Herzlich willkommen auf der Seite des Studienbüros Jura zum Studium der juristischen Beifächer. Hier finden Sie alle Informationen, die Sie im Laufe Ihres Beifachstudiums der Strafrechtspflege, des Öffentlichen Rechts und des Zivilrechts an der JGU Mainz brauchen.
Jeder der drei Beifach-Studiengänge umfasst 60 Leistungspunkte (ECTS) und ist auf 6 Semester konzipiert.
Alle drei Beifächer können mit jenen Studienfächern kombiniert werden, die als Kernfach im Rahmen von Zwei-Fach-Bachelor-Studiengängen der Johannes Gutenberg-Universität angeboten werden. Verschaffen Sie sich hierzu eine Übersicht über alle Studiengänge.
Die gemeinsame Prüfungsordnung für alle drei juristische Beifächer samt deren Modulanhänge finden Sie unter Dokumente.
Das Beifach Strafrechtspflege ist im ersten Fachsemester zulassungsbeschränkt. NC-Werte der vergangenen Semester und entsprechende Wartezeiten können Sie der allgemeinen Universitätsseite entnehmen.
Die Beifächer Zivilrecht und Öffentliches Recht sind nicht zulassungsbeschränkt.
Mit Wirkung zum Wintersemester 2026/27 wurden im Zusammenhang mit einer Änderung der Zwischenprüfungsordnung im Staatsexamensstudiengang Änderungen im Studienverlauf vorgenommen. Diese wirken sich auch auf die Studienverlaufsempfehlungen für die juristischen Beifächer aus.
Änderungen Beifach Strafrechtspflege
- Im Modul „Ausgewählte Delikte und Strafverfahrensrecht“ firmiert das bisherige Strafrecht III (Delikte gegen die Person) zukünftig als Strafrecht IV (Delikte gegen die Person). Die Veranstaltung wird weiterhin im SoSe angeboten.
Änderungen Beifach Öffentliches Recht
- Im Modul „Europarecht“ wird die Modulabschlussprüfung ab dem Wintersemester 2027/28 in Europarecht II erbracht. In Europarecht I können Sie die Klausur letztmalig im Sommersemester 2027 erbringen.
- Im Modul „Allgemeines Verwaltungsrecht“ wird die Modulabschlussprüfung weiterhin in Allg. VerwR II erbracht, diese wird jedoch zukünftig im Sommersemester liegen. Allg. VerwR I wird entsprechend in das WiSe verlegt.
Änderungen Beifach Zivilrecht
- Im Modul „Gesetzliche Schuldverhältnisse und Sachenrecht“ wird Gesetzliche Schuldverhältnisse zukünftig im SoSe angeboten, während Sachenrecht in das WiSe rückt.
Studierende, die Ihr Studium eines juristischen Beifachs bis einschließlich zum Sommersemester 2026 aufgenommen haben, orientieren sich weiterhin an den bisherigen Studienverlaufsempfehlungen.
Die bisherigen sowie die angepassten neuen Studienverlaufsempfehlungen finden Sie bei den jeweiligen Studienfächern.
Hier finden Sie die Präsentation der Einführungsveranstaltung zu den drei juristischen Beifächern:
Damit Sie während Ihres Studiums eines juristischen Beifachs an den Klausuren teilnehmen können, müssen Sie innerhalb der erste 6 Wochen nach Vorlesungsbeginn einmalig einen schriftlichen Antrag auf Zulassung zum Bachelorbeifach stellen. Das entsprechende Formular hierzu finden Sie unter den Dokumenten. In den folgenden Semestern ist dieser Antrag nicht erneut einzureichen.
Wenn Sie den entsprechenden Antrag nicht abgeben, können Sie keine Klausurleistung in diesem Semester erbringen.
Die konkreten Klausurtermine und Prüfungsräume entnehmen Sie bitte JOGU-StINe. Klausurtermine und -orte können sich kurzfristig verschieben. Daher kontrollieren Sie Termine und Orte bitte vor der Klausur noch einmal in JOGU-StINe.
Sollten auf Grund sehr hoher Teilnehmerzahlen zusätzliche Räume für die Klausur genutzt werden, so wird dies von den Professuren bekannt gegeben.
Bitte bringen Sie einen Lichtbildausweis zum Einlass mit.
