Nebenfach

Allgemeine Informationen zum Magister-Nebenfach:

Das Studium des Magister-Nebenfachs ist in drei verschiedenen Teilbereichen möglich: Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht, Strafrechtspflege.

Jeder Teilbereich setzt sich aus einem Grundbereich und einem Vertiefungsbereich zusammen.

Generell gilt, dass Sie mindestens zwei Semesterabschlussklausuren bestehen müssen und insgesamt 10 Wertungspunkte (entspricht der Summe juristischer Notenpunkte) erzielen müssen.

Nähere Informationen zu den einzelnen Teilbereichen finden Sie unter den Menüpunkten links.

Die Prüfungsordnung "Teilgebiete des Rechts" finden Sie unter "Alle Rechtsgrundlagen"

Die Anmeldeformulare für die mündliche Prüfung finden Sie unter "Alle Formulare"

Bitte beachten Sie: Da die Magister-Studiengänge an der Universität Mainz derzeit durch modularisierte Studiengänge (Bachelor/Master) ersetzt werden, ist eine Einschreibung in das erste Fachsemester des Magister-Nebenfachs seit Wintersemester 2008/09 nicht mehr möglich. Eine Einschreibung kann - vorbehaltlich des Vorliegens der weiteren Einschreibe-Voraussetzung - minimal in das nachfolgend aufgeführte Fachsemester erfolgen:

WS 2009/10: 4. Fachsemester
SS 2010: 5. Fachsemester
WS 2010/11: 6. Fachsemester
SS 2011: 7. Fachsemester
etc.