Die wichtigsten Informationen zu Ihrem Hochschulwechsel an die JGU Mainz haben wir hier zusammengefasst. Wichtig ist vor allem, dass Sie Ihren Prüfungsanspruch im Staatsexamensstudiengang noch nicht verloren haben.

Grundsätzlich ja. Viele Leistungen können anerkannt werden. Eine ausführliche Erklärung finden Sie hier.

Der beste Zeitpunkt ist, sobald die juristische Zwischenprüfung abgeschlossen ist. Diese wird nämlich als solche anerkannt, egal aus welchen Leistungen sie sich an Ihrer bisherigen Universität zusammensetzt.

Fragen zu Ihrer Bewerbung, dem Zulassungsverfahren sowie der Immatrikulation richten Sie bitte an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen des Studierendenservice (Studierenden Service Center – Studium).

Nein, das ist nicht möglich. Der Studiengang Rechtswissenschaft (Staatsexamen) setzt sich zwingend konsekutiv weiter fort. Sobald Sie einmal in ein Fachsemester eingeschrieben waren, kommen Sie bei einem Hochschulwechsel zwingend in das sich daran anschließende. Weitere Informationen finden Sie auch hier.

Das kommt auf Ihre konkrete Situation an. Eine Einstufung benötigen Sie nur, wenn Sie zuvor nicht bereits in den Staatsexamensstudiengang eingeschrieben waren und z.B. aus einem Bachelor-Studium kommen. Weitere Informationen und ein Beispiel finden Sie auch hier.

Wenn Sie an die JGU Mainz wechseln, brauchen Sie hierzu eine Bescheinigung, dass Sie Ihren Prüfungsanspruch nicht verloren haben. Eine solche Unbedenklichkeitsbescheinigung stellt Ihnen das Prüfungsamt Ihrer vormaligen Universität aus. Gerne können Sie hierzu den Vordruck unter Dokumente nutzen. Beachten Sie dabei, dass je nach dem in welchem Fachsemester Sie sich befinden, auch das Prüfungsamt der JGU Mainz und das Landesprüfungsamt für Juristen (LPA) die Unbedenklichkeit bestätigen müssen.

Wenn Sie von der JGU Mainz an eine andere Universität wechseln, stellt Ihnen das Studienbüro eine solche Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Richten Sie Ihre Anfrage daher bitte an studienbuero-jura@uni-mainz.de.

An der Universität bekommen Sie Ihren „Stundenplan“ nicht semesterweise vorgegeben. Sie stellen sich diesen selbst zusammen und nehmen die Anmeldung zu den entsprechenden Vorlesungen, AGs und Übungen selbst über JOGU-StINe vor. Wie bieten zum Start jedes Semesters für die neuen Studierenden des ersten Semesters mehrere Einführungsveranstaltungen an und stellen Ihnen Studienverlaufsempfehlungen zur Verfügung, die zu Ihrer Orientierung dienen und Sie an die Vorgehensweise gewöhnen.

Ein solches Problem kann mehrere Ursachen haben. Häufig fehlt beispielsweise eine „Modulanmeldung“ oder Sie haben dieselbe Veranstaltung bereits zuvor belegt. Weitere Probleme und die Lösungen hierzu können Sie unserem Infoblatt „JOGU-StINe in Jura“ entnehmen.

Leistungsnachweise können Sie sich grds. selbst über JOGU-StINe herunterladen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wenn Sie Sich im Wintersemester 2026/27 oder später erstmalig an der JGU Mainz immatrikuliert haben, gilt für Sie die aktuelle Fassung der Zwischenprüfungsordnung. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie in Mainz zum 1. Fachsemester oder zu einem höheren Fachsemester angefangen haben.

Haben Sie Ihr Studium in Mainz bis einschließlich zum Sommersemester 2026 aufgenommen, gilt die alte Zwischenprüfungsordnung samt der vormaligen Regelungen für Sie weiter.

Beachten Sie hierzu auch unsere weiteren Ausführungen.

Nein, die Grundlagenscheine sind nicht Teil der Mainzer Zwischenprüfung. Sie benötigen diese erst zur Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Hier haben wir alle wichtigen Informationen zu Ihren praktischen Studienzeiten zusammengefasst. Eine Anerkennung ist im Regelfall nicht erforderlich. Legen Sie Ihrem Antrag auf Zulassung zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung oder zum staatlichen Pflichtfachteil einfach Ihre entsprechenden Nachweise bei. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an das LPA, da Sie die praktischen Studienzeiten insb. auch für den staatlichen Pflichtfachteil benötigen.

An den Übungen für Fortgeschrittene können Sie beliebig häufig teilnehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie die Übung des jeweiligen Studienfachs bereits erfolgreich absolviert haben oder nicht.

Ja, Sie sind können frei entscheiden, ob Sie erst den staatlichen Pflichtfachteil oder die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung antreten. Es gibt auch keinen zeitlichen Zusammenhang, sodass Sie auch zwischen den beiden Teilen beliebig lange unterbrechen können.