Für die Klausuren der Beifachprüfungsordnung melden Sie sich mittels Eingabe einer TAN-Nummer über JOGU-StINe an. Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung ist die Anmeldung zum Modul und zur Lehrveranstaltung.
Für die modulabschließende Prüfungsleistung einer Hausarbeit (so z.B. im Modul „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten“ im Beifach Zivilrecht) sind diejenigen Teilnehmer automatisch angemeldet, die sich für das Modul und die Veranstaltung angemeldet haben. Eine separate Prüfungsanmeldung hat nicht zu erfolgen.
Nehmen Sie die Anmeldung möglichst früh vor und warten Sie nicht bis zur letzten Minute! Sollten Sie technische Probleme mit JOGU-StINe bei der Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte innerhalb der Anmeldefrist an die JOGU-StINe -Hotline oder setzen Sie sich mit dem Studienbüro in Verbindung, damit Ihnen geholfen werden kann. Bitte überprüfen Sie noch innerhalb der Anmeldefrist, ob Ihre Anmeldung auch funktioniert hat. Sollte dies nicht der Fall sein, versuchen Sie es erneut oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Weitere Details
Die Anmeldung über JOGU-StINe ist absolut verbindlich. Die Abmeldung von den Klausuren ist nur innerhalb der Anmeldefrist möglich. Bei dieser Frist handelt es sich um eine sogenannte Ausschlussfrist, nach deren Ablauf Ihr Recht auf Anmeldung zur Klausur erlischt.
Bitte beachten Sie auch, dass eine Nachmeldung durch das Studienbüro auch dann nicht erfolgt, wenn Sie ein Attest einreichen, welches bescheinigt, dass Sie während der Prüfungsanmeldephase erkrankt waren. Trotz Erkrankung sollte Ihnen die Prüfungsanmeldung, welche überall erfolgen kann, möglich sein.
Für Beifachstudierende gilt § 16 Abs. 2 der Beifach-Prüfungsordnung mit der Maßgabe, dass die…
- erstmalige Erkrankung in der Prüfung eines Moduls mittels eines ärztlichen Attests,
- zweitmalige Erkrankung in der Prüfung eines Moduls mittels eines ärztlichen Attests mit Symptomangabe,
- dritte Erkrankung in der Prüfung eines Moduls mittels eines amtsärztlichen Attests
glaubhaft gemacht werden muss.
Hierzu finden Sie unter Dokumente eine Vorlage. Sie müssen dieses Formular nicht zwingend verwenden. Bei Verwendung eines anderen, ggf. vom Arzt gestellten Formulars müssen jedoch jene Angaben enthalten sein, die auf dem Attest gefordert werden.
- Wenn Sie Ihren Erstwohnsitz in der Stadt Mainz oder im Landkreis Mainz-Bingen haben: Beim hiesigen Amt für Gesundheitswesen, Isaac-Fulda-Allee 2d, 55124 Mainz.
- Wenn Sie Ihren Erstwohnsitz an einem anderen Ort in Rheinland-Pfalz haben: Ausschließlich beim Gesundheitsamt Ihres Erstwohnsitzes.
- Wenn Sie Ihren Erstwohnsicht außerhalb von Rheinland-Pfalz haben: Gegebenenfalls beim Gesundheitsamt Ihres Hauptwohnsitzes, immer aber beim hiesigen Amt für Gesundheitswesen, Isaac-Fulda-Allee 2d, 55124 Mainz.
Falls Sie eine Klausur nach Beginn, also während der Bearbeitungszeit aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müssen, gelten die obigen Ausführungen entsprechend. Sie müssen dann unverzüglich den Amtsarzt oder Arzt aufsuchen.
Die Lehrenden teilen in der Regel in der Lehrveranstaltung mit, welche Gesetzestexte (Textsammlungen) in Klausuren als Hilfsmittel zulässig sind. Es ist gestattet, zulässige Hilfsmittel in einer Vorauflage anstatt der aktuellen Auflage zu verwenden. Dies geschieht auf eigenes Risiko. Es werden also im Bedarfsfall keine aktuellen Gesetze bereitgestellt.
Einfache Unterstreichungen oder ähnliche Hervorhebungen (z.B. farbige Markierungen) in den zulässigen Hilfsmitteln sind gestattet. Hingegen sind Randnotizen aller Art (Texte oder §§) nicht erlaubt.
