JOGU-StINe für Juristen

JOGU-StINe ist das Online-Portal zur Organisation des Studiums für Studierende, Lehrende, Studienbüros und Verwaltung. Auf der Seite https://www.info.jogustine.uni-mainz.de finden Sie allgemeine Informationen zu JOGU-StINe.

Wir haben auf dieser Seite wichtige und spezielle Informationen für Studierende der Rechtwissenschaft zur Nutzung von JOGU-StINe zusammengestellt:

I. Module und Kurse

II. Allgemeines zur Anmeldung

III. Anmeldung zu Arbeitsgemeinschaften

 

I. Module und Kurse

Im Zuge der JOGU-StINe-Umstellung für Juristen haben sich auch ein paar neue Begriffe in die Jogustine-Terminologie eingeschlichen. So ist wiederholt von „Modulen“ und „Lehrveranstaltungen“ die Rede. Folgende Erläuterungen sind für die korrekte Anmeldung sehr wichtig und sollten daher genauestens gelesen werden. Ein einfaches Unterscheidungsmerkmal zwischen Modulen und Lehrveranstaltungen ist die jeweilige Nummer in JOGU-StINe. Module haben die Nummer M(oder Z).03.135.***, wohingegen Lehrveranstaltungen direkt mit der Nummer des zuständigen Fachbereichs beginnen, 03.135.***.

1. Lehrveranstaltungen

Lehrveranstaltungen sind die eigentlichen Veranstaltungen bzw. Vorlesungen. Jede Veranstaltung, die von der Universität offiziell angeboten wird, ist in JOGU-StINe mit einem Kurs assoziiert. Mit den Teilnehmerlisten in JOGU-StINe ist der elektronische Semesterapparat „Reader“ verbunden, so dass es unerlässlich ist, sich zu den Lehrveranstaltungen anzumelden, da ansonsten kein Zugang zu den Vorlesungsmaterialien besteht.

2. "Module"/Prüfungen

Der juristische Examensstudiengang ist in der Sache natürlich nicht modularisiert aufgebaut. Trotzdem verwenden wir in Jogustine das Werkzeug der "Module", denn sie sind für die korrekte Darstellung von Leistungen auf Ihrem Zeugnis wichtig. Daher gibt es "Module" für Juristen in JOGU-StINe i.d.R. immer dann, wenn eine Leistung erbracht wird (Zwischenprüfung, Große Übungen, Schwerpunkt). Module sind daher immer nur für die Prüfung wichtig und haben keinen direkten Bezug zu den Veranstaltungen. Module bündeln gelegentlich mehrere Lehrveranstaltungen auf ein Modul, wenn für diese Lehrveranstaltungen nur eine Klausur/Hausarbeit angeboten wird. Sie bilden somit eine Art Klammer um die einzelnen Veranstaltungen, die mit einem Leistungserwerb verbunden sind.

Bei der Prüfungsanmeldung muss man zwischen Zwischenprüfungsleistungen und sonstigen Leistungen unterscheiden. Weil bei Zwischenprüfungsleistungen eine Wiederholung der Klausur (außer zum Nachversuch) nicht möglich ist, muss man sich hierfür in der Prüfungsphase extra anmelden.

Beispiel: Zwischenprüfungsfach Schuldrecht AT: Schuldrecht AT hat drei Lehrveranstaltungen (Zwei Vorlesungen und eine AG). Es wird aber nur eine Klausur angeboten. Daher gibt es auch nur ein Modul Schuldrecht, das mit einer Klausur abschließt. Innerhalb dieses Moduls gibt es dann die drei Lehrveranstaltungen. Somit muss man sich zunächst auf das Modul anmelden und dann auf die jeweiligen Veranstaltungen. In der Prüfungsphase muss man sich dann, wenn gewünscht, auf die Klausur anmelden. Bei der Prüfungsanmeldung muss dann eine TAN eingegeben werden.

3. Anmeldung

Es ist wichtig, daran zu denken, dass Modulanmeldungen und Veranstaltungsanmeldungen immer getrennt voneinander stattfinden. Zuerst muss man sich für das Modul anmelden. Erst wenn man für das Modul angemeldet ist, sieht man die in dem Modul gebündelten Lehrveranstaltungen, zu denen man sich nun anmelden muss.

