1. Wo erhalte ich meinen Leistungsauszug/meine Scheine?
- Zwischenprüfungszeugnis: im Studienbüro,
- Zwischenprüfungsleistungen, Grundlagenscheine, Große Übungen, Klausuren in Schwerpunkt-Übungen: in Jogustine unter "Meine Dokumente" abrufbar
- Seminarscheine (auch für schwerpunktrelevante Seminare): am jeweiligen Lehrstuhl
- Fremdsprachenscheine: beim Auslandsbüro, wenn ein entsprechender Kurs des Auslandsbüros besucht wurde; beim jeweiligen Lehrstuhl, wenn eine fremdsprachige Vorlesung besucht wurde.
- Beifachstudierende: Beim Studienbüro/Prüfungsamt des jeweiligen Hauptfaches.
Grundsätzlich gilt: Aktuelle Leistungsnachweise können Sie sich in Jogustine selbst ausdrucken. Das Studienbüro stellt nur noch das Zwischenprüfungszeugnis und das Schwerpunktexamenszeugnis aus. Die Lehrstühle sind nur bei Fremdsprachennachweisen und Seminarscheinen Ansprechstelle.
2. Wie erhalte ich mein Zwischenprüfungszeugnis im Studienbüro?
Wenn Sie ein Zwischenprüfungszeugnis benötigen, beantragen Sie dessen Ausstellung bitte per E-Mail an studienbuero-jura@uni-mainz.de. Die Ausstellung des Zwischenprüfungszeugnisses dauert etwa drei Werktage. Sie können es in den allgemeinen Sprechstunden abholen.
Sie erhalten keine Bestätigungsmail, sondern können das Zeugnis einfach abholen. Bitte bringen Sie einen Personalausweis/Reisepass mit.
Sollten Sie eine Zusendung Ihres Zeugnisses wünschen, ist zum Antrag ein ausreichend frankierter Rückumschlag (für ein Dokument im DIN-A-4-Format) zuzusenden.
3. Welche Gebühren fallen an?
Die Erstausstellung des Zwischenprüfungszeugnisses oder des Schwerpunktexamenszeugnisses erfolgt gebührenfrei.
Für jede weitere Ausstellung des Zwischenprüfungszeugnisses oder des Schwerpunktexamenszeugnisses fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 28,- Euro an. Diese wird auf Grundlage von Ziffer 1.6.5 der Anlage zum Besonderen Gebührenverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz für die Bereiche Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung erhoben.
Bitte gehen Sie bei der gebührenpflichtigen Ausstellung wie folgt vor:
- Stellen Sie per E-Mail an studienbuero-jura@uni-mainz.de einen Antrag auf Zweitausstellung des Zwischenprüfungszeugnisses oder des Schwerpunktexamenszeugnisses.
- Überweisen Sie die Gebühr von 28,- Euro an die Landeshochschulkasse Mainz (Empfänger) bei der Deutschen Bundesbank Mainz, BIC: MARKDEF1550, IBAN: DE25 5500 0000 0055 0015 11 unter dem Verwendungszweck "Zweitausfertigung Zwischenprüfungszeugnis" oder "Zweitausfertigung Schwerpunktexamenszeugnis"
- Holen Sie anschließend (nach drei bis vier Werktagen) unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses und unter Vorlage des schriftlichen Abbuchungsnachweises die beantragte Zweitausfertigung im Studienbüro bei Frau Uhlmann während ihrer Sprechzeiten ab.