichen Lehrveranstaltungen grundlegendes Wissen und Verständnis vom Recht der europäischen Institutionen wie der Grundfreiheiten vermittelt. Damit fächern sich die Pflichtinhalte des Bachelor-Beifachs Öffentliches Recht vom deutschen Staatsrecht über das deutsche Verwaltungsrecht bis zum Europarecht auf. Zugleich erfahren sie in einem Grundlagenmodul mit den Lehrveranstaltungen Verfassungsgeschichte der Neuzeit und Rechtsphilosophie eine historisch-philosophische Verankerung im europäischen Kontext.

Die Pflichtmodule des Beifachs „Öffentliches Recht“ vermitteln im Wesentlichen den Basis-Kanon öffentlich-rechtlicher Lehrveranstaltungen, wie er deutschlandweit an juristischen Fakultäten gelehrt wird. Damit verfolgt die Auswahl dieser Inhalte zugleich das Ziel, die Studierenden-Mobilität zu erhöhen. Die Auswahl der Wahlpflichtmodule trägt überdies der besonderen Profilierung des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) Rechnung. Für die internationale Ausrichtung der Universität wie auch ihres Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften steht das Angebot eines Wahlpflichtfaches „Internationales Recht“. Das Wahlpflichtfach „Medien- und Kulturrecht“ trägt der besonderen Medienausrichtung der JGU Rechnung und verzahnt das Bachelor-Beifach „Öffentliches Recht“ noch einmal dichter mit medienbezogenen Inhalten möglicher Kernfächer. Mit den Wahlpflichtfächern „Steuerrecht“ sowie „Wirtschaft und Verwaltung“ setzt sich darüber hinaus die wirtschaftsrechtliche Schwerpunktsetzung im Bachelor-Beifach Öffentliches Recht fort. Die beiden Teilschwerpunkte „Medien- und Kulturrecht“ und „Wirtschaft und Verwaltung“ tragen mit ihren Bezügen zum Zivilrecht außerdem der Rechtsentwicklung jüngerer Zeit Rechnung, die die Grenze zwischen Zivilrecht und Öffentlichem Recht zunehmend als fließend erscheinen lässt.

c) Inhalte Strafrechtspflege

Den Ausgangspunkt des Beifachs bilden die gesetzlichen Grundlagen für die Erziehung, Resozialisierung und Behandlung von Straftätern. Neben der Vermittlung der strafrechtlichen Grundlagen (allgemeiner Teil ds Strafrechts, Delikte gegen die Person) und einer allgemeinen Orientierung über die Funktionsweise der Strafrechtspflege, die anhand des Strafverfahrensrechts erfolgt, vermittelt das Beifach vor allem, wie die Strafrechtspflege bei der Verhängung und Vollstreckung strafrechtlicher Sanktionen und sonstiger Maßnahmen auf erfahrungswissenschaftliche, insbesondere kriminologische Expertise angewiesen ist. Diese Elemente münden in die abschließende Vermittlung praxisbezogener kriminologischer Kenntnisse.