Das juristische Schwerpunktstudium zielt auf das Ablegen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung, die Teil der Ersten juristischen Prüfung ist. Auf dieser Seite haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen zu Ihrem Schwerpunktstudium an der JGU Mainz zusammengetragen.

An der JGU Mainz haben Sie eine große Auswahl an verschiedenen Schwerpunkten, in denen Sie Ihren juristischen Interessen nachgehen können. Dabei können Sie zwischen dem Kombinationsmodell, dem Optionsmodell und den Auslandsmodellen wählen.

Das Schwerpunktstudium umfasst grundsätzlich den Stoff von Lehrveranstaltungen mit einem Gesamtumfang von insgesamt mindestens 16 Semesterwochenstunden (SWS).

Im Kombinationsmodell und im Optionsmodell endet es jeweils mit der universitären Schwerpunktbereichsprüfung an unserem Fachbereich. In den Auslandsmodellen werden Ihnen die Leistungen aus dem Auslandsstudium als universitäre Schwerpunktbereichsprüfung anerkannt.

Die rechtswissenschaftliche Abteilung bietet einmal jährlich – in der Regel gegen Ende des Sommersemesters – eine Informationsveranstaltung zu den juristischen Schwerpunkten an. Sie richtet sich an alle Studierenden, die vor der Entscheidung über die Wahl ihrer Schwerpunkte stehen, die gewöhnlich zum sechsten oder siebten Fachsemester erfolgt. Neben einer allgemeinen Einführung durch die Studienfachberatung stellt jeweils eine Fachvertreterin oder ein Fachvertreter ihren oder seinen Schwerpunkt vor. Hier finden Sie die Präsentation der Studienfachberatung betreffend den Aufbau von Schwerpunktstudium und Schwerpunktexamen.

Im Kombinationsmodell wählen Sie zwei verschiedene, selbständige Teilschwerpunkte von jeweils 8 bis 10 SWS, die Sie zu einem Schwerpunkt von insgesamt mindestens 16 SWS kombinieren. Beide Teilschwerpunkte können Sie parallel studieren. Das Schwerpunktstudium im Kombinationsmodell ist auf insgesamt 2 Semester angelegt.

Alle Fächer der Gruppe 1 können mit allen Fächern der Gruppe 2 kombiniert werden. Eine Kombination von Fächern derselben Gruppe ist jedoch nicht möglich.

Detaillierte, inhaltliche Informationen entnehmen Sie bitte den Websiten der entsprechenden Professuren.

Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
  • Kapitalgesellschaftsrecht (2 SWS)
  • Konzern- und Umwandlungsrecht (2 SWS)
  • Kapitalmarkt- und Übernahmerecht (2 SWS)
  • Übung (2 SWS)

Internationales Privat- und Verfahrensrecht (IPR)
  • IPR I (Familien- / Erbrecht, 2 SWS)
  • IPR II (Schuld- / Wirtschaftsrecht, 1 SWS)
  • Europäisches und Internationales Verfahrensrecht (2 SWS)
  • Internationales Kaufrecht – CISG – (1 SWS)
  • Übung (2 SWS)

Beachten Sie hierbei bitte die neue Struktur des Teilschwerpunktes bis 2027.

Medienrecht
  • Medienrecht I (Allgemeines Kommunikations- und Medienrecht, 2 SWS, zusammen mit Kommunikationsrecht)
  • Medienrecht II (Medienordnungsrecht, 1 SWS)
  • Medienrecht III (Rundfunk- und Telemedienrecht, 2 SWS)
  • Medienrecht IV (Urheber- und Verlagsrecht, 2 SWS)
  • Übung/Seminar im Medienrecht (2 SWS)

Methodik und Geschichte des Rechts
  • Juristische Methodenlehre (2 SWS)
  • Strafrechtsgeschichte (1 SWS)
  • Privatrechtsgeschichte der Neuzeit (2 SWS)
  • Römisches Recht II (1 SWS)
  • Übung/Seminar/Exegese (2 SWS)

Öffentliches Wirtschaftsrecht
  • ÖWiR I (Allgemeiner Teil des ÖWiR, 2 SWS)
  • ÖWiR II (Marktaufsicht und Marktregulierung, 2 SWS)
  • ÖWiR III (Staatliche Marktteilnahme, 2 SWS)
  • Übung (2 SWS)

Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht
  • Koalitions-, Arbeitskampf- und Tarifvertragsrecht (2 SWS)
  • Betriebsverfassungsrecht und Unternehmensmitbestimmung (3 SWS)
  • Arbeitsgerichtliches Verfahren (1 SWS)
  • Übung/Seminar (2 SWS)

