Auf dieser Seite haben wir Ihnen wichtige Informationen zusammengestellt, die während des gesamten Studiums der Rechtswissenschaft an der JGU Mainz für Sie relevant bleiben und nicht einem der drei Studienabschnitte aus Grundstudium, Hauptstudium und Schwerpunktstudium zuzuordnen sind.
JOGU-StINe ist das Online-Portal zur Organisation des Studiums für Studierende, Lehrende, Studienbüros und Verwaltung.
Hier finden Sie zunächst allgemeine Informationen zur Verwendung von JOGU-StINe sowie Kontakte zur entsprechenden Servicestelle.
Wir haben zudem wichtige und spezielle Informationen für Studierende der Rechtwissenschaft zur Nutzung von JOGU-StINe zusammengestellt. Diese entnehmen Sie bitte dem folgenden Dokument.
Aktuelle Leistungsnachweise des Grund- und des Hauptstudiums können Sie sich in JOGU-StINe selbst herunterladen. Diese sind durch einen QR-Code digital verifizierbar und dienen auch zur Vorlage bei anderen Universitäten.
Das Studienbüro stellt nur noch das Zwischenprüfungszeugnis und das Schwerpunktexamenszeugnis aus.
Die Professuren sind nur bei Fremdsprachennachweisen und Seminarscheinen Ansprechstelle.
In den vorlesungsfreien Zeiten („Semesterferien“), müssen Jurastudierende in Rheinland-Pfalz praktische Studienzeiten von insgesamt 13 Wochen ableisten (§ 2 Abs. 3 JAG).
Diese Zulassungsvoraussetzung für den staatlichen Pflichtfachteil und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung lässt sich durch Praktika erwerben, die beispielsweise bei Gericht, der Staatsanwaltschaft, sonstigen Verwaltungsbehörden, in der Rechtsberatung/Anwaltskanzlei oder in der Rechtsabteilung eines Unternehmens durchgeführt werden. Die Leitung der Ausbildung durch eine Volljuristin oder einen Volljuristen (im Ausland: vergleichbare Qualifikation) muss jedoch grundsätzlich gewährleistet sein.
Zu beachten ist hierbei, dass eine praktische Studienzeit nur mit der Dauer von mindestens drei Wochen anerkannt wird. In der Rechtsberatung – aber auch nur dort – können die praktischen Studienzeiten sogar zusammenhängend, d.h. in einem Zug von 13 Wochen, abgeleistet werden.
Weitere Informationen können Sie auch dem Merkblatt des Landesprüfungsamt für Juristen zu praktischen Studienzeiten und Anerkennung von Auslandsleistungen entnehmen.
Der Erlass von Praktikumszeiten erfolgt ausschließlich über das Landesprüfungsamt für Juristen (LPA).
Unter Dokumente finden Sie Vordrucke des Landesprüfungsamtes für Juristen zur Anmeldung und zur Bescheinigung einer praktischen Studienzeit. Diese können, müssen Sie aber nicht verwenden.
Hinweis: Wenn Sie eine eigene Bescheinigung nutzen, muss entweder der Briefkopf der Praktikumsstelle verwendet werden, oder der Nachweis muss mit einem Siegel oder Stempel der Praktikumsstelle versehen sein. Aus der Bescheinigung muss ferner hervorgehen:
- Bezeichnung der Praktikumsstelle,
- Name der Praktikantin oder des Praktikanten,
- Zeitraum des Praktikums sowie
- Name und Funktion der Ausbilderin oder des Ausbilders.
Eine darüberhinausgehende Anerkennung von Praktikumsnachweise ist nicht erforderlich. Legen Sie bei der Anmeldung zum staatlichen Pflichtfachteil oder der universitären Schwerpunktbereichsprüfung einfach Ihre Bescheinigungen bei.
Die praktische Studienzeit kann auch (ganz oder teilweise) im Ausland abgeleistet werden.
Gem. § 4 Abs. 3 JAPO gilt die Teilnahme an einer praktischen Studienzeit im Ausland von insgesamt 13 Wochen in der Rechtsberatung darüber hinaus als Nachweis für fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse.
Dabei ist irrelevant, ob die 13 Wochen am Stück oder in mehreren Abschnitten abgeleistet werden.
Der Antrag zur Anerkennung der praktischen Studienzeit als fachspezifischer Fremdsprachennachweis kann beim Studienbüro Jura und beim Landesprüfungsamt für Juristen gestellt werden.
Eine Voraussetzung für die Zulassung zum staatlichen Pflichtfachteil sowie zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung ist nach § 4 Abs. 1 Nr. 6 JAPO und § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SPBO der Nachweis von fachspezifischen Fremdsprachenkenntnissen. Es muss sich also gerade um einen Nachweis mit rechtswissenschaftlichem Bezug handeln.
Der Fremdsprachenschein kann auf unterschiedliche Arten erworben werden, die wir Ihnen auf dieser Seite darstellen.
Vom Auslandsbüro Jura werden jedes Semester verschiedene Französischkurse für Anfänger und Fortgeschrittene angebotenen, die bspw. eine Einführung in die französische Rechtssprache geben. Darüber hinaus werden auch Blockveranstaltungen als Einführung in das englische, französische, italienische oder spanische Recht zur Vorbereitung auf einen Auslandsaufenthalt während des Studiums angeboten.
Auch im Rahmen des „Mainz Mini-Course Program“ und der dazugehörigen englischsprachigen Lehrveranstaltungen von Dozentinnen und Dozenten aus dem Ausland kann der Fremdsprachennachweis erbracht werden.
Organisiert wird das Programm von Herrn Professor Dr. Huber. Auf der Seite seiner Professur finden Sie auch nähere Informationen.
In fremdsprachigen Lehrveranstaltungen können ferner auch juristische Fachkenntnisse erworben werden. Beachten Sie dazu die Ankündigung im Vorlesungsverzeichnis und auf den Homepages der jeweiligen Professuren.
Daneben haben alle Studierenden die Möglichkeit, sich für einen Sprachkurs an der Sprachlehranlage der Universität (Fremdsprachenzentrum) anzumelden. Für Hörerinnen und Hörer aller Fachbereiche werden dort Sprachveranstaltungen in Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch, aber auch in Sprachen wie Russisch oder Koreanisch angeboten.
Teilweise stehen auch Sprachkurse speziell für Studierende bestimmter Fachrichtungen zur Auswahl, so ist etwa der Kurs „English for Law“ gerade für Jurastudentinnen und -studenten interessant. Die Tage und Zeiten für die Anmeldung können für jedes Semester dem Personen- und Vorlesungsverzeichnis der JGU Mainz entnommen werden.
Gem. § 4 Abs. 3 JAPO gilt die Teilnahme an einer praktischen Studienzeit im Ausland von insgesamt 13 Wochen in der Rechtsberatung als Nachweis für fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse.
Dabei ist irrelevant, ob die 13 Wochen am Stück oder in mehreren Abschnitten abgeleistet werden.
Der Antrag zur Anerkennung der praktischen Studienzeit als fachspezifischer Fremdsprachennachweis kann beim Studienbüro Jura und beim Landesprüfungsamt für Juristen gestellt werden.