II. Allgemeines zur Anmeldung

1. Anmeldung zu Zwischenprüfungsveranstaltungen und -klausuren

a) Melden Sie sich zunächst in der Lehrveranstaltungs-Anmeldephase auf dem Modul an.

b) Jetzt können Sie sich auf die Veranstaltung und AGs anmelden (zur AG-Anmeldung siehe unten, IV.).

c) Klausuranmeldung:

  • Um eine Klausur in dem jeweiligen Zwischenprüfungsfach schreiben zu dürfen, müssen Sie sich in der Prüfungsanmeldephase auf die Klausur anmelden (TAN wird benötigt).

d) Nachversuche:

  • Nachversuche müssen spätestens bis zum Ende der Prüfungsanmeldephase per E-Mail an studienbuero-jura@uni-mainz.de angemeldet werden. (keine TAN notwendig).
    Sollten Veranstaltungsanmeldungen per regulärem Modul nicht möglich sein, verwenden Sie bitte das Modul „Veranstaltungsanmeldung für Nachversuche“.

2. Anmeldung zur Zwischenprüfungshausarbeit

Die Anmeldung zur Veranstaltung der Zwischenprüfungshausarbeit und zur Prüfung selbst (Anfertigen der kleinen Hausarbeit) ist während des ganzen Semesters möglich.

3. Anmeldung zu den Veranstaltungen und Klausuren in Grundlagenfächern

a) Melden Sie sich zunächst in der Lehrveranstaltungs-Anmeldephase für das Modul an.

b) Jetzt können Sie sich auf die Veranstaltung anmelden.

c) Melden Sie sich in der Prüfungsanmeldephase bitte auf die Klausur an (TAN wird benötigt).

4. Anmeldung zu den Großen Übungen

a) Melden Sie sich zunächst in der Lehrveranstaltungs-Anmeldephase für das Modul an.

b) Nun müssen Sie sich noch für die Veranstaltung „Große Übung“ anmelden. Ohne die Veranstaltungsanmeldung kann nicht auf die Unterlagen zugegriffen werden.

5. Anmeldung zu den Schwerpunkten

a) Melden Sie sich zunächst in der Lehrveranstaltungs-Anmeldephase für das jeweilige Schwerpunktmodul an (Ausnahme: Keine Modulanmeldung in Wirtschaft und Verwaltung I und II möglich bzw. nötig). Diese Modulanmeldung hat keine bindende Wirkung, insbesondere nicht für das Schwerpunktexamen. Sie können sich für die Module frei anmelden.

b) Nun müssen Sie sich noch für die einzelnen Veranstaltungen des jeweiligen Schwerpunkts anmelden. Zu den Klausuren müssen Sie sich auch manuell anmelden. Die Prüfungsanmeldephase für die Klausuren der Schwerpunktfächer besteht bis einem Tag vor der Klausur. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie sich auch von der Klausur abmelden. Sie können die Schwerpunktklausuren beliebig oft wiederholen. Nur die beste Note erscheint auf Ihren Leistungsauszügen.

c) Für die Schwerpunkte Wirtschaft und Verwaltung I und II erfolgt keine Modulanmeldungen. Sie melden sich unmittelbar zu den Veranstaltungen an und sind dann auch für die Semesterabschlussklausur der jeweiligen Vorlesung angemeldet.

d) Falls Sie eine Schwerpunktveranstaltung wiederholt besuchen möchten, diese Ihnen in JOGU-StINe aber nicht zur Anmeldung angezeigt wird (Fehlen des Anmeldebuttons), dann können Sie sich über den Pfad der "Höreranmeldung" anmelden. Sie erhalten auch auf diesem Weg Zugriff auf den Reader.

6. Anmeldung zu Veranstaltungen im Hauptstudium

Hier melden Sie sich bitte zunächst auf das Modul (z.B. "Veranstaltungen im Zivilrecht") und dann auf die Veranstaltungen an. Falls Sie eine Veranstaltung wiederholt besuchen möchten, diese Ihnen in JOGU-StINe aber nicht zur Anmeldung angezeigt wird (Fehlen des Anmeldebuttons), dann können Sie sich über den Pfad der "Höreranmeldung" anmelden. Sie erhalten auch auf diesem Weg Zugriff auf den Reader.

III. Anmeldung zu Arbeitsgemeinschaften

Die Plätze in den Arbeitsgemeinschaften (Schuldrecht, Gesetzliche Schuldverhältnisse, Strafrecht I, Strafrecht IV, Staatsrecht I und Allgemeines Verwaltungsrecht II) werden nach Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Ein erfolgreich gebuchter Platz steht Ihnen sofort zu. In einer belegten Arbeitsgemeinschaft können Sie einen Platz nur noch buchen, wenn sich eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer davon abgemeldet hat und dadurch wieder ein Platz frei geworden ist.

Die Anmeldung für die Arbeitsgemeinschaften beginnt im Wintersemester 2024/25 am Donnerstag, den 17. Oktober 2024 um 13.00 Uhr und endet am Freitag, den 08. November 2024 um 21.00 Uhr.