Europäisches und deutsches Kartell- und Wettbewerbsrecht
  • Europäisches Kartellrecht (2 SWS)
  • Deutsches Kartell- und Vergaberecht (2 SWS)
  • Recht des unlauteren Wettbewerbs (2 SWS)
  • Übung oder Seminar (2 SWS)

Familien- und Erbrecht
  • Familienrecht (2 SWS)
  • Erbrecht (2 SWS)
  • Gestaltungsmöglichkeiten im Familien- und Erbrecht (2 SWS)
  • Übung oder Seminar (2 SWS)

Internationales Öffentliches Recht
  • Bewaffnete Konflikte: Friedenssicherungsrecht und humanitäres Völkerrecht (2 SWS)
  • Völkerrechtliche Grundsatzurteile (2 SWS)
  • Besonderes Völkerrecht: Mensch, Wirtschaft, Nachhaltigkeit und Räume im Völkerrecht (2 SWS)
  • Völkerrechtliche Streitbeilegung (2 SWS)
  • Übung im Internationalen Öffentlichen Recht (2 SWS)

Kommunikationsrecht
  • Kommunikationsrecht I (Allgemeines Kommunikations- und Medienrecht, 2 SWS, zusammen mit Medienrecht)
  • Kommunikationsrecht II (Informations- und Datenschutzrecht, 3 SWS)
  • Kommunikationsrecht III (Kommunikationsinfrastrukturrecht, 2 SWS)
  • Übung/Seminar im Kommunikationsrecht (2 SWS)

Steuerrecht
  • Allgemeines Steuerrecht (2 SWS)
  • Einkommenssteuerrecht (2 SWS)
  • Unternehmenssteuerrecht (2 SWS)
  • Umsatzsteuerrecht (2 SWS)
  • Übung im Steuerrecht (2 SWS, Winter- und Sommersemester)

Im Optionsmodell Strafrechtspflege belegen Sie zunächst einen gemeinsamen Pflichtbereich im Umfang von 8 SWS und zusätzlich einen der beiden Wahlpflichtbereiche Kriminologie oder Strafverteidigung mit ebenfalls 8 SWS.

Das Schwerpunktstudium im Optionsmodell ist auf insgesamt 3 Semester angelegt.

Einen genauen Ablauf sowie detaillierte Inhalte können Sie der Darstellung von Professor Dr. Zopfs entnehmen.

In Ihrem ersten Semester des Schwerpunktes belegen Sie die folgenden Vorlesungen des Pflichtfachbereichs:

  • Vertiefung Strafprozessrecht (2 SWS)
  • Sanktionenrecht (StGB) (1 SWS)
  • Jugendstrafrecht (1 SWS)
  • Kriminologische Grundlagen (2 SWS)

In Ihrem zweiten Semester werden Sie zu diesen Vorlesungen die entsprechende Übung im Pflichtfachbereich (2 SWS) belegen.

Parallel zur Übung im Pflichtbereich belegen Sie im zweiten Semester des Schwerpunktes auch die Vorlesungen zu dem von Ihnen gewählten Wahlpflichtbereich. Ergänzend hierzu werden Sie im dritten und letzten Schwerpunktsemester die Übung im jeweiligen Wahlpflichtbereich (2 SWS) besuchen.

  • Angewandte Kriminologie (4 SWS)
  • Strafvollzugsrecht (2 SWS)
  • Übung im Wahlpflichtbereich (2 SWS)
  • Das Verfahren aus Verteidigersicht (2 SWS)
  • Strafrechtliche Vertiefung (4 SWS)
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Übung im Wahlpflichtbereich (2 SWS)

Durch Ihr Studium an der JGU Mainz haben Sie die vielfältige Möglichkeit, Ihr Schwerpunktstudium an einer unserer Partneruniversitäten im Ausland zu verbringen.

Ihr Vorteil: Sie gehen weiterhin Ihrem Studiencurriculum nach und können trotzdem Auslandserfahrung sammeln. Ihre im Ausland erbrachten Studienleistungen werden bei Rückkehr nach Deutschland in das hiesige juristische Notensystem umgerechnet und als universitäre Schwerpunktbereichsprüfung anerkannt. Sie haben also keine zusätzlichen Schwerpunktexamensprüfungen in Mainz.

Wählen Sie hierzu eine der vier Möglichkeiten aus:

Bei Fragen rund um das Auslandsstudiumsmodell stehen Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen des Auslandsbüros gerne zur Verfügung.