Zur Lehre im Wintersemester 2021/22

Der Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften wird sich bemühen, im kommenden Semester einen erheblichen Teil der Lehre in Form von Präsenzveranstaltungen durchzuführen.

Einschränkungen in der Präsenzlehre ergeben sich aus dem Hygienekonzept der Universität. Nach den derzeit geltenden Vorgaben darf der „große“ Hörsaal RW 1 mit maximal 400 Personen, alle übrigen Hörsäle dürfen mit maximal 100 Personen belegt werden. Hinzu kommt, dass mehrere größere Hörsäle nicht für Lehrveranstaltungen zur Verfügung stehen, da in diesen Räumen Arbeitsplätze für Studierende eingerichtet werden sollen.

Daher wird es sich kaum vermeiden lassen – wenn die zulässigen Raumkapazitäten überschritten werden –, Vorlesungen entweder rein digital oder nach einem Wechselmodell (hybrides Modell) anzubieten. Konkret bedeutet dies, dass das Auditorium in mehrere Gruppen aufgeteilt wird und die einzelnen Gruppen in einem zwei- oder dreiwöchigen Turnus an Präsenzveranstaltungen teilnehmen dürfen. In den Wochen, in denen der persönliche Besuch der Veranstaltungen unzulässig ist, wird das Studium aufgrund der Überschreitung der Raumkapazität in digitaler Form ermöglicht. Im Einzelnen gilt folgendes:

Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften

  • Pflichtmodule der ersten vier Semester: Die in der Prüfungsordnung vorgesehenen Pflichtvorlesungen werden überwiegend nach dem Wechselmodell (hybrides Modell) durchgeführt. Die vorlesungsbegleitenden Übungen und Tutoren werden sowohl in Präsenz als auch in digital Form angeboten. Der Fachbereich bietet alle Pflichtmodule (Vorlesungen, Übungen und Tutorien) der ersten vier Semester auch in digitaler Form an, so dass für diese Gruppe von Studierenden eine Anwesenheit in Mainz zwar wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich ist.
  • Module nach dem vierten Semester: Die Wahlpflichtmodule ab dem fünften Semester werden grundsätzlich in Präsenz durchgeführt. Diese Veranstaltungen werden gemeinhin nicht durch ein digitales (Zusatz-)Angebote flankiert. Allerdings kann im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden, dass beim Überschreiten der Raumkapazität das Wechselmodell angewendet werden muss.
  • Prüfungsleistungen finden grundsätzlich in Präsenzform statt.

Masterstudiengänge in den Wirtschaftswissenschaften

  • Das Masterstudium wird grundsätzlich in Präsenz angeboten. Zu diesen Modulen gibt es im Allgemeinen kein digitales (Zusatz-)Angebot. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass beim Überschreiten der zulässigen Raumkapazität die Anwendung des Wechselmodells unvermeidlich ist.
  • Prüfungsleistungen finden grundsätzlich in Präsenzform statt.

Studiengänge der Rechtwissenschaft:

  • Das juristische Lehrangebot wird überwiegend in Präsenz durchgeführt. Insbesondere in den „großen“ Pflichtvorlesungen der Anfangssemester kann – zumindest in den ersten Vorlesungswochen – die Anwendung des Wechselmodells erforderlich sein. Die Arbeitsgemeinschaften sowie die Veranstaltungen der Schwerpunktbereiche werden überwiegend in Präsenz angeboten.

3G-Regel

Die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen setzt voraus, dass die Studierenden die 3G-Regeln erfüllen. Weitere Informationen zum Wintersemester 2021/22 und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen finden sich hier.

Planungen im Detail

Voraussichtlich Ende September kann in JOGU-StINe eingesehen werden, in welcher Form die einzelnen Lehrveranstaltungen im Wintersemester angeboten werden.