Die Klausuren der universitären Schwerpunktbereichsprüfung müssen im achten Fachsemester erbracht werden. Die mündliche Prüfung folgt dann im neunten Fachsemester.

Ja, Sie haben die Möglichkeit, an der JGU Mainz auch nur die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung abzulegen. Beachten Sie, dass Sie in diesem Fall die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen müssen. Das Gesamtzeugnis über die Erste juristische Prüfung stellt immer das Bundesland aus, in dem Sie den staatlichen Pflichtfachteil absolviert haben.

Nein. Die Festlegung, in welchen Teilschwerpunkten des Kombinationsmodells oder in welchem Wahlpflichtbereich des Optionsmodells Sie Ihre Examensklausur sowie die entsprechende mündliche Prüfung erbringen, legen Sie erst mit dem Antrag auf Zulassung zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung fest. Davor können Sie beliebig die Veranstaltungen der verschiedenen Schwerpunkte besuchen und wechseln.

Die Examensvorbereitungsphase ist regelmäßig in Kursen über ein Jahr angelegt. Dies trifft z.B. auch auf den universitären Examenskurs zu. Während eines Zyklus des Kurses haben Sie in der Regel ausreichend Zeit zur Vor- und Nachbereitung der besprochenen Themen. Ergänzend empfiehlt sich zudem das frühzeitige Einsteigen in ein Klausurtraining, etwa mithilfe des Großen Klausurenkurses (GKK).

Ob Sie sich unmittelbar nach Beendigung eines einjährigen Kurses für die entsprechende Examenskampagne anmelden oder ein zusätzliches halbes Jahr in Wiederholung und Klausurpraxis investieren, bleibt Ihrer eigenen Entscheidung überlassen. Gerne können Sie sich bei konkreten Fragen zu Ihrer Situation auch an die Studienfachberatung wenden.

Für die Beantragung der Verleihung des integrierten LL.B.-Abschlusses müssen Sie die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung an der hiesigen JGU Mainz abgelegt haben. Weitere Informationen finden Sie hier.

Eine Beantragung wird voraussichtlich ab Ende des Jahres 2026 möglich sein.

Nein! Jedes Kernfach, das Sie im Wege eines Zwei-Fach-Bachelors studieren können, ist mit einem der drei juristischen Beifächer (Strafrechtspflege, Öffentliches Recht und Zivilrecht) kompatibel. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über das große Angebot an Studienfächern an der JGU Mainz.

Grundsätzlich ja. Vor allem Leistungen aus dem verwandten Studiengang Rechtswissenschaft (Staatsexamen) können in großen Teilen in die juristischen Beifächer übernommen werden. Dies gilt auch für Leistungen, die Sie an anderen Universitäten erbracht haben.

Die Anerkennung von Leistungen als Modulabschlussprüfungen führt dazu, dass Sie zudem in ein höheres Fachsemester eingestuft werden können. Bei konkreten Fragen zu Ihrer Situation wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung.

Nein. Die einzelnen Module schließen mit einer Modulabschlussprüfung ab. Wie diese Modulabschlussprüfung ausgestaltet ist (Klausur oder mündliche Prüfung) und welcher Stoff abgeprüft wird (aus einzelnen Veranstaltungen oder aus dem gesamten Modul) hängt von den einzelnen Modulen ab. Informativ sind daher die Modulhandbücher die Sie unter den Dokumenten finden.

Zum Abschluss des Moduls müssen jedoch alle Veranstaltungen belegt worden sein, auch wenn darin keine eigene Prüfungsleistung erbracht wird.

Ja. Auch wenn Sie den Prüfungsanspruch im Staatsexamensstudiengang im Rahmen der juristischen Zwischenprüfung oder durch endgültiges Nichtbestehen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung oder des staatlichen Pflichtfachbereichs verloren haben, besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit, eines der drei juristischen Beifächer mit einem Kernfach Ihrer Wahl zu kombinieren.

Sie können Sich auch bisher erbrachte Studienleistungen weiterhin anerkennen lassen.

Die drei juristischen Beifächer sind spezifisch auf die einzelnen Rechtsgebiete zugeschnitten und weise insoweit keine Überschneidungen auf. Eine Anerkennung von Prüfungsleistungen ist in diesen Fällen nicht möglich.

Bei konkreten Fragen zur Anerkennungsfähigkeit von Leistungen wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung.

Der Masterstudiengang Kriminologie richtet sich an alle, die sich mit einer fächerübergreifenden Perspektive für den professionellen Umgang mit Kriminalität qualifizieren wollen. Neben fachlichen Qualifikationen sind auch soziale Kompetenzen einschließlich der Neugier für Biographien und der Fähigkeit zur Kommunikation auf Augenhöhe sowie ein Interesse an sozialen Verhaltensbedingungen von Bedeutung.

Genaue Zulassungsvoraussetzungen finden Sie hier.

Als Absolvent*in der Kriminologie erwartet Sie ein breites Spektrum an beruflichen Möglichkeiten. Eine umfangreiche, nicht abschließende Auflistung fachnaher Berufsfelder finden Sie hier.