Registerfahnen bzw. Griffregister sind – unabhängig davon, ob käuflich erworben oder selbst hergestellt – nur insoweit zulässig, als mit ihnen auf Gesetze als solche (z.B. BGB, VwGO etc.) hingewiesen wird. Unzulässig sind Hinweise auf einzelne Paragraphen (z.B. § 280 BGB oder § 40 VwGO).
Die Ergebnisse der Klausuren werden Ihnen, sobald diese vorliegen, über JOGU-StINe mitgeteilt.
Die Klausuren, die von Studierenden des Staatsexamensstudiengangs als Zwischenprüfungsleistung geschrieben werden, werden nicht zurückgegeben, sondern können eingesehen werden. Beachten Sie dazu bitte Folgendes:
- Ein Antrag auf Einsicht für eine oder mehrere Klausuren kann nur innerhalb einer Woche ab Bekanntmachung der Noten dieser Klausur gestellt werden. Nicht fristgerecht eingereichte Anträge sind ungültig.
- Der Antrag kann per E-Mail (studienbuero-jura@uni-mainz.de) oder Post geschickt, in den Sprechstunden abgegeben oder in den Briefkasten vor dem Studienbüro eingeworfen werden.
- Den Antrag für eine Klausur zu stellen, deren Noten noch nicht veröffentlicht sind, ist nicht möglich.
Eine ausführliche Beschreibung des Studienfachs mit vielen Informationen zu Inhalt und Voraussetzungen können Sie dem Steckbrief entnehmen.
Das Studium setzt sich aus fünf Pflichtmodulen zusammen. Eine ausführliche Modulbeschreibung können Sie dem Modulhandbuch entnehmen, dass Sie bei den Dokumenten finden. Hier stellen wir Ihnen die Module in knapper Form vor.
Grundsätzlich können Sie das Studium im Beifach Strafrechtspflege sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester aufnehmen. Je nach dem, ob Sie Ihr Studium zum Wintersemester oder zum Sommersemester aufnehmen, ergeben sich im Verlaufsplan Unterschiede, da nicht jede Veranstaltung in jedem Semester angeboten wird, insbesondere wird Strafrecht I als Grundlage für die weiteren Veranstaltungen nur im Wintersemester angeboten, sodass ein Beginn zum Wintersemester sinnvoll sein kann.
Ich habe mein Studium bis einschließlich zum Sommersemester 2026 aufgenommen. Was gilt für mich?
Studierende, die Ihr Studium im Beifach Strafrechtspflege bis einschließlich zum Sommersemester 2026 aufgenommen haben, orientieren sich weiterhin an den bisherigen Studienverlaufsempfehlungen.
Im folgenden können Sie sich einen Überblick über die fünf Pflichtmodule sowie die Modulabschlussprüfungen verschaffen.
Modul 1 (Strafrecht Allgemeiner Teil)
- Vorlesung Strafrecht I (AT)
- Vorlesung Strafrecht II (AT)
- Arbeitsgemeinschaft im Strafrecht
- Einführung ins Beifachstudium
Das Modul endet mit einer Modulabschlussprüfung. Diese können Sie in Strafrecht I oder Strafrecht II erbringen.
Bestehen Sie z.B. die Klausur Strafrecht I (WiSe) nicht, können Sie Strafrecht II (SoSe) als Wiederholungsversuch antreten. Sie können sich auch dazu entscheiden, den Wiederholungsversuch ein Jahr später wieder in Strafrecht I (WiSe) wahrzunehmen.
Modul 2 (Ausgewählte Delikte und Strafverfahrensrecht)
- Vorlesung Strafrecht IV (Delikte gegen die Person)
- Vorlesung Strafverfahrensrecht
- Arbeitsgemeinschaft für Beifachstudierende
Das Modul endet mit einer Modulabschlussprüfung. Diese können Sie nur in Strafrecht IV erbringen.
Bestehen Sie z.B. die Klausur Strafrecht IV (SoSe) nicht, können Sie den Wiederholungsversuch erst wieder ein Jahr später in Strafrecht IV (SoSe) wahrnehmen.
Studierende, die das Studium des Beifachs Strafrechtspflege bis einschließlich Sommersemester 2026 aufgenommen haben, erbringen die Modulabschlussprüfung weiterhin in Strafrecht III (SoSe).
Modul 3 (Strafe und Sanktion)
- Jugendstrafrecht
- Sanktionenrecht
- Grundlagen der Kriminologie
- Übung
Das Modul endet mit einer Modulabschlussprüfung. Diese können Sie ausschließlich in der Übung (SoSe) erbringen.
Bestehen Sie z.B. die Klausur der Übung (SoSe) nicht, können Sie den Wiederholungsversuch erst wieder ein Jahr später in derselben Übung (SoSe) wahrnehmen.
Modul 4 & 5 (Kriminologie I & II)
- Modul 4
- Angewandte Kriminologie mit Praxisbezug
- Strafvollzug
- Modul 5
- Kriminologisches Seminar mit Praxisbezug
- Übung
Das Beifachstudium der Strafrechtspflege schließt mit einer kriminologischen Einzelfallanalyse im Seminar für angewandte Kriminologie. Diese dortige Hausarbeit ist eine modulübergreifende Abschlussprüfung für die beiden Module 4 und 5.
Eine ausführliche Beschreibung des Studienfachs mit vielen Informationen zu Inhalt und Voraussetzungen können Sie dem Steckbrief entnehmen.
Das Studium setzt sich aus vier Pflichtmodulen und einem Wahlpflichtmodul zusammen. Eine ausführliche Modulbeschreibung können Sie dem Modulhandbuch entnehmen, dass Sie bei den Dokumenten finden. Hier stellen wir Ihnen die Module in knapper Form vor.
Grundsätzlich können Sie das Studium im Beifach Öffentliches Recht sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester aufnehmen. Je nach dem, ob Sie Ihr Studium zum Wintersemester oder zum Sommersemester aufnehmen, ergeben sich im Verlaufsplan Unterschiede, da nicht jede Veranstaltung in jedem Semester angeboten wird.
Ich habe mein Studium bis einschließlich zum Sommersemester 2026 aufgenommen. Was gilt für mich?
Studierende, die Ihr Studium im Beifach Öffentliches Recht bis einschließlich zum Sommersemester 2026 aufgenommen haben, orientieren sich weiterhin an den bisherigen Studienverlaufsempfehlungen.
Im folgenden können Sie sich einen Überblick über die fünf Pflichtmodule sowie die Modulabschlussprüfungen verschaffen.
Modul 1 (Grundlagen des Rechts)
- Rechtsphilosophie
- Verfassungsgeschichte der Neuzeit
Das Modul endet mit einer Modulabschlussprüfung. Diese können Sie in Rechtsphilosophie oder Verfassungsgeschichte der Neuzeit erbringen.
Bestehen Sie z.B. die Klausur Rechtsphilosophie (WiSe) nicht, können Sie Verfassungsgeschichte der Neuzeit (SoSe) als Wiederholungsversuch antreten. Sie können sich auch dazu entscheiden, den Wiederholungsversuch ein Jahr später wieder in Rechtsphilosophie (WiSe) wahrzunehmen.
Modul 2 (Staatsrecht)
- Staatsrecht I (Staatsorganisationsrecht)
- Staatsrecht II (Grundrechte)
- AG für Beifachstudierende
Das Modul endet mit einer Modulabschlussprüfung. Diese können Sie in Staatsrecht I oder Staatsrecht II erbringen.
Bestehen Sie z.B. die Klausur Staatsrecht I (WiSe) nicht, können Sie Staatsrecht II (SoSe) als Wiederholungsversuch antreten. Sie können sich auch dazu entscheiden, den Wiederholungsversuch ein Jahr später wieder in Staatsrecht I (WiSe) wahrzunehmen.
Zusätzlich zu der Modulabschlussprüfung haben Sie im Rahmen der AG für Beifachstudierende zu Staatsrecht II eine 3-5 seitige Hausarbeit anzufertigen.
Modul 3 (Allgemeines Verwaltungsrecht)
- Allgemeines Verwaltungsrecht I
- Allgemeines Verwaltungsrecht II
- AG Verwaltungsrecht
Das Modul endet mit einer Modulabschlussprüfung. Diese können Sie ausschließlich in Allgemeines Verwaltungsrecht II (WiSe) erbringen.
Bestehen Sie z.B. die Klausur Allgemeines Verwaltungsrecht II (WiSe) nicht, können Sie den Wiederholungsversuch erst wieder ein Jahr später in derselben Veranstaltung wahrnehmen.
Modul 4 (Europarecht)
- Europarecht I
- Europarecht II
Das Modul endet mit einer Modulabschlussprüfung. Diese können Sie in Europarecht I letztmalig im Sommersemester 2027 erbringen. Ab Wintersemester 2027/28 wird die Prüfung ausschließlich in Europarecht II (WiSe) angeboten.
Bestehen Sie z.B. die Klausur Europarecht II (WiSe) nicht, können Sie den Wiederholungsversuch erst wieder ein Jahr später in derselben Veranstaltung wahrnehmen.
Modul 5 (Wahlpflichtmodul)
Modul 5 ermöglicht schließlich eine Spezialisierung in den Bereichen Internationales Recht, Medienrecht, Steuerrecht oder Öffentliches Wirtschaftsrecht.
Internationales Recht
- Grundzüge der Völkerrechtsordnung
- Besonderes Völkerrecht
- Bewaffnete Konflikte
- Völkerrechtliche Streitbeilegung
Das Modul endet mit einer Modulabschlussprüfung. Ob diese als Klausur oder mündliche Prüfung ausgestaltet wird, wird in der ersten Hälfte des jeweiligen Semesters bekanntgegeben.
In der Prüfung kann der gesamte Stoff des Moduls (also aller Veranstaltungen) abgeprüft werden.
Die Modulabschlussprüfung wird jedes Semester angeboten.
Medienrecht
- Allgemeines Kommunikations- und Medienrecht
- Urheber- und Verlagsrecht
- Medienordnungsrecht
- Rundfunk- und Telemedienrecht
Das Modul endet mit einer Modulabschlussprüfung. Ob diese als Klausur oder mündliche Prüfung ausgestaltet wird, wird in der ersten Hälfte des jeweiligen Semesters bekanntgegeben.
In der Prüfung kann der gesamte Stoff des Moduls (also aller Veranstaltungen) abgeprüft werden.
Die Modulabschlussprüfung wird jedes Semester angeboten.
Steuerrecht
- Allgemeines Steuerrecht
- Einkommenssteuerrecht
- Unternehmenssteuerrecht
- Umsatzsteuerrecht
Das Modul endet mit einer Modulabschlussprüfung. Ob diese als Klausur oder mündliche Prüfung ausgestaltet wird, wird in der ersten Hälfte des jeweiligen Semesters bekanntgegeben.
In der Prüfung kann der gesamte Stoff des Moduls (also aller Veranstaltungen) abgeprüft werden.
Die Modulabschlussprüfung wird jedes Semester angeboten.
Öffentliches Wirtschaftsrecht
- Öffentliches Wirtschaftsrecht I (Allgemeiner Teil)
- Öffentliches Wirtschaftsrecht II (Marktaufsicht und -regulierung)
- Öffentliches Wirtschaftsrecht III (Wettbewerbs-, Vergabe- und Beihilferecht)
Das Modul endet mit einer Modulabschlussprüfung. Ob diese als Klausur oder mündliche Prüfung ausgestaltet wird, wird in der ersten Hälfte des jeweiligen Semesters bekanntgegeben.
In der Prüfung kann der gesamte Stoff des Moduls (also aller Veranstaltungen) abgeprüft werden.
Die Modulabschlussprüfung wird jedes Semester angeboten.
Eine ausführliche Beschreibung des Studienfachs mit vielen Informationen zu Inhalt und Voraussetzungen können Sie dem Steckbrief entnehmen.
Das Studium setzt sich aus vier Pflichtmodulen und einem Wahlpflichtmodul zusammen. Eine ausführliche Modulbeschreibung können Sie dem Modulhandbuch entnehmen, dass Sie bei den Dokumenten finden. Hier stellen wir Ihnen die Module in knapper Form vor.
Grundsätzlich können Sie das Studium im Beifach Zivilrecht sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester aufnehmen. Je nach dem, ob Sie Ihr Studium zum Wintersemester oder zum Sommersemester aufnehmen, ergeben sich im Verlaufsplan Unterschiede, da nicht jede Veranstaltung in jedem Semester angeboten wird.
Ich habe mein Studium bis einschließlich zum Sommersemester 2026 aufgenommen. Was gilt für mich?
Studierende, die Ihr Studium im Beifach Zivilrecht bis einschließlich zum Sommersemester 2026 aufgenommen haben, orientieren sich weiterhin an den bisherigen Studienverlaufsempfehlungen.
Im folgenden können Sie sich einen Überblick über die fünf Pflichtmodule sowie die Modulabschlussprüfungen verschaffen.
Modul 1 (Allgemeiner Teil des BGB und Schuldrecht)
- Allgemeiner Teil des BGB
- AG Allgemeiner Teil des BGB
- Schuldrecht (Leistungsstörungen, Kauf- und Werkvertrag)
- AG Schuldrecht
Das Modul endet mit einer Modulabschlussprüfung. Diese können Sie in Allgemeiner Teil des BGB oder Schuldrecht erbringen.
Bestehen Sie z.B. die Klausur Allgemeiner Teil des BGB (SoSe) nicht, können Sie Schuldrecht (WiSe) als Zweitversuch antreten. Sie können sich auch dazu entscheiden, den Zweitversuch ein Jahr später wieder in Allgemeiner Teil des BGB (SoSe) wahrzunehmen.
Modul 2 (Gesetzliche Schuldverhältnisse und Sachenrecht)
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Sachenrecht
- AG Sachenrecht
Das Modul endet mit einer Modulabschlussprüfung. Diese können Sie in Gesetzliche Schuldverhältnisse oder Sachenrecht erbringen.
Bestehen Sie z.B. die Klausur Gesetzliche Schuldverhältnisse (WiSe) nicht, können Sie Sachenrecht (SoSe) als Zweitversuch antreten. Sie können sich auch dazu entscheiden, den Zweitversuch ein Jahr später wieder in Gesetzliche Schuldverhältnisse (WiSe) wahrzunehmen.
Modul 3 (Zivilrechtliche Grundlagen)
- Römisches Recht I
- Deutsche Rechtsgeschichte
Das Modul endet mit einer Modulabschlussprüfung. Diese können Sie in Römisches Recht I oder Deutsche Rechtsgeschichte erbringen.
Bestehen Sie z.B. die Klausur Römisches Recht I (WiSe) nicht, können Sie Deutsche Rechtsgeschichte (SoSe) als Zweitversuch antreten. Sie können sich auch dazu entscheiden, den Zweitversuch ein Jahr später wieder in Römisches Recht I (WiSe) wahrzunehmen.
Modul 4 (Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten)
- Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten
Das Modul endet mit einer Modulabschlussprüfung. Diese besteht aus dem Anfertigen einer Hausarbeit in der vorlesungsfreien Zeit.
Bestehen Sie z.B. die Hausarbeit im Zivilrecht (WiSe) nicht, können Sie den Zweitversuch erst wieder ein Jahr später in derselben Veranstaltung wahrnehmen.
Modul 5 (Wahlpflichtmodul)
Modul 5 ermöglicht schließlich eine Spezialisierung in den Bereichen Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht oder Wirtschaftsrecht.
Arbeitsrecht
- Arbeitsrecht I (Individualarbeitsrecht)
- Arbeitsrecht II (Betriebsverfassungsrecht)
- Kollektives Arbeitsrecht
Das Modul endet mit einer Modulabschlussprüfung. Ob diese als Klausur oder mündliche Prüfung ausgestaltet wird, wird in der ersten Hälfte des jeweiligen Semesters bekanntgegeben.
In der Prüfung kann der gesamte Stoff des Moduls (also aller Veranstaltungen) abgeprüft werden.
Die Modulabschlussprüfung wird jedes Semester angeboten.
Familien- und Erbrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
Das Modul endet mit einer Modulabschlussprüfung. Ob diese als Klausur oder mündliche Prüfung ausgestaltet wird, wird in der ersten Hälfte des jeweiligen Semesters bekanntgegeben.
In der Prüfung kann der gesamte Stoff des Moduls (also aller Veranstaltungen) abgeprüft werden.
Die Modulabschlussprüfung wird jedes Semester angeboten.
Wirtschaftsrecht
- Handelsrecht
- Gesellschaftsrecht I
Das Modul endet mit einer Modulabschlussprüfung. Ob diese als Klausur oder mündliche Prüfung ausgestaltet wird, wird in der ersten Hälfte des jeweiligen Semesters bekanntgegeben.
In der Prüfung kann der gesamte Stoff des Moduls (also aller Veranstaltungen) abgeprüft werden.
Die Modulabschlussprüfung wird jedes Semester angeboten.
Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente, darunter Formulare zu Attesten und Anträgen sowie Rechtsgrundlagen, Prüfungsordnungen und Modulhandbücher. Eine Sammlung mit Archiv älterer Ordnungen finden Sie ferner unter Rechtswissenschaft – Dezernat Hochschulentwicklung – Ordnungen.